[Debatte-Grundeinkommen] Berts bGE-Modell mit mehr oder weniger spekulativen Zahlen

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Sa Sep 13 13:57:31 CEST 2014


Hallo

als ich vor vier Tagen die Mail in den Verteiler stellte, in der ich 
Passagen aus meiner Arbeitsdatei rausgefischt hatte, die sich mit Verena 
Neddens bGE-Modell befassten, habe ich eine große Menge aus dieser 
Arbeitsdatei rausgekürzt. Zumindest die Passage, in der ich mein eigenes 
bGE-Konsumsteuer-Modell zwar nicht mit annähernd exakten, aber zumindest 
die Grundstruktur sichtbar machenden Zahlen durchkonzipiert habe, möchte 
ich dann doch noch einmal einstellen. Hier und da beziehe ich mich 
wieder auf Verena, aber ansonsten hat's mit ihr nicht viel zu tun. Da es 
bislang im Verteiler keinerlei Statements zu meiner Grundkonzeption 
gegeben hat, hoffe ich mal, dass ich zumindest mit diesem konkreter 
ausbuchstabierten Konzept mal Statements hervorkitzeln kann.

Ansonsten wünsche ich euch allen nach einem hoffentlich schönen 
Wochenende eine interessante 7. internationale Woche des 
Grundeinkommens. :o)

Liebe Grüße,

Bert


Ich will mal als Kontrast darstellen, inwiefern sich das ganze Gefüge 
zwischen Löhnen und Staatsaktivität durch die Einführung eines bGE 
verändern könnte.

Da mir bislang mein Rettungsversuchsvorschlag für eine reine 
Konsumsteuer (vgl. 
https://listi.jpberlin.de/pipermail/debatte-grundeinkommen/2014-August/003932.html 
, dort der zweite Punkt) als Gegenfinanzierung für ein bGE und den 
Sozialstaat zumindest noch immer die beste Idee in diesem Zusammenhang 
zu sein scheint, die mir bekannt ist, will ich sie mal mit konkreten 
Zahlen ausbuchstabieren. Ich greife dabei allerdings völlig ins Blaue 
und entscheide einfach aus dem Bauch heraus.

Erstmal setzte ich voraus, dass alle heutigen Preise gleichmäßig mit 50 
% Steuern und Sozialabgaben belastet sind. Die Gleichmäßigkeit der 
Steuer- und Sozialabgabenlast für alle Preise ist gewiss eine Fiktion 
und ich möchte inständig darauf hinweisen, dass eine ökonomische 
Begründung für ein bGE qua Konsumsteuer m. E. erst einmal voraussetzen 
würde, dass man sich über alle Marktpreise hinweg klar macht, welche 
Staatsquote für die jeweilige Ware bzw. Dienstleistung eingepreist ist. 
Das würde auch klar machen, wer eigentlich Gewinner und wer Verlierer 
eines Steuersystems mit schlichter Transparenz wäre. Ein 
Wirtschaftsinstitut mit ausreichendem Interesse könnte das m. E. 
leisten. Ein solches habe ich aber gerade nicht zur Hand.

Meine Konsumsteuer kennt fünf Steuersätze in Bezug auf den Preis vor 
Steuern:

a. -100 % Steuer auf den Grundbedarf, also eine Subventionierung in Höhe 
der Hälfte des Endpreises,

b. 100 % Steuer auf den Normalbedarf, also eine Steuer, die den Endpreis 
verdoppelt,

c. 300 % Steuer auf den Luxusbedarf, also eine Steuer, die den Endpreis 
vervierfacht,

d. 100 % Steuer auf die Kapitalisierung von personengebundenem 
Einkommen, also eine Steuer, die das in Unternehmen oder die 
Finanzsphäre wandernde Einkommen sowie zur Eigenkapitalerhöhung 
verwendete Gewinne und verschenkte oder vererbte Unternehmensanteile 
oder Wertpapiere in der Wertigkeit halbiert.

e. 0 % Steuer auf Investitionen in gemeinnützige Vereine, also eine 
Steuerfreiheit für diesen Bereich.


Kleiner Exkurs zur Kapitalisierungssteuer und zur temporalen 
Unregelmäßigkeit jeglicher Systemumstellung:

Wenn ich dir wiederum folge, liebe Verena, besteht heute auch bei 
Unternehmungen eine allgemeine Steuerlast von Pi mal Daumen 50 % auf 
Gewinne bzw. nach meiner Sichtweise 100 % auf das, was von den Gewinnen 
nach Steuer verbleibt. Die 100 % auf Kapitalisierung mögen auf den 
ersten Blick hoch erscheinen. Man muss sich aber klar machen, dass 
einmal von einer Person kapitalisiertes Vermögen bis zum Lebensende 
steuerfrei in der kapitalisierten Sphäre verbleiben kann, die Steuer auf 
Gewinne aber jährlich erfolgt. Gehen wir mal von einer 
gesellschaftlichen Durchschnittsrendite von 5 % im Jahr aus, haben wir 
folgende Konstellation: Heute verbleiben 2,5 % Rendite auf 100 % des 
Kapitals pro Jahr nach Steuern auf die Rendite, in meinem Modell 
verbleiben 5 % steuerfreie Rendite auf das durch die 
Kapitalisierungssteuer auf 50 % gestutzte Kapital pro Jahr, umgerechnet 
also ebenfalls 2,5 % Rendite auf 100 % des Kapitals, faktisch also die 
gleiche Besteuerung.

Es ließe sich jetzt einwenden, dass die Rendite ja aber wieder der 
Konsumsteuer unterworfen wird und daher zusätzlich zur potentiell bloß 
einmal im Leben auf kapitalisiertes Vermögen abgeführten 
Kapitalisierungssteuer eine jährliche Konsumbesteuerung der Rendite 
erfolgt, die sie gegenüber heute schmälert. Dazu möchte ich erst einmal 
als gelernter Sophist folgende Überlegung anbieten: Was hindert 
Rendite-EmpfängerInnen, ihre Rendite ausschließlich für den negativ 
besteuerten Grundbedarf auszugeben und sie damit sogar zu verdoppeln? 
Hm, was?

