<html>
<head>
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</head>
<body text="#000000" bgcolor="#FFFFFF">
<meta http-equiv="CONTENT-TYPE" content="text/html;
charset=ISO-8859-15">
<p style="margin-bottom: 0cm">Hallo<br>
</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">als ich vor vier Tagen die Mail in den
Verteiler stellte, in der ich Passagen aus meiner Arbeitsdatei
rausgefischt hatte, die sich mit Verena Neddens bGE-Modell
befassten, habe ich eine große Menge aus dieser Arbeitsdatei
rausgekürzt. Zumindest die Passage, in der ich mein eigenes
bGE-Konsumsteuer-Modell zwar nicht mit annähernd exakten, aber
zumindest die Grundstruktur sichtbar machenden Zahlen
durchkonzipiert habe, möchte ich dann doch noch einmal einstellen.
Hier und da beziehe ich mich wieder auf Verena, aber ansonsten
hat's mit ihr nicht viel zu tun. Da es bislang im Verteiler
keinerlei Statements zu meiner Grundkonzeption gegeben hat, hoffe
ich mal, dass ich zumindest mit diesem konkreter ausbuchstabierten
Konzept mal Statements hervorkitzeln kann.<br>
</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Ansonsten wünsche ich euch allen nach
einem hoffentlich schönen Wochenende eine interessante 7.
internationale Woche des Grundeinkommens. :o)<br>
</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Liebe Grüße,<br>
</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Bert<br>
</p>
<p style="margin-bottom: 0cm"><br>
</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Ich will mal als Kontrast darstellen,
inwiefern sich das ganze Gefüge zwischen Löhnen und
Staatsaktivität
durch die Einführung eines bGE verändern könnte.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Da mir bislang mein
Rettungsversuchsvorschlag für eine reine Konsumsteuer (vgl.
<a
href="https://listi.jpberlin.de/pipermail/debatte-grundeinkommen/2014-August/003932.html">https://listi.jpberlin.de/pipermail/debatte-grundeinkommen/2014-August/003932.html</a>
, dort der zweite Punkt) als Gegenfinanzierung für ein bGE und den
Sozialstaat zumindest noch immer die beste Idee in diesem
Zusammenhang zu sein scheint, die mir bekannt ist, will ich sie
mal
mit konkreten Zahlen ausbuchstabieren. Ich greife dabei allerdings
völlig ins Blaue und entscheide einfach aus dem Bauch heraus.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Erstmal setzte ich voraus, dass alle
heutigen Preise gleichmäßig mit 50 % Steuern und Sozialabgaben
belastet sind. Die Gleichmäßigkeit der Steuer- und
Sozialabgabenlast für alle Preise ist gewiss eine Fiktion und ich
möchte inständig darauf hinweisen, dass eine ökonomische
Begründung für ein bGE qua Konsumsteuer m. E. erst einmal
voraussetzen würde, dass man sich über alle Marktpreise hinweg
klar
macht, welche Staatsquote für die jeweilige Ware bzw.
Dienstleistung
eingepreist ist. Das würde auch klar machen, wer eigentlich
Gewinner
und wer Verlierer eines Steuersystems mit schlichter Transparenz
wäre. Ein Wirtschaftsinstitut mit ausreichendem Interesse könnte
das m. E. leisten. Ein solches habe ich aber gerade nicht zur
Hand.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Meine Konsumsteuer kennt fünf
Steuersätze in Bezug auf den Preis vor Steuern:</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">a. -100 % Steuer auf den Grundbedarf,
also eine Subventionierung in Höhe der Hälfte des Endpreises,</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">b. 100 % Steuer auf den Normalbedarf,
also eine Steuer, die den Endpreis verdoppelt,</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">c. 300 % Steuer auf den Luxusbedarf,
also eine Steuer, die den Endpreis vervierfacht,</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">d. 100 % Steuer auf die
Kapitalisierung
von personengebundenem Einkommen, also eine Steuer, die das in
Unternehmen oder die Finanzsphäre wandernde Einkommen sowie zur
Eigenkapitalerhöhung verwendete Gewinne und verschenkte oder
vererbte Unternehmensanteile oder Wertpapiere in der Wertigkeit
halbiert.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">e. 0 % Steuer auf Investitionen in
gemeinnützige Vereine, also eine Steuerfreiheit für diesen
Bereich.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm"><br>
</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Kleiner Exkurs zur
Kapitalisierungssteuer und zur temporalen Unregelmäßigkeit
jeglicher Systemumstellung:</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Wenn ich dir wiederum folge, liebe
Verena, besteht heute auch bei Unternehmungen eine allgemeine
Steuerlast von Pi mal Daumen 50 % auf Gewinne bzw. nach meiner
Sichtweise 100 % auf das, was von den Gewinnen nach Steuer
verbleibt.
