[Debatte-Grundeinkommen] Berts bGE-Modell mit mehr oder weniger spekulativen Zahlen
unversoehnt
unversoehnt at gmx.de
Sa Sep 13 13:57:31 CEST 2014
Hallo
als ich vor vier Tagen die Mail in den Verteiler stellte, in der ich
Passagen aus meiner Arbeitsdatei rausgefischt hatte, die sich mit Verena
Neddens bGE-Modell befassten, habe ich eine große Menge aus dieser
Arbeitsdatei rausgekürzt. Zumindest die Passage, in der ich mein eigenes
bGE-Konsumsteuer-Modell zwar nicht mit annähernd exakten, aber zumindest
die Grundstruktur sichtbar machenden Zahlen durchkonzipiert habe, möchte
ich dann doch noch einmal einstellen. Hier und da beziehe ich mich
wieder auf Verena, aber ansonsten hat's mit ihr nicht viel zu tun. Da es
bislang im Verteiler keinerlei Statements zu meiner Grundkonzeption
gegeben hat, hoffe ich mal, dass ich zumindest mit diesem konkreter
ausbuchstabierten Konzept mal Statements hervorkitzeln kann.
Ansonsten wünsche ich euch allen nach einem hoffentlich schönen
Wochenende eine interessante 7. internationale Woche des
Grundeinkommens. :o)
Liebe Grüße,
Bert
Ich will mal als Kontrast darstellen, inwiefern sich das ganze Gefüge
zwischen Löhnen und Staatsaktivität durch die Einführung eines bGE
verändern könnte.
Da mir bislang mein Rettungsversuchsvorschlag für eine reine
Konsumsteuer (vgl.
https://listi.jpberlin.de/pipermail/debatte-grundeinkommen/2014-August/003932.html
, dort der zweite Punkt) als Gegenfinanzierung für ein bGE und den
Sozialstaat zumindest noch immer die beste Idee in diesem Zusammenhang
zu sein scheint, die mir bekannt ist, will ich sie mal mit konkreten
Zahlen ausbuchstabieren. Ich greife dabei allerdings völlig ins Blaue
und entscheide einfach aus dem Bauch heraus.
Erstmal setzte ich voraus, dass alle heutigen Preise gleichmäßig mit 50
% Steuern und Sozialabgaben belastet sind. Die Gleichmäßigkeit der
Steuer- und Sozialabgabenlast für alle Preise ist gewiss eine Fiktion
und ich möchte inständig darauf hinweisen, dass eine ökonomische
Begründung für ein bGE qua Konsumsteuer m. E. erst einmal voraussetzen
würde, dass man sich über alle Marktpreise hinweg klar macht, welche
Staatsquote für die jeweilige Ware bzw. Dienstleistung eingepreist ist.
Das würde auch klar machen, wer eigentlich Gewinner und wer Verlierer
eines Steuersystems mit schlichter Transparenz wäre. Ein
Wirtschaftsinstitut mit ausreichendem Interesse könnte das m. E.
leisten. Ein solches habe ich aber gerade nicht zur Hand.
Meine Konsumsteuer kennt fünf Steuersätze in Bezug auf den Preis vor
Steuern:
a. -100 % Steuer auf den Grundbedarf, also eine Subventionierung in Höhe
der Hälfte des Endpreises,
b. 100 % Steuer auf den Normalbedarf, also eine Steuer, die den Endpreis
verdoppelt,
c. 300 % Steuer auf den Luxusbedarf, also eine Steuer, die den Endpreis
vervierfacht,
d. 100 % Steuer auf die Kapitalisierung von personengebundenem
Einkommen, also eine Steuer, die das in Unternehmen oder die
Finanzsphäre wandernde Einkommen sowie zur Eigenkapitalerhöhung
verwendete Gewinne und verschenkte oder vererbte Unternehmensanteile
oder Wertpapiere in der Wertigkeit halbiert.
e. 0 % Steuer auf Investitionen in gemeinnützige Vereine, also eine
Steuerfreiheit für diesen Bereich.
Kleiner Exkurs zur Kapitalisierungssteuer und zur temporalen
Unregelmäßigkeit jeglicher Systemumstellung:
Wenn ich dir wiederum folge, liebe Verena, besteht heute auch bei
Unternehmungen eine allgemeine Steuerlast von Pi mal Daumen 50 % auf
Gewinne bzw. nach meiner Sichtweise 100 % auf das, was von den Gewinnen
nach Steuer verbleibt. Die 100 % auf Kapitalisierung mögen auf den
ersten Blick hoch erscheinen. Man muss sich aber klar machen, dass
einmal von einer Person kapitalisiertes Vermögen bis zum Lebensende
steuerfrei in der kapitalisierten Sphäre verbleiben kann, die Steuer auf
Gewinne aber jährlich erfolgt. Gehen wir mal von einer
gesellschaftlichen Durchschnittsrendite von 5 % im Jahr aus, haben wir
folgende Konstellation: Heute verbleiben 2,5 % Rendite auf 100 % des
Kapitals pro Jahr nach Steuern auf die Rendite, in meinem Modell
verbleiben 5 % steuerfreie Rendite auf das durch die
Kapitalisierungssteuer auf 50 % gestutzte Kapital pro Jahr, umgerechnet
also ebenfalls 2,5 % Rendite auf 100 % des Kapitals, faktisch also die
gleiche Besteuerung.
Es ließe sich jetzt einwenden, dass die Rendite ja aber wieder der
Konsumsteuer unterworfen wird und daher zusätzlich zur potentiell bloß
einmal im Leben auf kapitalisiertes Vermögen abgeführten
Kapitalisierungssteuer eine jährliche Konsumbesteuerung der Rendite
erfolgt, die sie gegenüber heute schmälert. Dazu möchte ich erst einmal
als gelernter Sophist folgende Überlegung anbieten: Was hindert
Rendite-EmpfängerInnen, ihre Rendite ausschließlich für den negativ
besteuerten Grundbedarf auszugeben und sie damit sogar zu verdoppeln?
Hm, was?