Klar, der Verwertungsdruck. Die Konkurrenz schläft nicht und das Kapital 
ist hungrig nach lebendigem Fleisch wie nur sonst ein Zombie. Innerhalb 
des Binnenmarkts, also potentiell der EU, wenn man das denn sogar in 
Deutschland durchbekäme, herrschen für die Wettbewerber erstmal gleiche 
Marktbedingungen. Und das Verhältnis zum Weltmarkt ließe sich mit der 
Sozialumsatzsteuer aus dem Dilthey-Modell (vgl. 
http://www.psgd.info/templates/1/download/dilthey_modell.pdf ) in den 
Griff bekommen. Schließlich ist die EU neben Nordamerika auf dem 
höchsten kapitalistischen Entwicklungsstand, agiert global also aus 
einer Luxusperspektive. Das hat mich an der ganzen "Standort 
Deutschland"-Debatte so unbändig genervt: Es wurde immer so getan, als 
wenn der Weltmarkt die Deutschen zum Gürtel-Engerschnallen zwingt, 
während faktisch Deutschland als Exportweltmeister und die EU als einer 
der globalen Hauptplayer mit einer Gürtel-Enger-Schnallen-Politik vor 
allem dem Rest des Weltmarkts das Gürtel-Engerschnallen aufdiktieren. 
Die simpelsten Lektionen in Sachen Dialektik wurden vergessen: Wer sich 
über die Länge der Supermarktschlange aufregt, sollte im Hinterkopf 
behalten, dass er mit seiner Person die Schlange ein Stückchen länger macht.

Das Potential einer Kapitalisierungssteuer liegt gesellschaftlich vor 
allem darin, vom gewinnorientierten Verwertungswirtschaften fort zu 
kommen und zu einem gemeinwohlorientierten Wohlfahrtswirtschaften 
überzugehen. Wie gesagt bin ich dafür, Investitionen in gemeinnützige 
Vereine mit 0 % Konsumsteuer zu belegen, also steuerfrei zu halten. 
Allerdings müsste man sich vermutlich juristisch ein bisschen genauer 
überlegen, welche Auflagen man an gemeinnützige Vereine im Detail 
stellen muss, um zu verhindern, dass sich das Wolfskapital nicht bloß im 
gemeinnützigen Schafspelz gewandet.

Im Kern bleibt für meine Kapitalisierungssteuer festzuhalten: 
Quantitativ verändert sich steuerlich gegenüber der von dir, liebe 
Verena, für heute analysierten Steuer auf Gewinne überhaupt nichts. 
Allerdings wird das Eigenkapital hälftig gekappt, der Fremdkapitalbedarf 
dürfte ansteigen und ein Rückzug aus der kapitalisierten Sphäre wäre 
eine Verlustoperation. Zudem wäre eine personengebundene 
Kapitalisierungssteuer im Effekt eine Schenkungs- und Erbschaftssteuer 
auf kapitalisiertes Vermögen.

Quintessenz: Gegen eine Kapitalisierungssteuer in Höhe von 100 % spricht 
nur das Interesse, die Reichen als Klasse reicher werden zu lassen und 
die Armen als Klasse ärmer und ohnmächtiger. Sonst m. E. nichts.

Nochmal das Thema der Doppelbesteuerung ein bisschen ins Allgemeinere 
gedacht:
Ein reines Konsumsteuermodell macht im Vergleich zu heute Knoten im Kopf 
und lässt Katzen ihren Schwanz jagen. Da die heutigen Steuern zu einem 
großen Teil in der Produktions- und nicht in der Distributionssphäre 
erhoben werden, macht ein Übergang zu einer ausschließlich die 
Distributionssphäre belastenden Steuer Kopfschmerzen, wie sie sonst nur 
Captain Kathryn Janeway bei temporalen Anomalien bekommt. Das hat sich 
eben konkret bei der Überlegung ergeben, dass die Kapitalrenditen 
einerseits bei der Kapitalisierungssteuer strukturell belastet werden, 
andererseits bei der allgemeinen Konsumsteuer erneut immer dann, wenn 
sie in irgendeiner Weise ausgegeben werden. Wenn auch anders 
strukturiert, ist das heute aber genauso: Vermögen wird erst bei der 
Entstehung besteuert, dann aber nach der Kapitalisierung erneut beim 
Erwirtschaften von Rendite. Wir haben halt jährliche, also zyklische 
Steuern, Wirtschaftskreisläufe, ein ewiges Fließen von Zu- und Abgängen. 
Gibt es also wegen der Zyklik strukturell und bei 100 % 
Kapitalisierungssteuer auch quantitativ gar keinen Unterschied zwischen 
Konsumsteuermodell und dem allgemeinen Durchschnitt des heutigen 
Steuerwusts, so treten im Moment der Umstellung vom einen System zum 
anderen System Anomalien auf, die für interessierte Kreise speiübel nach 
Doppelbesteuerung riechen, weil sie tatsächlich für die Länge eines 
Augenzwinkerns eine Doppelbesteuerung darstellen. Betrachten wir das zur 
Abwechslung nicht aus der Kapitalperspektive, sondern aus der 
Perspektive unserer geliebten Oma mit ihren mühsam sich vom Munde über 
Jahrzehnte abgesparten und unter den Geranien vergrabenen sage 10.000 
Euro. Die wurden bei der Entstehung z. B. als Lohnsteuer im 
5-Euro-Putzjob besteuert und haben heute nur noch die 19 % 
Mehrwert-/Umsatzsteuer als Staatseingriff zu fürchten und sonst 
vielleicht noch Erbschafts- und Schenkungssteuer. Aber unsere Oma wird 
sicher 107 Jahre alt und hat da noch ein bisschen Zeit. Nun aber wird 
das System auf reine Konsumsteuer umgestellt. Unsere sympathische Omi 
ist schwer erschüttert: Weil ihr geliebter Enkel doch so gerne mal eine 
Weltreise machen möchte und sie nicht begriffen hat, dass er lieber 
trampen als organisiert reisen möchte, wollte sie die 10.000 Euro für 
ein Kreuzfahrtticket rausschleudern, dass er just dieses Weihnachten im 
ersten Jahr nach der Steuerumstellung unterm Baum vorfinden sollte. Aber 
ojemine, Schock, schwere Not: Plötzlich, und unsere an Politik 
desinteressierte Omi hat's vorher wirklich nicht mitbekommen, hat der 
Staat einfach 300 % Luxussteuer auf Kreuzfahrten gelegt und das Ticket 
kostet jetzt fast 40.000 Euro. Dabei hat unsere Omi doch immer brav ihre 
Lohnsteuer bezahlt. Wieso bloß tut der Staat das? Wie kann er nur? 
Weihnachten wird erst eine Tragödie, dann eine Komödie: In Tränen bricht 
Omi aus und erzählt von dem Desaster. Als Geschenk für den Enkel gibt's 
bloß warme Socken, nicht die Weltkreuzfahrt. Der aufgeweckte Enkel aber 
klärt unsere verzweifelte Omi auf: "Du, ist dir nicht aufgefallen, dass 
die meisten Supermarktpreise deutlich billiger geworden sind. Ich möchte 
doch sowieso trampen. Überweise mir doch einfach nur die Hälfte der 
10.000 Euro, also 5.000 Euro. Solange ich in Europa trampe, komme ich 
damit vier Mal so lange hin wie letztes Jahr mit 10.000 Euro. Und du 
kannst ja mit Mama und Papa mit dem restlichen Geld für ein paar 
Sommermonate in eine Pension im Schwarzwald ziehen und deiner Wanderlust 
nachgehen. Das ist doch genial. Außerdem bekomme ich ja jeden Monat 
jetzt wie wir alle auch ein bGE. Eigentlich brauche ich die 5.000 Euro 
gar nicht ... aber schaden werden sie auch nicht." Omi braucht ein 
Weilchen, bis sie's begriffen hat, aber dann ist Helau und Haleluja, 
Umarmung und Heiterkeit.