Die 100 % auf Kapitalisierung mögen auf den ersten Blick hoch
erscheinen. Man muss sich aber klar machen, dass einmal von einer
Person kapitalisiertes Vermögen bis zum Lebensende steuerfrei in
der
kapitalisierten Sphäre verbleiben kann, die Steuer auf Gewinne
aber
jährlich erfolgt. Gehen wir mal von einer gesellschaftlichen
Durchschnittsrendite von 5 % im Jahr aus, haben wir folgende
Konstellation: Heute verbleiben 2,5 % Rendite auf 100 % des
Kapitals
pro Jahr nach Steuern auf die Rendite, in meinem Modell verbleiben
5
% steuerfreie Rendite auf das durch die Kapitalisierungssteuer auf
50
% gestutzte Kapital pro Jahr, umgerechnet also ebenfalls 2,5 %
Rendite auf 100 % des Kapitals, faktisch also die gleiche
Besteuerung. </p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Es ließe sich jetzt einwenden, dass
die Rendite ja aber wieder der Konsumsteuer unterworfen wird und
daher zusätzlich zur potentiell bloß einmal im Leben auf
kapitalisiertes Vermögen abgeführten Kapitalisierungssteuer eine
jährliche Konsumbesteuerung der Rendite erfolgt, die sie gegenüber
heute schmälert. Dazu möchte ich erst einmal als gelernter Sophist
folgende Überlegung anbieten: Was hindert Rendite-EmpfängerInnen,
ihre Rendite ausschließlich für den negativ besteuerten
Grundbedarf
auszugeben und sie damit sogar zu verdoppeln? Hm, was?</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Klar, der Verwertungsdruck. Die
Konkurrenz schläft nicht und das Kapital ist hungrig nach
lebendigem
Fleisch wie nur sonst ein Zombie. Innerhalb des Binnenmarkts, also
potentiell der EU, wenn man das denn sogar in Deutschland
durchbekäme, herrschen für die Wettbewerber erstmal gleiche
Marktbedingungen. Und das Verhältnis zum Weltmarkt ließe sich mit
der Sozialumsatzsteuer aus dem Dilthey-Modell (vgl.
<a
href="http://www.psgd.info/templates/1/download/dilthey_modell.pdf">http://www.psgd.info/templates/1/download/dilthey_modell.pdf</a>
) in den Griff bekommen. Schließlich ist die EU neben Nordamerika
auf dem höchsten kapitalistischen Entwicklungsstand, agiert global
also aus einer Luxusperspektive. Das hat mich an der ganzen
„Standort
Deutschland“-Debatte so unbändig genervt: Es wurde immer so getan,
als wenn der Weltmarkt die Deutschen zum Gürtel-Engerschnallen
zwingt, während faktisch Deutschland als Exportweltmeister und die
EU als einer der globalen Hauptplayer mit einer
Gürtel-Enger-Schnallen-Politik vor allem dem Rest des Weltmarkts
das
Gürtel-Engerschnallen aufdiktieren. Die simpelsten Lektionen in
Sachen Dialektik wurden vergessen: Wer sich über die Länge der
Supermarktschlange aufregt, sollte im Hinterkopf behalten, dass er
mit seiner Person die Schlange ein Stückchen länger macht.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Das Potential einer
Kapitalisierungssteuer liegt gesellschaftlich vor allem darin, vom
gewinnorientierten Verwertungswirtschaften fort zu kommen und zu
einem gemeinwohlorientierten Wohlfahrtswirtschaften überzugehen.