Klar, der Verwertungsdruck. Die Konkurrenz schläft nicht und das Kapital
ist hungrig nach lebendigem Fleisch wie nur sonst ein Zombie. Innerhalb
des Binnenmarkts, also potentiell der EU, wenn man das denn sogar in
Deutschland durchbekäme, herrschen für die Wettbewerber erstmal gleiche
Marktbedingungen. Und das Verhältnis zum Weltmarkt ließe sich mit der
Sozialumsatzsteuer aus dem Dilthey-Modell (vgl.
http://www.psgd.info/templates/1/download/dilthey_modell.pdf ) in den
Griff bekommen. Schließlich ist die EU neben Nordamerika auf dem
höchsten kapitalistischen Entwicklungsstand, agiert global also aus
einer Luxusperspektive. Das hat mich an der ganzen "Standort
Deutschland"-Debatte so unbändig genervt: Es wurde immer so getan, als
wenn der Weltmarkt die Deutschen zum Gürtel-Engerschnallen zwingt,
während faktisch Deutschland als Exportweltmeister und die EU als einer
der globalen Hauptplayer mit einer Gürtel-Enger-Schnallen-Politik vor
allem dem Rest des Weltmarkts das Gürtel-Engerschnallen aufdiktieren.
Die simpelsten Lektionen in Sachen Dialektik wurden vergessen: Wer sich
über die Länge der Supermarktschlange aufregt, sollte im Hinterkopf
behalten, dass er mit seiner Person die Schlange ein Stückchen länger macht.
Das Potential einer Kapitalisierungssteuer liegt gesellschaftlich vor
allem darin, vom gewinnorientierten Verwertungswirtschaften fort zu
kommen und zu einem gemeinwohlorientierten Wohlfahrtswirtschaften
überzugehen. Wie gesagt bin ich dafür, Investitionen in gemeinnützige
Vereine mit 0 % Konsumsteuer zu belegen, also steuerfrei zu halten.
Allerdings müsste man sich vermutlich juristisch ein bisschen genauer
überlegen, welche Auflagen man an gemeinnützige Vereine im Detail
stellen muss, um zu verhindern, dass sich das Wolfskapital nicht bloß im
gemeinnützigen Schafspelz gewandet.
Im Kern bleibt für meine Kapitalisierungssteuer festzuhalten:
Quantitativ verändert sich steuerlich gegenüber der von dir, liebe
Verena, für heute analysierten Steuer auf Gewinne überhaupt nichts.
Allerdings wird das Eigenkapital hälftig gekappt, der Fremdkapitalbedarf
dürfte ansteigen und ein Rückzug aus der kapitalisierten Sphäre wäre
eine Verlustoperation. Zudem wäre eine personengebundene
Kapitalisierungssteuer im Effekt eine Schenkungs- und Erbschaftssteuer
auf kapitalisiertes Vermögen.
Quintessenz: Gegen eine Kapitalisierungssteuer in Höhe von 100 % spricht
nur das Interesse, die Reichen als Klasse reicher werden zu lassen und
die Armen als Klasse ärmer und ohnmächtiger. Sonst m. E. nichts.
Nochmal das Thema der Doppelbesteuerung ein bisschen ins Allgemeinere
gedacht:
Ein reines Konsumsteuermodell macht im Vergleich zu heute Knoten im Kopf
und lässt Katzen ihren Schwanz jagen. Da die heutigen Steuern zu einem
großen Teil in der Produktions- und nicht in der Distributionssphäre
erhoben werden, macht ein Übergang zu einer ausschließlich die
Distributionssphäre belastenden Steuer Kopfschmerzen, wie sie sonst nur
Captain Kathryn Janeway bei temporalen Anomalien bekommt. Das hat sich
eben konkret bei der Überlegung ergeben, dass die Kapitalrenditen
einerseits bei der Kapitalisierungssteuer strukturell belastet werden,
andererseits bei der allgemeinen Konsumsteuer erneut immer dann, wenn
sie in irgendeiner Weise ausgegeben werden. Wenn auch anders
strukturiert, ist das heute aber genauso: Vermögen wird erst bei der
Entstehung besteuert, dann aber nach der Kapitalisierung erneut beim
Erwirtschaften von Rendite. Wir haben halt jährliche, also zyklische
Steuern, Wirtschaftskreisläufe, ein ewiges Fließen von Zu- und Abgängen.
Gibt es also wegen der Zyklik strukturell und bei 100 %
Kapitalisierungssteuer auch quantitativ gar keinen Unterschied zwischen
Konsumsteuermodell und dem allgemeinen Durchschnitt des heutigen
Steuerwusts, so treten im Moment der Umstellung vom einen System zum
anderen System Anomalien auf, die für interessierte Kreise speiübel nach
Doppelbesteuerung riechen, weil sie tatsächlich für die Länge eines
Augenzwinkerns eine Doppelbesteuerung darstellen. Betrachten wir das zur
Abwechslung nicht aus der Kapitalperspektive, sondern aus der
Perspektive unserer geliebten Oma mit ihren mühsam sich vom Munde über
Jahrzehnte abgesparten und unter den Geranien vergrabenen sage 10.000
Euro. Die wurden bei der Entstehung z. B. als Lohnsteuer im
5-Euro-Putzjob besteuert und haben heute nur noch die 19 %
Mehrwert-/Umsatzsteuer als Staatseingriff zu fürchten und sonst
vielleicht noch Erbschafts- und Schenkungssteuer. Aber unsere Oma wird
sicher 107 Jahre alt und hat da noch ein bisschen Zeit. Nun aber wird
das System auf reine Konsumsteuer umgestellt. Unsere sympathische Omi
ist schwer erschüttert: Weil ihr geliebter Enkel doch so gerne mal eine
Weltreise machen möchte und sie nicht begriffen hat, dass er lieber
trampen als organisiert reisen möchte, wollte sie die 10.000 Euro für
ein Kreuzfahrtticket rausschleudern, dass er just dieses Weihnachten im
ersten Jahr nach der Steuerumstellung unterm Baum vorfinden sollte. Aber
ojemine, Schock, schwere Not: Plötzlich, und unsere an Politik
desinteressierte Omi hat's vorher wirklich nicht mitbekommen, hat der
Staat einfach 300 % Luxussteuer auf Kreuzfahrten gelegt und das Ticket
kostet jetzt fast 40.000 Euro. Dabei hat unsere Omi doch immer brav ihre
Lohnsteuer bezahlt. Wieso bloß tut der Staat das? Wie kann er nur?