Die Geschichte lehrt uns: Ja, bei einer Systemumstellung gibt es auch 
Verlierer. Aber wenn damit erkauft wird, dass das neue System allgemein 
gerechter ist, dann kann man m. E. damit leben. Ich kann das freilich 
leicht sagen. Ich wäre kein Verlierer, höhö. Der bin ich heute. ;o)

Nochmal anders gewendet: Ich hörte vor einiger Zeit munkeln, dass es 
mindestens in der Bremer Finanzverwaltung die Vorstellung gibt, dass die 
öffentliche Verschuldung von Ländern und Kommunen und wahrscheinlich 
auch dem Bund mittelfristig zu einer Art Schuldenschnitt und/oder 
Währungsreform führen muss. Die Finanzkrise hat sogar Schäuble in einen 
Abgrund blicken lassen, der so bodenlos war wie sonst nur die 
Höllenvorstellung von John Milton. Die Reagonomics haben bis heute zu 
internationalen Verwerfungen im monetären Sektor geführt, die gut und 
gerne einen world war 3 entfesseln können. Insbesondere das unfassbare 
Volumen der US-Außenschuld bei den Chinesen wird selbst die imperiale 
Militärmacht vor Herausforderungen stellen, die sich im 
Zivilgesellschafts-Gequatsche deutscher Bildungsbürger gleich null 
abbildet. Von daher: Lieber eine Umstellung auf bGE und Konsumsteuer mit 
Systemumstellungs-Verlierern und der Hoffnung auf eine Stabilisierung 
der internationalen Ökonomie als die worst case-Szenarien für die 
Eklatierung des Widerspruchs zwischen Produktionsverhältnissen und 
Produktivkräften.


Zurück zur Konzipierung meines bGE-Modells als Kontrast zum heutigen 
Steuerwust:

Es existieren abgesehen von den fünf genannten keine weiteren Steuern. 
Ebenso gibt es keine Sozialabgaben. Das Sozialsystem wird wie das bGE 
auf eine Steuerbasis gestellt.

Die Import-Export-Problematik lasse ich erstmal außen vor. Sie spielt 
für inländische Einkünfte erstmal keine Rolle. Vermögensflucht ins 
Ausland wird im Zweifelsfall mit einer Steuer in Höhe von meinetwegen 
99,9999 % belastet, so dass nur ein Millionstel des ins Ausland 
wandernden Vermögens verbleibt. Ebenso unterlasse ich jegliche Reflexion 
auf volkswirtschaftliche Konsequenzen oder rechtliche Hürden für eine 
solche Steuerkonzeption. Ich setze beispielsweise voraus, dass es zu 
keinen inflationären Effekten kommt. Es geht mir erstmal nur um den 
Kontrast zum derzeitigen Steuersystem.

Die Bruttolohnbetrachtung verwandelt sich in eine globale 
Einkommensbetrachtung, weil jegliches Einkommen (also z. B. auch solches 
aus Dividendenausschüttung) gleichermaßen von den fünf Anteilen der 
Konsumsteuer betroffen ist, wenn auch quantitativ nicht in gleichem 
Maße. Nur gespartes Geld kann für den Zeitraum des Sparens der 
Konsumsteuer entfliehen. Oder Schwarzmarktgeld, wortwörtlich verbranntes 
Geld oder eben in gemeinnützige Vereine investiertes Geld. In 
Grundbedarf angelegtes Geld wird sogar subventioniert.

Als bGE-Höhe veranschlage ich 1.000 Euro pro Monat und pro Person, die 
sich, ob legal oder illegal, innerhalb deutscher/europäischer Grenzen 
aufhält oder mit legalem deutschen/europäischen 
Staatsbürgerschaftsstatus irgendwo sonst in der Welt. Eine 
Diskriminierung nach Alter oder sonstigen Kriterien findet nicht statt: 
Kinder erhalten genauso viel wie Erwachsene. Bestehende Tarif- und 
Arbeitsverträge bleiben von der Einführung des bGE unberührt.