Wie
gesagt bin ich dafür, Investitionen in gemeinnützige Vereine mit 0
% Konsumsteuer zu belegen, also steuerfrei zu halten. Allerdings
müsste man sich vermutlich juristisch ein bisschen genauer
überlegen, welche Auflagen man an gemeinnützige Vereine im Detail
stellen muss, um zu verhindern, dass sich das Wolfskapital nicht
bloß
im gemeinnützigen Schafspelz gewandet.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Im Kern bleibt für meine
Kapitalisierungssteuer festzuhalten: Quantitativ verändert sich
steuerlich gegenüber der von dir, liebe Verena, für heute
analysierten Steuer auf Gewinne überhaupt nichts. Allerdings wird
das Eigenkapital hälftig gekappt, der Fremdkapitalbedarf dürfte
ansteigen und ein Rückzug aus der kapitalisierten Sphäre wäre eine
Verlustoperation. Zudem wäre eine personengebundene
Kapitalisierungssteuer im Effekt eine Schenkungs- und
Erbschaftssteuer auf kapitalisiertes Vermögen.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Quintessenz: Gegen eine
Kapitalisierungssteuer in Höhe von 100 % spricht nur das
Interesse,
die Reichen als Klasse reicher werden zu lassen und die Armen als
Klasse ärmer und ohnmächtiger. Sonst m. E. nichts.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Nochmal das Thema der
Doppelbesteuerung
ein bisschen ins Allgemeinere gedacht: <br>
Ein reines Konsumsteuermodell
macht im Vergleich zu heute Knoten im Kopf und lässt Katzen ihren
Schwanz jagen. Da die heutigen Steuern zu einem großen Teil in der
Produktions- und nicht in der Distributionssphäre erhoben werden,
macht ein Übergang zu einer ausschließlich die Distributionssphäre
belastenden Steuer Kopfschmerzen, wie sie sonst nur Captain
Kathryn
Janeway bei temporalen Anomalien bekommt. Das hat sich eben
konkret
bei der Überlegung ergeben, dass die Kapitalrenditen einerseits
bei
der Kapitalisierungssteuer strukturell belastet werden,
andererseits
bei der allgemeinen Konsumsteuer erneut immer dann, wenn sie in
irgendeiner Weise ausgegeben werden. Wenn auch anders
strukturiert,
ist das heute aber genauso: Vermögen wird erst bei der Entstehung
besteuert, dann aber nach der Kapitalisierung erneut beim
Erwirtschaften von Rendite. Wir haben halt jährliche, also
zyklische
Steuern, Wirtschaftskreisläufe, ein ewiges Fließen von Zu- und
Abgängen. Gibt es also wegen der Zyklik strukturell und bei 100 %
Kapitalisierungssteuer auch quantitativ gar keinen Unterschied
zwischen Konsumsteuermodell und dem allgemeinen Durchschnitt des
heutigen Steuerwusts, so treten im Moment der Umstellung vom einen
System zum anderen System Anomalien auf, die für interessierte
Kreise speiübel nach Doppelbesteuerung riechen, weil sie
tatsächlich
für die Länge eines Augenzwinkerns eine Doppelbesteuerung
darstellen. Betrachten wir das zur Abwechslung nicht aus der
Kapitalperspektive, sondern aus der Perspektive unserer geliebten
Oma
mit ihren mühsam sich vom Munde über Jahrzehnte abgesparten und
unter den Geranien vergrabenen sage 10.000 Euro. Die wurden bei
der
Entstehung z. B. als Lohnsteuer im 5-Euro-Putzjob besteuert und
haben
heute nur noch die 19 % Mehrwert-/Umsatzsteuer als Staatseingriff
zu
fürchten und sonst vielleicht noch Erbschafts- und
Schenkungssteuer.
Aber unsere Oma wird sicher 107 Jahre alt und hat da noch ein
bisschen Zeit. Nun aber wird das System auf reine Konsumsteuer
umgestellt. Unsere sympathische Omi ist schwer erschüttert: Weil
ihr
geliebter Enkel doch so gerne mal eine Weltreise machen möchte und
sie nicht begriffen hat, dass er lieber trampen als organisiert
reisen möchte, wollte sie die 10.000 Euro für ein Kreuzfahrtticket
rausschleudern, dass er just dieses Weihnachten im ersten Jahr
nach
der Steuerumstellung unterm Baum vorfinden sollte. Aber ojemine,
Schock, schwere Not: Plötzlich, und unsere an Politik
desinteressierte Omi hat's vorher wirklich nicht mitbekommen, hat
der
Staat einfach 300 % Luxussteuer auf Kreuzfahrten gelegt und das
Ticket kostet jetzt fast 40.000 Euro. Dabei hat unsere Omi doch
immer
brav ihre Lohnsteuer bezahlt. Wieso bloß tut der Staat das? Wie
kann
er nur? Weihnachten wird erst eine Tragödie, dann eine Komödie: In
Tränen bricht Omi aus und erzählt von dem Desaster. Als Geschenk
für den Enkel gibt’s bloß warme Socken, nicht die Weltkreuzfahrt.