Weihnachten wird erst eine Tragödie, dann eine Komödie: In Tränen bricht
Omi aus und erzählt von dem Desaster. Als Geschenk für den Enkel gibt's
bloß warme Socken, nicht die Weltkreuzfahrt. Der aufgeweckte Enkel aber
klärt unsere verzweifelte Omi auf: "Du, ist dir nicht aufgefallen, dass
die meisten Supermarktpreise deutlich billiger geworden sind. Ich möchte
doch sowieso trampen. Überweise mir doch einfach nur die Hälfte der
10.000 Euro, also 5.000 Euro. Solange ich in Europa trampe, komme ich
damit vier Mal so lange hin wie letztes Jahr mit 10.000 Euro. Und du
kannst ja mit Mama und Papa mit dem restlichen Geld für ein paar
Sommermonate in eine Pension im Schwarzwald ziehen und deiner Wanderlust
nachgehen. Das ist doch genial. Außerdem bekomme ich ja jeden Monat
jetzt wie wir alle auch ein bGE. Eigentlich brauche ich die 5.000 Euro
gar nicht ... aber schaden werden sie auch nicht." Omi braucht ein
Weilchen, bis sie's begriffen hat, aber dann ist Helau und Haleluja,
Umarmung und Heiterkeit.
Die Geschichte lehrt uns: Ja, bei einer Systemumstellung gibt es auch
Verlierer. Aber wenn damit erkauft wird, dass das neue System allgemein
gerechter ist, dann kann man m. E. damit leben. Ich kann das freilich
leicht sagen. Ich wäre kein Verlierer, höhö. Der bin ich heute. ;o)
Nochmal anders gewendet: Ich hörte vor einiger Zeit munkeln, dass es
mindestens in der Bremer Finanzverwaltung die Vorstellung gibt, dass die
öffentliche Verschuldung von Ländern und Kommunen und wahrscheinlich
auch dem Bund mittelfristig zu einer Art Schuldenschnitt und/oder
Währungsreform führen muss. Die Finanzkrise hat sogar Schäuble in einen
Abgrund blicken lassen, der so bodenlos war wie sonst nur die
Höllenvorstellung von John Milton. Die Reagonomics haben bis heute zu
internationalen Verwerfungen im monetären Sektor geführt, die gut und
gerne einen world war 3 entfesseln können. Insbesondere das unfassbare
Volumen der US-Außenschuld bei den Chinesen wird selbst die imperiale
Militärmacht vor Herausforderungen stellen, die sich im
Zivilgesellschafts-Gequatsche deutscher Bildungsbürger gleich null
abbildet. Von daher: Lieber eine Umstellung auf bGE und Konsumsteuer mit
Systemumstellungs-Verlierern und der Hoffnung auf eine Stabilisierung
der internationalen Ökonomie als die worst case-Szenarien für die
Eklatierung des Widerspruchs zwischen Produktionsverhältnissen und
Produktivkräften.
Zurück zur Konzipierung meines bGE-Modells als Kontrast zum heutigen
Steuerwust:
Es existieren abgesehen von den fünf genannten keine weiteren Steuern.
Ebenso gibt es keine Sozialabgaben. Das Sozialsystem wird wie das bGE
auf eine Steuerbasis gestellt.
Die Import-Export-Problematik lasse ich erstmal außen vor. Sie spielt
für inländische Einkünfte erstmal keine Rolle. Vermögensflucht ins
Ausland wird im Zweifelsfall mit einer Steuer in Höhe von meinetwegen
99,9999 % belastet, so dass nur ein Millionstel des ins Ausland
wandernden Vermögens verbleibt. Ebenso unterlasse ich jegliche Reflexion
auf volkswirtschaftliche Konsequenzen oder rechtliche Hürden für eine
solche Steuerkonzeption. Ich setze beispielsweise voraus, dass es zu
keinen inflationären Effekten kommt. Es geht mir erstmal nur um den
Kontrast zum derzeitigen Steuersystem.
Die Bruttolohnbetrachtung verwandelt sich in eine globale
Einkommensbetrachtung, weil jegliches Einkommen (also z. B. auch solches
aus Dividendenausschüttung) gleichermaßen von den fünf Anteilen der
Konsumsteuer betroffen ist, wenn auch quantitativ nicht in gleichem
Maße. Nur gespartes Geld kann für den Zeitraum des Sparens der
Konsumsteuer entfliehen. Oder Schwarzmarktgeld, wortwörtlich verbranntes
Geld oder eben in gemeinnützige Vereine investiertes Geld. In
Grundbedarf angelegtes Geld wird sogar subventioniert.
Als bGE-Höhe veranschlage ich 1.000 Euro pro Monat und pro Person, die
sich, ob legal oder illegal, innerhalb deutscher/europäischer Grenzen
aufhält oder mit legalem deutschen/europäischen
Staatsbürgerschaftsstatus irgendwo sonst in der Welt. Eine
Diskriminierung nach Alter oder sonstigen Kriterien findet nicht statt:
Kinder erhalten genauso viel wie Erwachsene. Bestehende Tarif- und
Arbeitsverträge bleiben von der Einführung des bGE unberührt.
Desweiteren setze ich voraus, dass der Grundbedarf im gesellschaftlichen
Durchschnitt heute zu aktuellen Preisen bei 750 Euro liegt, der
Normalbedarf im gesellschaftlichen Durchschnitt zwischen 750 Euro und
3.000 Euro, Luxusbedarf, Kapitalisierung und Investitionen in
gemeinnützige Vereine dadrüber, und zwar nach folgendem
Verteilungsschlüssel: 20 % wird für Luxusbedarf ausgegeben, 60 % wird
kapitalisiert, 20 % wird in gemeinnützige Vereine investiert. Wie
gesagt: Im gesellschaftlichen Schnitt. Der Einzelfall interessiert mich
in diesem Zusammenhang erstmal gar nicht. Zudem sind die Zahlen völlig
frei aus dem Bauch herausgegriffen.
Was in den Grund-, Normal- und Luxusbedarf fällt, wird inhaltlich
bestimmt. Den Grundbedarf kennzeichnen elementare Bedürfnisse nach
Nahrung, Kleidung, Wohnung, Strom etc. Den Luxusbedarf kennzeichnet
insbesondere der Ressourcenverbrauch, er wird nach ökologischen
Maßstäben bestimmt.