Desweiteren setze ich voraus, dass der Grundbedarf im gesellschaftlichen 
Durchschnitt heute zu aktuellen Preisen bei 750 Euro liegt, der 
Normalbedarf im gesellschaftlichen Durchschnitt zwischen 750 Euro und 
3.000 Euro, Luxusbedarf, Kapitalisierung und Investitionen in 
gemeinnützige Vereine dadrüber, und zwar nach folgendem 
Verteilungsschlüssel: 20 % wird für Luxusbedarf ausgegeben, 60 % wird 
kapitalisiert, 20 % wird in gemeinnützige Vereine investiert. Wie 
gesagt: Im gesellschaftlichen Schnitt. Der Einzelfall interessiert mich 
in diesem Zusammenhang erstmal gar nicht. Zudem sind die Zahlen völlig 
frei aus dem Bauch herausgegriffen.

Was in den Grund-, Normal- und Luxusbedarf fällt, wird inhaltlich 
bestimmt. Den Grundbedarf kennzeichnen elementare Bedürfnisse nach 
Nahrung, Kleidung, Wohnung, Strom etc. Den Luxusbedarf kennzeichnet 
insbesondere der Ressourcenverbrauch, er wird nach ökologischen 
Maßstäben bestimmt.

Wegen der Voraussetzung, dass alle heutigen Preise gleichmäßig mit 50 % 
steuerbelastet sind, verwandeln sich die Grenzen zwischen Grund-, 
Normal- und Luxusbedarf/Kapitalisierungsbedarf/Investition in 
gemeinnützige Vereine zu 375 Euro und 1.500 Euro unabhängig von Steuern. 
Wegen der ersten beiden Konsumsteuersätze verwandeln sich die Grenzen zu 
187,50 Euro und 3.000 Euro: Unterhalb der durchschnittlichen 
Konsumausgaben in Höhe von 187,50 Euro wird der Grundbedarf zur Hälfte 
subventioniert, zwischen 187,50 Euro und 3.000 wird der Normalbedarf 
hälftig versteuert, dadrüber nach dem Schlüssel 20/60/20 der Luxusbedarf 
zu drei Vierteln versteuert, der Kapitalisierungbedarf hälftig, 
Investitionen in gemeinnützige Vereine gar nicht. 20 % * 3 + 60 % * 1 + 
20 % * 0 % = 60 % + 60 % + 0 % = 120 %. Im Effekt werden also die 
Gesamtausgaben für Luxus-, Kapitalisierungsbedarf und Investitionen in 
gemeinnützige Vereine oberhalb der Durchschnitts-Grenze von 3.000 Euro 
mit dem Durchschnitts-Faktor 1,2 versteuert, also wegen 120 % / (100 % + 
120 %) = 120 / 220 = 6 / 11 mit sechs Elfteln steuerlich belastet. Wegen 
des bGE in Höhe von 1.000 Euro wiederum verschieben sich die Grenzen in 
Bezug auf das Einkommen über bGE um 1.000 Euro zu -822,50 Euro und 2.000 
Euro. Ich setze implizit und sicherlich kontrafaktisch voraus, dass sich 
gesamtgesellschaftlich das quantitative Verhältnis zwischen Grund-, 
Normal-, Luxus-, Kapitalisierungsbedarf und Investitionen in 
gemeinnützige Vereine nach der Systemumstellung (erstmal) nicht 
verändert. Diese Verhältniszahlen habe ich mir ohnehin frei von 
empirischen Daten aus den Fingern gesogen.

Aus relativ leicht ersichtlichen Gründen erhalte ich dann als meine 
übliche Calc-Formel dies zur Bestimmung der Konsumkraft des jeweiligen 
Einkommens nach Steuern und bGE:

=WENN(B$1*$A3>2000;(B$1*$A3-2000)*5/11+2822,5/2+187,5*2;(B$1*$A3+822,5)/2+187,5*2)

[Nachtrag: "Üblich" bezieht sich hier auf vorangegangene Überlegungen 
über das Verhältnis von Netto-/Bruttolohn zum tatsächlich im 
Portemonnaie verbleibenden Hinzuverdienst nach Verrechnung mit den 50 % 
Steuer- und Sozialabgabenlast von dir, liebe Verena, und den 
Hartz4-Verrechnungsregeln. Diese Überlegungen habe ich erstmal 
rausgekürzt. Calc ist das Tabellenkalkulationsprogramm im 
OpenOffice-Paket. Die Syntax dürfte die selbe wie in Excel sein.]

Vgl. dazu als Ergebnis die angehängten Dateien "94 Tabelle reale 
Kaufkraft in Abhängigkeit von Stundenlöhnen bzw entsprechenden 
Einkünften in Berts bGE.jpg" und "95 Diagramm reale Kaufkraft in 
Abhängigkeit von Stundenlöhnen bzw entsprechenden Einkünften in Berts 
bGE.jpg".

Kurzgefasste Ergebnisdiskussion: Es zeigt sich ein klares, fast lineares 
Anreizgefüge zwischen Lohn und Kaufkraft. Da der Grundbedarf durch das 
bGE bereits voll abgedeckt ist, steigen alle Graphen am Anfang mit der 
Steigung 0,5: Die Hälfte des Einkommens verbleibt im Normalbedarf als 
Kaufkraft, die andere Hälfte geht als Konsumsteuer an den Staat. Die 
Grenze zwischen Normalbedarf einerseits und Luxus-, 
Kapitalisierungsbedarf und Investitionen in gemeinnützige Vereine 
andererseits in Höhe von 2.000 Euro über bGE, 3.000 Euro real ist mit 
bloßem Auge fast gar nicht zu erkennen. Man muss schon ordentlich an die 
jeweiligen Graphen heranzoomen, also z. B. an den hellgrünen 
40-Euro-Stundenlohn-Graphen auf Höhe des 50- 
Arbeitsstunden-pro-Monat-Indizes der x-Achse, dann erkennt man einen 
leichten Knick nach unten, also eine Steuerprogression. Diese 
Geringfügigkeit im Knick ist auch nicht weiter verwunderlich, da der 
Unterschied zwischen einer Steigung von 0,5 und 5 / 11 = 0,45 minimal 
ist. Anders sähe der Graph freilich aus, wenn man den 
Verteilungsschlüssel zwischen Luxus-, Kapitalisierungsbedarf und 
Investition in gemeinnützige Vereine bspw. so konzipiert hätte: 
60/30/10. Dann wäre der Knick nach unten deutlicher zu erkennen: 60 % * 
3 + 30 % * 1 + 10 % * 0 = 210 %, also eine Steigung von 10 / 31 ? 0,32. 
Genauso, wenn man bei dem 20/60/20-Verteilungsschlüssel z. B. den 
Steuersatz für den Luxusbedarf statt mit 300 % mit 750 % angesetzt 
hätte: 20 % * 7,5 + 60 % * 1 + 10 % * 0 = 210 %. Sind ja momentan alles 
bloß Zahlenspielchen ohne echte volkswirtschaftliche Grundierung.

Um wieder der Frage nachzugehen, wie viel Lohn ich denn dann brauche, um 
eine erwünschte Menge Kaufkraft zu mobilisieren, ergibt sich jetzt aus 
relativ leicht ersichtlichen Gründen diese Calc-Formel:

=WENN(B$1*$A3>2000;((B$1*$A3-2000)*11/5+4000)/$A3;B$1*2)

Vgl. dazu als Ergebnis die angehängten Dateien "96 Tabelle nöitger 
Stundenlohn in Abhängigkeit vom erwünschten Kaufkraftzugewinn pro 
Arbeitsstunde in Berts bGE.jpg" und "97 Diagramm nöitger Stundenlohn in 
Abhängigkeit vom erwünschten Kaufkraftzugewinn pro Arbeitsstunde in 
Berts bGE.jpg".

Kurzgefasste Ergebnisdiskussion: Der Grundbedarf ist durchs bGE gedeckt. 
Da der Normalbedarf mit halber Steuer belastet ist, braucht's einen 
Stundenlohn, der doppelt so hoch ist wie der Kaufkraftwunsch. Die Grenze 
zwischen Normalbedarf einerseits und Luxus-, Kapitalisierungsbedarf und 
Investitionen in gemeinnützige Vereine andererseits in Höhe von 2.000 
Euro über bGE, 3.000 Euro real zeigt sich durch einen leichten Knick 
nach oben bei den höheren Kaufkraftsteigerungswunsch-Graphen. Sehr 
übersichtlich, sehr fair, alles sleazy.

Und um nun noch das Verhältnis von Konsumsteuerausgaben und 
Kaufkraftzugewinn in Abhängigkeit vom Stundenlohn zu berechnen, ergibt 
sich dies als Calc-Formel:

=WENN(B$1*$A3>2000;((B$1*$A3-2000)*5/11+1776,25)/($A3*B$1);(B$1*$A3+776,25)/($A3*B$1))

Folgende Vereinfachungsüberlegungen stecken in der Formel: Durch das bGE 
in Höhe von 1.000 Euro und die hälftige Subventionierung des 
Grundbedarfs in Höhe von 187,50 Euro ergibt sich für jedes Einkommen 
erstmal eine Staatssubvention in Höhe von 1.187,50 Euro. Der 
Normalbedarfsanteil am bGE in Höhe von 822,50 Euro wird aber wieder 
hälftig besteuert, also 411,25 Euro wieder abgezogen. Verbleiben 776,25 
Euro steuerfreies bGE als Grundsockel jeden Einkommens. Die steuerfreie 
Kaufkraft unterhalb der überschrittenen Grenze zwischen Normalbedarf 
einerseits und Luxus-, Kapitalisierungsbedarf und Investitionen in 
gemeinnützige Vereine andererseits in Höhe von 2.000 Euro über bGE, 
3.000 Euro real wird wegen der hälftigen Steuer im Normalbedarf einfach 
auf 1.000 Euro halbiert. Plus steuerfreiem bGE-Sockel in Höhe von 776,25 
Euro ergibt 1.776,25 Euro.

Vgl. dazu als Ergebnis die angehängten Dateien "98 Tabelle Anteil der 
Konsumkraft am Einkommen im Verhältnis zum Stundenlohn in Berts bGE.jpg" 
und "99 Diagramm Anteil der Konsumkraft am Einkommen im Verhältnis zum 
Stundenlohn in Berts bGE.jpg".

Kurzgefasste Ergebnisdiskussion:
Es geht jetzt wieder um die Betrachtungsfrage: Was vom Einkommen geht an 
den Staat, was verbleibt im Portemonnaie? Wegen des Grundsockels bGE 
kommen die Graphen quasi aus dem Himmel. Niedrige Einkommen haben wegen 
des bGE wesentlich mehr als 100 % ihres Einkommens zur Verfügung, sind 
also Profiteure einer negativen Einkommenssteuer namens bGE. Hohe 
Einkommen purzeln aber vom Himmel der Nettoempfängerwelt ins Jammertal 
der Nettozahlerwelt unterhalb von 100 %. Höhere Einkommen sind dabei 
stärker belastet, es herrscht allgemein Steuerprogression. Diese ergibt 
sich inhaltlich vor allem aus der höheren Luxuskonsumsteuer. Für das 
abgebildete Mittelschichtssegment bis 40 Euro Stundenlohn bleibt die 
gesamte Steuerlast bei Vollzeitarbeit von 170 Stunden pro Monat knapp 
unterhalb von 40 %, gut 60 % verbleiben im Portemonnaie. Da die 
Progression aber das gesamte Steuersystem nach den gewählten 
Voraussetzungen durchdringt, gilt: Je höher das Einkommen ist, desto 
höher die prozentuale Steuerbelastung. Mit anderen Worten: Starke 
Schultern tragen relativ mehr als schwache Schultern. Da die Kosten für 
das bGE dazu führen werden, dass die Staatsquote deutlich über 50 % 
steigen muss, stellt sich also erstmal die Frage, wann wird die 50 
%-Marke geknackt, wann die 40 %-Marke etc.? Es gilt dabei folgende Formel:

Anteil der Konsumkraft am Monatseinkommen = ((Monatseinkommen -- 2.000 
Euro) * 5 / 11 + 1.776,25 Euro) / Monatseinkommen = (Monatseinkommen * 5 
/ 11 -- 2.000 Euro * 5 / 11 + 1.776,25 Euro) / Monatseinkommen ? 
(Monatseinkommen * 5 / 11 -- 909,09 Euro +1.776,25 Euro) / 
Monatseinkommen = (Monatseinkommen * 5 / 11 + 867,16 Euro) / 
Monatseinkommen

Das überfordert zwar meine aktuellen Mathematik-Künste, nicht aber die 
meines Taschenrechners. Mein TI-89 löst das so zur Umstellung nach 
Monatseinkommen auf:

? Monatseinkommen = 9.637,76 Euro / (11 * Anteil der Konsumkraft am 
Monatseinkommen - 5)

Ich vertraue meinem TI-89 zwar eh, aber Kontrolle ist besser und siehe 
da: die Probe kommt hin. Grenzwertbetrachtungen führen zum Ergebnis, 
dass sich die Steuerprogression in dieser Formel asymptotisch an den 
Wert 5 / 11 = 0,45 anschmiegt. Das ist ja quasi eh klar, wenn man drüber 
nachdenkt, weil die Kaufkraftzusammensetzung in Höhe von fünf Elfteln 
für Luxus-/Kapitalisierungs-/Gemeinnützigkeitsbedarf nach Voraussetzung 
bei steigendem Einkommen immer gewichtiger gegenüber der 
Kaufkraftzusammensetzung in Höhe von 50 % für den Normalbedarf wird. Mit 
anderen Worten: Faktisch fällt die Kaufkraft im Verhältnis zum Einkommen 
im vorausgesetzten Szenario niemals unter etwa 45,5 %, die Steuerlast 
steigt also niemals über etwa 54,5 %.

Setzen wir ein paar hohe Werte unterhalb des Grenzwerts in obige Formel, 
ergibt sich:

Ein Monatseinkommen von 19.275,52 Euro zahlt 50 % Steuern, ein 
Monatseinkommen von 24.712,21 Euro zahlt 51 % Steuern, eines von 
34.420,57 Euro zahlt 52 % Steuern, eines von 56.692.71 zahlt 53 % 
Steuern, eines von 160.629,33 Euro zahlt 54 % Steuern.

Ob das zur Gegenfinanzierung eines bGE reicht? Vielleicht, weil 4 % 
oberhalb der heutigen Staatsquote in Höhe von fast 50 % auf 160.629,33 
immerhin 6.425,17 Euro ausmacht, also fast 6,5 Leuten das bGE bezahlt. 
Es gibt ganz gewiss wesentlich höhere Einkommen, die entsprechend für 
mehr Personen das bGE gegenfinanzieren könnten. Zudem sinkt ja die 
allgemeine Staatsquote jenseits des bGE, weil viele Kosten im Feld der 
Sozialen Sicherung durch ein bGE überflüssig werden. Aber um das im 
Ernst beurteilen zu können, bedarf es exakterer Daten. Mir ging's jetzt 
erstmal nur um eine anschauliche Freihandskizze. Außerdem führt die 
Systemumstellung ohnehin zu einer so großen Zäsur in allen möglichen 
gesellschaftlichen Feldern, dass eine Prognose schwierig ist und die 
Gegenfinanzierung lieber zu großzügig als zu zaghaft ausgelegt werden 
sollte. Klar jedenfalls ist: Ein bGE ohne Gegenfinanzierung über die 
hohen und extrem hohen Einkommen wäre Irrsinn, nämlich eine bloße 
Umverteilung innerhalb der ärmeren und Mittelschichts-Einkommen, wie 
Hartz4 es bereits heute faktisch darstellt.


Da die ganze bGE-Darstellung ja nur ein Spielen mit mehr oder weniger 
plausiblen Voraussetzungen war, will ich noch einmal grundsätzlich 
rekapitulieren, was für die Konstruktion konkreter Zahlen in meinem 
bGE-Konzept zu bedenken ist. Zur Illustrierung gehe ich dabei der 
Einfachheit halber von einer Gesamtpopulation von 100.000.000 Menschen 
aus, die dem skizzierten Steuersystem unterworfen ist, sowie von einem 
Gesamteinkommen dieser Population in Höhe von 2,4 Bil. Euro im Jahr, 
also 200 Mrd. Euro im Monat.

Es gibt 7 grundsätzliche Faktoren, die zu beachten sind:

a. Das bGE: Es stellt eine Staatssubvention für jeden und deshalb in 
hohem Gesamtvolumen dar. Es bedarf der Gegenfinanzierung. Für 
100.000.000 Menschen wären im skizzierten Konzept 100 Mrd. Euro pro 
Monat nötig, also die Hälfte des postulierten Gesamteinkommens.

b. Konsumsteuersatz "Grundbedarf": Da ich diesen negativ konzipiert 
habe, stellt auch er eine Subvention in durchaus beträchtlichem Ausmaß 
dar, der einer Gegenfinanzierung bedarf. Den Grundbedarf negativ zu 
besteuern halte ich politisch für sinnvoll. Da der Grundbedarf nach 
Voraussetzung voll durch das bGE gedeckt ist, fällt diese Subvention 
wieder für alle vom Steuersystem Betroffenen an. Für 100.000.000 
Menschen wären im skizzierten Konzept 18,75 Mrd. Euro pro Monat als 
Subventionsvolumen nötig, also noch einmal 9,375 % des postulierten 
Gesamtvermögens.

c. sonstiger Verbrauch des Staats und der Sozialsysteme: Ich habe mir 
mal 
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/OeffentlicheFinanzenSteuern/OeffentlicheFinanzen/AusgabenEinnahmen/Tabellen/AusgabenausgewaehlteAufgabenbereiche.html 
<https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/OeffentlicheFinanzenSteuern/OeffentlicheFinanzen/AusgabenEinnahmen/Tabellen/Ausgaben.html> 
und 
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a230-09-sozialbudget-2009.pdf?__blob=publicationFile 
angeschaut, ein wenig gegrübelt und setze mal vage und um die Endzahl 
rund zu machen 51,25 Mrd. Euro pro Monat, also 615 Mrd. Euro im Jahr für 
den restlichen Staatskonsum an. Ich postuliere also etwa so etwas: Von 
den 626,162 Mrd. Euro, die der deutsche Staat 2010 für "Soziale 
Sicherung" ausgegeben hat, werden durch das bGE etwa 490 Mrd. entbehrlich.