Wegen der Voraussetzung, dass alle heutigen Preise gleichmäßig mit 50 %
steuerbelastet sind, verwandeln sich die Grenzen zwischen Grund-,
Normal- und Luxusbedarf/Kapitalisierungsbedarf/Investition in
gemeinnützige Vereine zu 375 Euro und 1.500 Euro unabhängig von Steuern.
Wegen der ersten beiden Konsumsteuersätze verwandeln sich die Grenzen zu
187,50 Euro und 3.000 Euro: Unterhalb der durchschnittlichen
Konsumausgaben in Höhe von 187,50 Euro wird der Grundbedarf zur Hälfte
subventioniert, zwischen 187,50 Euro und 3.000 wird der Normalbedarf
hälftig versteuert, dadrüber nach dem Schlüssel 20/60/20 der Luxusbedarf
zu drei Vierteln versteuert, der Kapitalisierungbedarf hälftig,
Investitionen in gemeinnützige Vereine gar nicht. 20 % * 3 + 60 % * 1 +
20 % * 0 % = 60 % + 60 % + 0 % = 120 %. Im Effekt werden also die
Gesamtausgaben für Luxus-, Kapitalisierungsbedarf und Investitionen in
gemeinnützige Vereine oberhalb der Durchschnitts-Grenze von 3.000 Euro
mit dem Durchschnitts-Faktor 1,2 versteuert, also wegen 120 % / (100 % +
120 %) = 120 / 220 = 6 / 11 mit sechs Elfteln steuerlich belastet. Wegen
des bGE in Höhe von 1.000 Euro wiederum verschieben sich die Grenzen in
Bezug auf das Einkommen über bGE um 1.000 Euro zu -822,50 Euro und 2.000
Euro. Ich setze implizit und sicherlich kontrafaktisch voraus, dass sich
gesamtgesellschaftlich das quantitative Verhältnis zwischen Grund-,
Normal-, Luxus-, Kapitalisierungsbedarf und Investitionen in
gemeinnützige Vereine nach der Systemumstellung (erstmal) nicht
verändert. Diese Verhältniszahlen habe ich mir ohnehin frei von
empirischen Daten aus den Fingern gesogen.
Aus relativ leicht ersichtlichen Gründen erhalte ich dann als meine
übliche Calc-Formel dies zur Bestimmung der Konsumkraft des jeweiligen
Einkommens nach Steuern und bGE:
=WENN(B$1*$A3>2000;(B$1*$A3-2000)*5/11+2822,5/2+187,5*2;(B$1*$A3+822,5)/2+187,5*2)
[Nachtrag: "Üblich" bezieht sich hier auf vorangegangene Überlegungen
über das Verhältnis von Netto-/Bruttolohn zum tatsächlich im
Portemonnaie verbleibenden Hinzuverdienst nach Verrechnung mit den 50 %
Steuer- und Sozialabgabenlast von dir, liebe Verena, und den
Hartz4-Verrechnungsregeln. Diese Überlegungen habe ich erstmal
rausgekürzt. Calc ist das Tabellenkalkulationsprogramm im
OpenOffice-Paket. Die Syntax dürfte die selbe wie in Excel sein.]
Vgl. dazu als Ergebnis die angehängten Dateien "94 Tabelle reale
Kaufkraft in Abhängigkeit von Stundenlöhnen bzw entsprechenden
Einkünften in Berts bGE.jpg" und "95 Diagramm reale Kaufkraft in
Abhängigkeit von Stundenlöhnen bzw entsprechenden Einkünften in Berts
bGE.jpg".
Kurzgefasste Ergebnisdiskussion: Es zeigt sich ein klares, fast lineares
Anreizgefüge zwischen Lohn und Kaufkraft. Da der Grundbedarf durch das
bGE bereits voll abgedeckt ist, steigen alle Graphen am Anfang mit der
Steigung 0,5: Die Hälfte des Einkommens verbleibt im Normalbedarf als
Kaufkraft, die andere Hälfte geht als Konsumsteuer an den Staat. Die
Grenze zwischen Normalbedarf einerseits und Luxus-,
Kapitalisierungsbedarf und Investitionen in gemeinnützige Vereine
andererseits in Höhe von 2.000 Euro über bGE, 3.000 Euro real ist mit
bloßem Auge fast gar nicht zu erkennen. Man muss schon ordentlich an die
jeweiligen Graphen heranzoomen, also z. B. an den hellgrünen
40-Euro-Stundenlohn-Graphen auf Höhe des 50-
Arbeitsstunden-pro-Monat-Indizes der x-Achse, dann erkennt man einen
leichten Knick nach unten, also eine Steuerprogression. Diese
Geringfügigkeit im Knick ist auch nicht weiter verwunderlich, da der
Unterschied zwischen einer Steigung von 0,5 und 5 / 11 = 0,45 minimal
ist. Anders sähe der Graph freilich aus, wenn man den
Verteilungsschlüssel zwischen Luxus-, Kapitalisierungsbedarf und
Investition in gemeinnützige Vereine bspw. so konzipiert hätte:
60/30/10. Dann wäre der Knick nach unten deutlicher zu erkennen: 60 % *
3 + 30 % * 1 + 10 % * 0 = 210 %, also eine Steigung von 10 / 31 ? 0,32.
Genauso, wenn man bei dem 20/60/20-Verteilungsschlüssel z. B. den
Steuersatz für den Luxusbedarf statt mit 300 % mit 750 % angesetzt
hätte: 20 % * 7,5 + 60 % * 1 + 10 % * 0 = 210 %. Sind ja momentan alles
bloß Zahlenspielchen ohne echte volkswirtschaftliche Grundierung.
Um wieder der Frage nachzugehen, wie viel Lohn ich denn dann brauche, um
eine erwünschte Menge Kaufkraft zu mobilisieren, ergibt sich jetzt aus
relativ leicht ersichtlichen Gründen diese Calc-Formel:
=WENN(B$1*$A3>2000;((B$1*$A3-2000)*11/5+4000)/$A3;B$1*2)
Vgl. dazu als Ergebnis die angehängten Dateien "96 Tabelle nöitger
Stundenlohn in Abhängigkeit vom erwünschten Kaufkraftzugewinn pro
Arbeitsstunde in Berts bGE.jpg" und "97 Diagramm nöitger Stundenlohn in
Abhängigkeit vom erwünschten Kaufkraftzugewinn pro Arbeitsstunde in
Berts bGE.jpg".