Wir sind dann insgesamt mit a., b. und c. bei 170 Mrd. Euro Staatsbedarf 
pro Monat, 2,04 Brd. Euro im Jahr, bzw. bei einer Staatsquote am 
postulierten Gesamteinkommen in Höhe von 85 %. Das ist viel.

Kleine Zwischenüberlegung zu Art 14(2) GG: "Eigentum verpflichtet. Sein 
Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Ich bin mir 
nicht sicher, ob's richtig ist, und gerade auch zu faul, es zu 
recherchieren. Ich habe mal gehört, dass es ein BVerfG-Urteil gibt, das 
aus dieser Formulierung eine Besteuerung auf jegliches Einkommen in Höhe 
von 50 % als Maximalgrenze fordert. Die Auslegung des Wortes "zugleich" 
sei demnach "zu gleichen Anteilen", daher 50 % maximal. Wie gesagt: Ich 
weiß nicht, ob's stimmt. Falls es stimmt, ist es aus der Sicht von allen 
bGE-Verfechtern notwendig, dieses BVerfG-Urteil offensiv anzugreifen. 
Denn ein bGE gleich welcher Bauart ist ganz sicher nicht ohne eine 
Staatsquote von über 50 % zu haben. Ich finde einen solchen Angriff 
inhaltlich auch einfacher als Schnürsenkelbinden: Das Wort "zugleich" 
meint zeitliche Gleichheit, nicht wertmäßige. Falls es so ein 
BVerfG-Urteil tatsächlich gibt, ist es ein politisches Urteil ohne jedes 
Gefühl für die deutsche Sprache. Von daher gehen 85 % erstmal in 
Ordnung. Wenigstens liege ich nicht über 100 %. ;o)

Jetzt geht's von den Staatsausgaben fort und zu den Staatseinnahmen:

d. Konsumsteuersatz "Normalbedarf": Diesen hatte ich mit 100 % 
konzipiert. Pi mal Daumen wäre das keine Veränderung gegenüber heute. 
Setzt man ihn höher an, belastet man arme und mittlere 
Einkommensgruppen. Das scheint mir politisch nicht angeraten. Dieser 
Konsumsteuersatz stellt eine Finanzierung des Staats à la "die Masse 
macht's" in beträchtlichem Ausmaß dar, die ich aber gerade nur vage 
eingrenzen kann. Ich hatte für den Bereich zwischen Normalbedarf und 
Luxus-/Kapitalisierungs-/Gemeinnützigkeitsbedarf eine Spanne von 
2.822,50 Euro pro Person postuliert, wovon 822,50 durch das bGE für 
jeden abgedeckt ist. Die Hälfte davon fließt dem Staat zu, also 
irgendwas zwischen 411,25 Euro und 1.411,25 Euro pro Person. Die obere 
Grenze hochgerechnet auf die 100.000.000 Menschen unserer 
Gesamtpopulation, wären das also 114,125 Mrd. Euro pro Monat. Durch das 
bGE ragen alle Personen in diesen Bereich des Normalbedarfs auf jeden 
Fall zu einem guten Viertel rein, füllen ihn aber deshalb nicht 
notwendig bis zur Grenze aus. Ich postuliere deshalb mal vage, dass eine 
gute Hälfte der 114,125 Mrd. Euro tatsächlich dem Staat zufließt: sagen 
wir 70 Mrd. Euro pro Monat.

e. Konsumsteuersatz "Luxusbedarf": Diesen hatte ich mit 300 % 
konzipiert. Hier kann der Staat zwar nicht in der Masse, aber in der 
Spitze eine Menge absahnen. Dies erscheint mir politisch aus zwei 
Gründen sinnvoll bis notwendig geboten: 1. Aus demokratietheoretischen 
Gründen und Gerechtigkeitsüberlegungen bedarf es einer Umverteilung von 
oben nach unten. 2. Außerdem blitzt die Möglichkeit von Ökokatastrophen 
immer vehementer auf. Es bedarf daher eines schonenden Umgangs mit 
Ressourcen. Beide Gründe zusammen geben eine gute Argumentation für eine 
hohe Besteuerung von ressourcenaufwändigem Luxusbedarf ab. Da ich in 
meiner Einkommenssituation eh keinen Anteil an diesem Luxusbedarf habe, 
könnten die 300 % meinetwegen auch auf eine Mrd. % erhöht werden. Das 
sehen andere Menschen aber sicherlich anders. Dennoch sehe ich innerhalb 
der 7 hier skizzierten Faktoren grundsätzlich im Faktor "Luxusbedarf" am 
ehesten die Möglichkeit, flexibel zu agieren und 
Gegenfinanzierungslücken auszugleichen. Innerhalb des Gestrüpps meiner 
Postulate ergibt sich das Volumen, das dem Staat durch e. und f. 
zufließt, notwendig: 200 Mrd. Euro pro Monat waren das Gesamteinkommen 
der Population, 170 Mrd. Euro pro Monat legt der Staat obendrauf, die er 
allerdings auch irgendwo herbekommen muss. Von diesen 370 Mrd. Euro pro 
Monat wurden nach den Überlegungen in b. und d. 37,5 Mrd. Euro pro Monat 
für den Grundbedarf ausgegeben und 140 Mrd. Euro pro Monat für den 
Normalbedarf, insgesamt also bereits 177,5 Mrd. Euro. Verbleiben also 
192,5 Mrd. pro Monat für die nach dem Schlüssel 20/60/20 angeordneten 
Faktoren e., f. und g. 20 % von 192,5 Mrd. Euro sind 38,5 Mrd. Euro. 
Diese werden nach Postulat mit drei Vierteln vom Staat eingezogen, gehen 
dem Staat also in Höhe von 28,875 Mrd. Euro pro Monat zu.