Kurzgefasste Ergebnisdiskussion: Der Grundbedarf ist durchs bGE gedeckt.
Da der Normalbedarf mit halber Steuer belastet ist, braucht's einen
Stundenlohn, der doppelt so hoch ist wie der Kaufkraftwunsch. Die Grenze
zwischen Normalbedarf einerseits und Luxus-, Kapitalisierungsbedarf und
Investitionen in gemeinnützige Vereine andererseits in Höhe von 2.000
Euro über bGE, 3.000 Euro real zeigt sich durch einen leichten Knick
nach oben bei den höheren Kaufkraftsteigerungswunsch-Graphen. Sehr
übersichtlich, sehr fair, alles sleazy.
Und um nun noch das Verhältnis von Konsumsteuerausgaben und
Kaufkraftzugewinn in Abhängigkeit vom Stundenlohn zu berechnen, ergibt
sich dies als Calc-Formel:
=WENN(B$1*$A3>2000;((B$1*$A3-2000)*5/11+1776,25)/($A3*B$1);(B$1*$A3+776,25)/($A3*B$1))
Folgende Vereinfachungsüberlegungen stecken in der Formel: Durch das bGE
in Höhe von 1.000 Euro und die hälftige Subventionierung des
Grundbedarfs in Höhe von 187,50 Euro ergibt sich für jedes Einkommen
erstmal eine Staatssubvention in Höhe von 1.187,50 Euro. Der
Normalbedarfsanteil am bGE in Höhe von 822,50 Euro wird aber wieder
hälftig besteuert, also 411,25 Euro wieder abgezogen. Verbleiben 776,25
Euro steuerfreies bGE als Grundsockel jeden Einkommens. Die steuerfreie
Kaufkraft unterhalb der überschrittenen Grenze zwischen Normalbedarf
einerseits und Luxus-, Kapitalisierungsbedarf und Investitionen in
gemeinnützige Vereine andererseits in Höhe von 2.000 Euro über bGE,
3.000 Euro real wird wegen der hälftigen Steuer im Normalbedarf einfach
auf 1.000 Euro halbiert. Plus steuerfreiem bGE-Sockel in Höhe von 776,25
Euro ergibt 1.776,25 Euro.
Vgl. dazu als Ergebnis die angehängten Dateien "98 Tabelle Anteil der
Konsumkraft am Einkommen im Verhältnis zum Stundenlohn in Berts bGE.jpg"
und "99 Diagramm Anteil der Konsumkraft am Einkommen im Verhältnis zum
Stundenlohn in Berts bGE.jpg".
Kurzgefasste Ergebnisdiskussion:
Es geht jetzt wieder um die Betrachtungsfrage: Was vom Einkommen geht an
den Staat, was verbleibt im Portemonnaie? Wegen des Grundsockels bGE
kommen die Graphen quasi aus dem Himmel. Niedrige Einkommen haben wegen
des bGE wesentlich mehr als 100 % ihres Einkommens zur Verfügung, sind
also Profiteure einer negativen Einkommenssteuer namens bGE. Hohe
Einkommen purzeln aber vom Himmel der Nettoempfängerwelt ins Jammertal
der Nettozahlerwelt unterhalb von 100 %. Höhere Einkommen sind dabei
stärker belastet, es herrscht allgemein Steuerprogression. Diese ergibt
sich inhaltlich vor allem aus der höheren Luxuskonsumsteuer. Für das
abgebildete Mittelschichtssegment bis 40 Euro Stundenlohn bleibt die
gesamte Steuerlast bei Vollzeitarbeit von 170 Stunden pro Monat knapp
unterhalb von 40 %, gut 60 % verbleiben im Portemonnaie. Da die
Progression aber das gesamte Steuersystem nach den gewählten
Voraussetzungen durchdringt, gilt: Je höher das Einkommen ist, desto
höher die prozentuale Steuerbelastung. Mit anderen Worten: Starke
Schultern tragen relativ mehr als schwache Schultern. Da die Kosten für
das bGE dazu führen werden, dass die Staatsquote deutlich über 50 %
steigen muss, stellt sich also erstmal die Frage, wann wird die 50
%-Marke geknackt, wann die 40 %-Marke etc.? Es gilt dabei folgende Formel:
Anteil der Konsumkraft am Monatseinkommen = ((Monatseinkommen -- 2.000
Euro) * 5 / 11 + 1.776,25 Euro) / Monatseinkommen = (Monatseinkommen * 5
/ 11 -- 2.000 Euro * 5 / 11 + 1.776,25 Euro) / Monatseinkommen ?
(Monatseinkommen * 5 / 11 -- 909,09 Euro +1.776,25 Euro) /
Monatseinkommen = (Monatseinkommen * 5 / 11 + 867,16 Euro) /
Monatseinkommen
Das überfordert zwar meine aktuellen Mathematik-Künste, nicht aber die
meines Taschenrechners. Mein TI-89 löst das so zur Umstellung nach
Monatseinkommen auf:
? Monatseinkommen = 9.637,76 Euro / (11 * Anteil der Konsumkraft am
Monatseinkommen - 5)
Ich vertraue meinem TI-89 zwar eh, aber Kontrolle ist besser und siehe
da: die Probe kommt hin. Grenzwertbetrachtungen führen zum Ergebnis,
dass sich die Steuerprogression in dieser Formel asymptotisch an den
Wert 5 / 11 = 0,45 anschmiegt. Das ist ja quasi eh klar, wenn man drüber
nachdenkt, weil die Kaufkraftzusammensetzung in Höhe von fünf Elfteln
für Luxus-/Kapitalisierungs-/Gemeinnützigkeitsbedarf nach Voraussetzung
bei steigendem Einkommen immer gewichtiger gegenüber der
Kaufkraftzusammensetzung in Höhe von 50 % für den Normalbedarf wird. Mit
anderen Worten: Faktisch fällt die Kaufkraft im Verhältnis zum Einkommen
im vorausgesetzten Szenario niemals unter etwa 45,5 %, die Steuerlast
steigt also niemals über etwa 54,5 %.