f. Konsumsteuersatz "Kapitalisierungsbedarf": Diesen hatte ich mit 100 % 
konzipiert. Pi mal Daumen wäre das keine Veränderung gegenüber heute. 
Wenn man mehr will, legt man sich noch zusätzlich zu der bGE-Kampfansage 
im Ernst mit dem Kapital an. Und das will ja letztlich doch niemand, 
oder? Die Revolutionäre, für die die Zeit schon vorgestern reif war, 
sind mindestens hierzulande einfach drastisch zu schwach. Die 
verschiedenen Fraktionen der Sozialdemokratie wissen sehr genau, mit was 
für einer Bestie sie es zu tun haben, und lecken Speichel, ducken sich 
weg oder werden öffentlich gemobbt und gedemütigt. Anderswo in der Welt 
auch einfach gefoltert, ermordet, verscharrt. Die Humanisten denken 
anscheinend, dass dem Kapital mit höflichem Bitten beizukommen sei. Das 
finde ich angesichts der weltfremden Menschenfreundlichkeit sowohl 
sympathisch als auch albern bis lächerlich. Aber gut: Nehmen wir an, 
dass man dem Gros der Bevölkerung wirklich klar machen kann, wie toll 
ein bGE vielleicht nicht für alle, aber für die allerallermeisten wäre, 
dann gäbe es vielleicht Spielraum nach oben, 150 %, 200 %, falls die 
Gesamtgesellschaft tatsächlich bereit ist, zu gemeinnützigem 
Wohlfahrtswirtschaften überzugehen, perspektivisch vielleich auch eine 
Mrd. %. Nach unten zu gehen, wäre wieder Irrsinn, weil eine Umverteilung 
von oben nach unten aus vielerlei Gründen zwingend ist, der umgekehrte 
Pfad in die eine, die andere oder gleich ganz viele Katastrophen auf 
einmal führen wird. Aus den Überlegungen in e. ist klar, dass es 
innerhalb meiner Postulate um 60 % von 192,5 Mrd. Euro pro Monat geht, 
also um 115,5 Mrd. Euro pro Monat. Hälftig geht das nach Postulat an den 
Staat: Wären 67,75 Mrd. Euro pro Monat.

g. Konsumsteuersatz "gemeinnützige Vereine": Den hatte ich mit 0 %, also 
Steuerfreiheit angesetzt. Das ist sicherlich auch erstmal sinnvoll so. 
Geht die Gesellschaft allerdings in drastischem Ausmaß zu einem 
gemeinnützigen Wohlfahrtswirtschaften über, lässt sich das bGE unter 
Umständen nicht finanzieren und die Gemeinnützigkeit gleicht das 
Wegbröckeln der Steuerbasis vielleicht inhaltlich nicht aus. Es bedarf 
also eher inhaltlich-politischer Steuerung dieses Sektors. Ich hatte 
beispielsweise schon darüber nachgedacht, dass man dem Kapital verbieten 
muss, sich das Schafspelz "Gemeinnützigkeit" bloß überzustülpen. 
Wesentlicher aber wird mit der Perspektive einer Wohlfahrtswirtschaft 
die Frage der gesamtgesellschaftlichen Vernunft. Im Rahmen der 
Mailingliste hatte ich daher schon zweimal auf die Idee einer 
vermittelnden App namens "Planwirtschaft 2.0" hingewiesen. Grundsätzlich 
könnte man zwar auch gemeinnützige Vereine besteuern. Aber will das 
irgendjemand im Ernst? Ich sehe keinen guten Grund dafür. 
Subventionierung wäre unter Umständen eher eine Perspektive, aber 
darüber möchte ich gerade nicht nachgrübeln. Dieser Sektor ist 
steuerlich also nach meinen Postulaten neutral, dem Staat fließt nichts 
zu oder ab.

Gesamtrechnung des Staats: a., b. und c. hatten einen Finanzbedarf des 
Staates in Höhe von 170 Mrd. Euro pro Monat, 2,04 Brd. Euro im Jahr 
ergeben. d., e. und f. hatten demgegenüber einen Steuerertrag von 70 
Mrd. Euro, 28,875 Mrd. Euro und 67,75 Mrd. Euro pro Monat, insgesamt 
also 166,625 Mrd. Euro pro Monat bzw. 1.999,5 Mrd. Euro pro Jahr 
ergeben. Bleibt also eine Finanzierungslücke von 40,5 Mrd. Euro pro 
Jahr. Gut, das ist nicht viel mehr als 10 % der heutigen 
Nettokreditaufnahme in Höhe von etwa 300 Mrd. Euro pro Jahr. Aber 
angesichts dessen, dass kein Kleinbürger ein Interesse daran haben kann, 
den Großbürgern über den Umweg der Staatsverschuldung eine Rente zu 
zahlen, und, wichtiger, angesichts der unkalkulierbaren Folgen eines bGE 
und einer drastischen Steuerumstellung insbesondere auf das Verhältnis 
von Kapital und Arbeit, bin ich dann doch unzufrieden. Da es aber keinen 
Sinn macht, dieses von den realen volkswirtschaftlichen Gegebenheiten 
relativ großzügig abstrahierende Zahlenbeispiel weiter zu verfolgen, 
möchte ich nur allgemein meine Meinung sagen: Ein an den konkreten 
heutigen Zahlen geerdetes Zahlenmodell sollte m. E. möglichst 250 bis 
500 Mrd. Euro Spielraum für den Staat pro Jahr bereithalten. Ich habe 
klargestellt, dass ich teilweise mit sehr vagen, teilweise mit völlig 
spekulativen Zahlen arbeite und wo ich Spielräume sehe. Ob ich mir 
diesen Krempel für mich überlege, ist ohnehin komplett unerheblich. 
Wesentlich wäre eine gesamtgesellschaftliche Diskussion darüber, was wir 
uns vorstellen können, dass wir tun könnten, um dann im nächsten Schritt 
auch wirklich zu tun, was uns als Tun möglich und wünschenswert 
erscheint. Oder auch nur wünschenswert, wenn auch vielleicht nicht 
weniger unmöglich als die Wirklichkeit.

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