Setzen wir ein paar hohe Werte unterhalb des Grenzwerts in obige Formel,
ergibt sich:
Ein Monatseinkommen von 19.275,52 Euro zahlt 50 % Steuern, ein
Monatseinkommen von 24.712,21 Euro zahlt 51 % Steuern, eines von
34.420,57 Euro zahlt 52 % Steuern, eines von 56.692.71 zahlt 53 %
Steuern, eines von 160.629,33 Euro zahlt 54 % Steuern.
Ob das zur Gegenfinanzierung eines bGE reicht? Vielleicht, weil 4 %
oberhalb der heutigen Staatsquote in Höhe von fast 50 % auf 160.629,33
immerhin 6.425,17 Euro ausmacht, also fast 6,5 Leuten das bGE bezahlt.
Es gibt ganz gewiss wesentlich höhere Einkommen, die entsprechend für
mehr Personen das bGE gegenfinanzieren könnten. Zudem sinkt ja die
allgemeine Staatsquote jenseits des bGE, weil viele Kosten im Feld der
Sozialen Sicherung durch ein bGE überflüssig werden. Aber um das im
Ernst beurteilen zu können, bedarf es exakterer Daten. Mir ging's jetzt
erstmal nur um eine anschauliche Freihandskizze. Außerdem führt die
Systemumstellung ohnehin zu einer so großen Zäsur in allen möglichen
gesellschaftlichen Feldern, dass eine Prognose schwierig ist und die
Gegenfinanzierung lieber zu großzügig als zu zaghaft ausgelegt werden
sollte. Klar jedenfalls ist: Ein bGE ohne Gegenfinanzierung über die
hohen und extrem hohen Einkommen wäre Irrsinn, nämlich eine bloße
Umverteilung innerhalb der ärmeren und Mittelschichts-Einkommen, wie
Hartz4 es bereits heute faktisch darstellt.
Da die ganze bGE-Darstellung ja nur ein Spielen mit mehr oder weniger
plausiblen Voraussetzungen war, will ich noch einmal grundsätzlich
rekapitulieren, was für die Konstruktion konkreter Zahlen in meinem
bGE-Konzept zu bedenken ist. Zur Illustrierung gehe ich dabei der
Einfachheit halber von einer Gesamtpopulation von 100.000.000 Menschen
aus, die dem skizzierten Steuersystem unterworfen ist, sowie von einem
Gesamteinkommen dieser Population in Höhe von 2,4 Bil. Euro im Jahr,
also 200 Mrd. Euro im Monat.
Es gibt 7 grundsätzliche Faktoren, die zu beachten sind:
a. Das bGE: Es stellt eine Staatssubvention für jeden und deshalb in
hohem Gesamtvolumen dar. Es bedarf der Gegenfinanzierung. Für
100.000.000 Menschen wären im skizzierten Konzept 100 Mrd. Euro pro
Monat nötig, also die Hälfte des postulierten Gesamteinkommens.
b. Konsumsteuersatz "Grundbedarf": Da ich diesen negativ konzipiert
habe, stellt auch er eine Subvention in durchaus beträchtlichem Ausmaß
dar, der einer Gegenfinanzierung bedarf. Den Grundbedarf negativ zu
besteuern halte ich politisch für sinnvoll. Da der Grundbedarf nach
Voraussetzung voll durch das bGE gedeckt ist, fällt diese Subvention
wieder für alle vom Steuersystem Betroffenen an. Für 100.000.000
Menschen wären im skizzierten Konzept 18,75 Mrd. Euro pro Monat als
Subventionsvolumen nötig, also noch einmal 9,375 % des postulierten
Gesamtvermögens.
c. sonstiger Verbrauch des Staats und der Sozialsysteme: Ich habe mir
mal
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/OeffentlicheFinanzenSteuern/OeffentlicheFinanzen/AusgabenEinnahmen/Tabellen/AusgabenausgewaehlteAufgabenbereiche.html
<https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/OeffentlicheFinanzenSteuern/OeffentlicheFinanzen/AusgabenEinnahmen/Tabellen/Ausgaben.html>
und
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a230-09-sozialbudget-2009.pdf?__blob=publicationFile
angeschaut, ein wenig gegrübelt und setze mal vage und um die Endzahl
rund zu machen 51,25 Mrd. Euro pro Monat, also 615 Mrd. Euro im Jahr für
den restlichen Staatskonsum an. Ich postuliere also etwa so etwas: Von
den 626,162 Mrd. Euro, die der deutsche Staat 2010 für "Soziale
Sicherung" ausgegeben hat, werden durch das bGE etwa 490 Mrd. entbehrlich.
Wir sind dann insgesamt mit a., b. und c. bei 170 Mrd. Euro Staatsbedarf
pro Monat, 2,04 Brd. Euro im Jahr, bzw. bei einer Staatsquote am
postulierten Gesamteinkommen in Höhe von 85 %. Das ist viel.
Kleine Zwischenüberlegung zu Art 14(2) GG: "Eigentum verpflichtet. Sein
Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Ich bin mir
nicht sicher, ob's richtig ist, und gerade auch zu faul, es zu
recherchieren. Ich habe mal gehört, dass es ein BVerfG-Urteil gibt, das
aus dieser Formulierung eine Besteuerung auf jegliches Einkommen in Höhe
von 50 % als Maximalgrenze fordert. Die Auslegung des Wortes "zugleich"
sei demnach "zu gleichen Anteilen", daher 50 % maximal. Wie gesagt: Ich
weiß nicht, ob's stimmt. Falls es stimmt, ist es aus der Sicht von allen
bGE-Verfechtern notwendig, dieses BVerfG-Urteil offensiv anzugreifen.
Denn ein bGE gleich welcher Bauart ist ganz sicher nicht ohne eine
Staatsquote von über 50 % zu haben. Ich finde einen solchen Angriff
inhaltlich auch einfacher als Schnürsenkelbinden: Das Wort "zugleich"
meint zeitliche Gleichheit, nicht wertmäßige. Falls es so ein
BVerfG-Urteil tatsächlich gibt, ist es ein politisches Urteil ohne jedes
Gefühl für die deutsche Sprache. Von daher gehen 85 % erstmal in
Ordnung. Wenigstens liege ich nicht über 100 %. ;o)
Jetzt geht's von den Staatsausgaben fort und zu den Staatseinnahmen:
d. Konsumsteuersatz "Normalbedarf": Diesen hatte ich mit 100 %
konzipiert. Pi mal Daumen wäre das keine Veränderung gegenüber heute.
Setzt man ihn höher an, belastet man arme und mittlere
Einkommensgruppen. Das scheint mir politisch nicht angeraten. Dieser
Konsumsteuersatz stellt eine Finanzierung des Staats à la "die Masse
macht's" in beträchtlichem Ausmaß dar, die ich aber gerade nur vage
eingrenzen kann. Ich hatte für den Bereich zwischen Normalbedarf und
Luxus-/Kapitalisierungs-/Gemeinnützigkeitsbedarf eine Spanne von
2.822,50 Euro pro Person postuliert, wovon 822,50 durch das bGE für
jeden abgedeckt ist. Die Hälfte davon fließt dem Staat zu, also
irgendwas zwischen 411,25 Euro und 1.411,25 Euro pro Person. Die obere
Grenze hochgerechnet auf die 100.000.000 Menschen unserer
Gesamtpopulation, wären das also 114,125 Mrd. Euro pro Monat. Durch das
bGE ragen alle Personen in diesen Bereich des Normalbedarfs auf jeden
Fall zu einem guten Viertel rein, füllen ihn aber deshalb nicht
notwendig bis zur Grenze aus. Ich postuliere deshalb mal vage, dass eine
gute Hälfte der 114,125 Mrd. Euro tatsächlich dem Staat zufließt: sagen
wir 70 Mrd. Euro pro Monat.
e. Konsumsteuersatz "Luxusbedarf": Diesen hatte ich mit 300 %
konzipiert. Hier kann der Staat zwar nicht in der Masse, aber in der
Spitze eine Menge absahnen. Dies erscheint mir politisch aus zwei
Gründen sinnvoll bis notwendig geboten: 1. Aus demokratietheoretischen
Gründen und Gerechtigkeitsüberlegungen bedarf es einer Umverteilung von
oben nach unten. 2. Außerdem blitzt die Möglichkeit von Ökokatastrophen
immer vehementer auf. Es bedarf daher eines schonenden Umgangs mit
Ressourcen. Beide Gründe zusammen geben eine gute Argumentation für eine
hohe Besteuerung von ressourcenaufwändigem Luxusbedarf ab. Da ich in
meiner Einkommenssituation eh keinen Anteil an diesem Luxusbedarf habe,
könnten die 300 % meinetwegen auch auf eine Mrd. % erhöht werden. Das
sehen andere Menschen aber sicherlich anders. Dennoch sehe ich innerhalb
der 7 hier skizzierten Faktoren grundsätzlich im Faktor "Luxusbedarf" am
ehesten die Möglichkeit, flexibel zu agieren und
Gegenfinanzierungslücken auszugleichen. Innerhalb des Gestrüpps meiner
Postulate ergibt sich das Volumen, das dem Staat durch e. und f.
zufließt, notwendig: 200 Mrd. Euro pro Monat waren das Gesamteinkommen
der Population, 170 Mrd. Euro pro Monat legt der Staat obendrauf, die er
allerdings auch irgendwo herbekommen muss. Von diesen 370 Mrd. Euro pro
Monat wurden nach den Überlegungen in b. und d. 37,5 Mrd. Euro pro Monat
für den Grundbedarf ausgegeben und 140 Mrd. Euro pro Monat für den
Normalbedarf, insgesamt also bereits 177,5 Mrd. Euro. Verbleiben also
192,5 Mrd. pro Monat für die nach dem Schlüssel 20/60/20 angeordneten
Faktoren e., f. und g. 20 % von 192,5 Mrd. Euro sind 38,5 Mrd. Euro.
Diese werden nach Postulat mit drei Vierteln vom Staat eingezogen, gehen
dem Staat also in Höhe von 28,875 Mrd. Euro pro Monat zu.
f. Konsumsteuersatz "Kapitalisierungsbedarf": Diesen hatte ich mit 100 %
konzipiert. Pi mal Daumen wäre das keine Veränderung gegenüber heute.
Wenn man mehr will, legt man sich noch zusätzlich zu der bGE-Kampfansage
im Ernst mit dem Kapital an. Und das will ja letztlich doch niemand,
oder? Die Revolutionäre, für die die Zeit schon vorgestern reif war,
sind mindestens hierzulande einfach drastisch zu schwach. Die
verschiedenen Fraktionen der Sozialdemokratie wissen sehr genau, mit was
für einer Bestie sie es zu tun haben, und lecken Speichel, ducken sich
weg oder werden öffentlich gemobbt und gedemütigt. Anderswo in der Welt
auch einfach gefoltert, ermordet, verscharrt. Die Humanisten denken
anscheinend, dass dem Kapital mit höflichem Bitten beizukommen sei. Das
finde ich angesichts der weltfremden Menschenfreundlichkeit sowohl
sympathisch als auch albern bis lächerlich. Aber gut: Nehmen wir an,
dass man dem Gros der Bevölkerung wirklich klar machen kann, wie toll
ein bGE vielleicht nicht für alle, aber für die allerallermeisten wäre,
dann gäbe es vielleicht Spielraum nach oben, 150 %, 200 %, falls die
Gesamtgesellschaft tatsächlich bereit ist, zu gemeinnützigem
Wohlfahrtswirtschaften überzugehen, perspektivisch vielleich auch eine
Mrd. %. Nach unten zu gehen, wäre wieder Irrsinn, weil eine Umverteilung
von oben nach unten aus vielerlei Gründen zwingend ist, der umgekehrte
Pfad in die eine, die andere oder gleich ganz viele Katastrophen auf
einmal führen wird. Aus den Überlegungen in e. ist klar, dass es
innerhalb meiner Postulate um 60 % von 192,5 Mrd. Euro pro Monat geht,
also um 115,5 Mrd. Euro pro Monat. Hälftig geht das nach Postulat an den
Staat: Wären 67,75 Mrd. Euro pro Monat.
g. Konsumsteuersatz "gemeinnützige Vereine": Den hatte ich mit 0 %, also
Steuerfreiheit angesetzt. Das ist sicherlich auch erstmal sinnvoll so.
Geht die Gesellschaft allerdings in drastischem Ausmaß zu einem
gemeinnützigen Wohlfahrtswirtschaften über, lässt sich das bGE unter
Umständen nicht finanzieren und die Gemeinnützigkeit gleicht das
Wegbröckeln der Steuerbasis vielleicht inhaltlich nicht aus. Es bedarf
also eher inhaltlich-politischer Steuerung dieses Sektors. Ich hatte
beispielsweise schon darüber nachgedacht, dass man dem Kapital verbieten
muss, sich das Schafspelz "Gemeinnützigkeit" bloß überzustülpen.
Wesentlicher aber wird mit der Perspektive einer Wohlfahrtswirtschaft
die Frage der gesamtgesellschaftlichen Vernunft. Im Rahmen der
Mailingliste hatte ich daher schon zweimal auf die Idee einer
vermittelnden App namens "Planwirtschaft 2.0" hingewiesen. Grundsätzlich
könnte man zwar auch gemeinnützige Vereine besteuern. Aber will das
irgendjemand im Ernst? Ich sehe keinen guten Grund dafür.
Subventionierung wäre unter Umständen eher eine Perspektive, aber
darüber möchte ich gerade nicht nachgrübeln. Dieser Sektor ist
steuerlich also nach meinen Postulaten neutral, dem Staat fließt nichts
zu oder ab.
Gesamtrechnung des Staats: a., b. und c. hatten einen Finanzbedarf des
Staates in Höhe von 170 Mrd. Euro pro Monat, 2,04 Brd. Euro im Jahr
ergeben. d., e. und f. hatten demgegenüber einen Steuerertrag von 70
Mrd. Euro, 28,875 Mrd. Euro und 67,75 Mrd. Euro pro Monat, insgesamt
also 166,625 Mrd. Euro pro Monat bzw. 1.999,5 Mrd. Euro pro Jahr
ergeben. Bleibt also eine Finanzierungslücke von 40,5 Mrd. Euro pro
Jahr. Gut, das ist nicht viel mehr als 10 % der heutigen
Nettokreditaufnahme in Höhe von etwa 300 Mrd. Euro pro Jahr. Aber
angesichts dessen, dass kein Kleinbürger ein Interesse daran haben kann,
den Großbürgern über den Umweg der Staatsverschuldung eine Rente zu
zahlen, und, wichtiger, angesichts der unkalkulierbaren Folgen eines bGE
und einer drastischen Steuerumstellung insbesondere auf das Verhältnis
von Kapital und Arbeit, bin ich dann doch unzufrieden. Da es aber keinen
Sinn macht, dieses von den realen volkswirtschaftlichen Gegebenheiten
relativ großzügig abstrahierende Zahlenbeispiel weiter zu verfolgen,
möchte ich nur allgemein meine Meinung sagen: Ein an den konkreten
heutigen Zahlen geerdetes Zahlenmodell sollte m. E. möglichst 250 bis
500 Mrd. Euro Spielraum für den Staat pro Jahr bereithalten. Ich habe
klargestellt, dass ich teilweise mit sehr vagen, teilweise mit völlig
spekulativen Zahlen arbeite und wo ich Spielräume sehe. Ob ich mir
diesen Krempel für mich überlege, ist ohnehin komplett unerheblich.
Wesentlich wäre eine gesamtgesellschaftliche Diskussion darüber, was wir
uns vorstellen können, dass wir tun könnten, um dann im nächsten Schritt
auch wirklich zu tun, was uns als Tun möglich und wünschenswert
erscheint. Oder auch nur wünschenswert, wenn auch vielleicht nicht
weniger unmöglich als die Wirklichkeit.
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit HTML-Daten wurde abgetrennt...
URL: <https://listi.jpberlin.de/pipermail/debatte-grundeinkommen/attachments/20140913/7644f8f2/attachment.html>
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname : 94 Tabelle reale Kaufkraft in Abhängigkeit von Stundenlöhnen bzw entsprechenden Einkünften in Berts bGE.jpg
Dateityp : image/jpeg
Dateigröße : 366605 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
URL : <https://listi.jpberlin.de/pipermail/debatte-grundeinkommen/attachments/20140913/7644f8f2/attachment.jpg>
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname : 95 Diagramm reale Kaufkraft in Abhängigkeit von Stundenlöhnen bzw entsprechenden Einkünften in Berts bGE.jpg
Dateityp : image/jpeg
Dateigröße : 126603 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
URL : <https://listi.jpberlin.de/pipermail/debatte-grundeinkommen/attachments/20140913/7644f8f2/attachment-0001.jpg>
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname : 96 Tabelle nöitger Stundenlohn in Abhängigkeit vom erwünschten Kaufkraftzugewinn pro Arbeitsstunde in Berts bGE.jpg
Dateityp : image/jpeg
Dateigröße : 329070 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
URL : <https://listi.jpberlin.de/pipermail/debatte-grundeinkommen/attachments/20140913/7644f8f2/attachment-0002.jpg>
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname : 97 Diagramm nöitger Stundenlohn in Abhängigkeit vom erwünschten Kaufkraftzugewinn pro Arbeitsstunde in Berts bGE.jpg
Dateityp : image/jpeg
Dateigröße : 117028 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
URL : <https://listi.jpberlin.de/pipermail/debatte-grundeinkommen/attachments/20140913/7644f8f2/attachment-0003.jpg>
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname : 98 Tabelle Anteil der Konsumkraft am Einkommen im Verhältnis zum Stundenlohn in Berts bGE.jpg
Dateityp : image/jpeg
Dateigröße : 316082 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
URL : <https://listi.jpberlin.de/pipermail/debatte-grundeinkommen/attachments/20140913/7644f8f2/attachment-0004.jpg>
-------------- nächster Teil --------------
Ein Dateianhang mit Binärdaten wurde abgetrennt...
Dateiname : 99 Diagramm Anteil der Konsumkraft am Einkommen im Verhältnis zum Stundenlohn in Berts bGE.jpg
Dateityp : image/jpeg
Dateigröße : 97382 bytes
Beschreibung: nicht verfügbar
URL : <https://listi.jpberlin.de/pipermail/debatte-grundeinkommen/attachments/20140913/7644f8f2/attachment-0005.jpg>
Mehr Informationen über die Mailingliste Debatte-Grundeinkommen