Der aufgeweckte Enkel aber klärt unsere verzweifelte Omi auf: „Du,
ist dir nicht aufgefallen, dass die meisten Supermarktpreise
deutlich
billiger geworden sind. Ich möchte doch sowieso trampen. Überweise
mir doch einfach nur die Hälfte der 10.000 Euro, also 5.000 Euro.
Solange ich in Europa trampe, komme ich damit vier Mal so lange
hin
wie letztes Jahr mit 10.000 Euro. Und du kannst ja mit Mama und
Papa
mit dem restlichen Geld für ein paar Sommermonate in eine Pension
im
Schwarzwald ziehen und deiner Wanderlust nachgehen. Das ist doch
genial. Außerdem bekomme ich ja jeden Monat jetzt wie wir alle
auch
ein bGE. Eigentlich brauche ich die 5.000 Euro gar nicht … aber
schaden werden sie auch nicht.“ Omi braucht ein Weilchen, bis
sie's
begriffen hat, aber dann ist Helau und Haleluja, Umarmung und
Heiterkeit.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Die Geschichte lehrt uns: Ja, bei
einer
Systemumstellung gibt es auch Verlierer. Aber wenn damit erkauft
wird, dass das neue System allgemein gerechter ist, dann kann man
m.
E. damit leben. Ich kann das freilich leicht sagen. Ich wäre kein
Verlierer, höhö. Der bin ich heute. ;o)</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Nochmal anders gewendet: Ich hörte vor
einiger Zeit munkeln, dass es mindestens in der Bremer
Finanzverwaltung die Vorstellung gibt, dass die öffentliche
Verschuldung von Ländern und Kommunen und wahrscheinlich auch dem
Bund mittelfristig zu einer Art Schuldenschnitt und/oder
Währungsreform führen muss. Die Finanzkrise hat sogar Schäuble in
einen Abgrund blicken lassen, der so bodenlos war wie sonst nur
die
Höllenvorstellung von John Milton. Die Reagonomics haben bis heute
zu internationalen Verwerfungen im monetären Sektor geführt, die
gut und gerne einen world war 3 entfesseln können. Insbesondere
das
unfassbare Volumen der US-Außenschuld bei den Chinesen wird selbst
die imperiale Militärmacht vor Herausforderungen stellen, die sich
im Zivilgesellschafts-Gequatsche deutscher Bildungsbürger gleich
null abbildet. Von daher: Lieber eine Umstellung auf bGE und
Konsumsteuer mit Systemumstellungs-Verlierern und der Hoffnung auf
eine Stabilisierung der internationalen Ökonomie als die worst
case-Szenarien für die Eklatierung des Widerspruchs zwischen
Produktionsverhältnissen und Produktivkräften. </p>
<p style="margin-bottom: 0cm"><br>
</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Zurück zur Konzipierung meines
bGE-Modells als Kontrast zum heutigen Steuerwust:</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Es existieren abgesehen von den fünf
genannten keine weiteren Steuern. Ebenso gibt es keine
Sozialabgaben.
Das Sozialsystem wird wie das bGE auf eine Steuerbasis gestellt.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Die Import-Export-Problematik lasse
ich
erstmal außen vor. Sie spielt für inländische Einkünfte erstmal
keine Rolle. Vermögensflucht ins Ausland wird im Zweifelsfall mit
einer Steuer in Höhe von meinetwegen 99,9999 % belastet, so dass
nur
ein Millionstel des ins Ausland wandernden Vermögens verbleibt.
Ebenso unterlasse ich jegliche Reflexion auf volkswirtschaftliche
Konsequenzen oder rechtliche Hürden für eine solche
Steuerkonzeption. Ich setze beispielsweise voraus, dass es zu
keinen
inflationären Effekten kommt. Es geht mir erstmal nur um den
Kontrast zum derzeitigen Steuersystem.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Die Bruttolohnbetrachtung verwandelt
sich in eine globale Einkommensbetrachtung, weil jegliches
Einkommen
(also z. B. auch solches aus Dividendenausschüttung) gleichermaßen
von den fünf Anteilen der Konsumsteuer betroffen ist, wenn auch
quantitativ nicht in gleichem Maße. Nur gespartes Geld kann für
den
Zeitraum des Sparens der Konsumsteuer entfliehen. Oder
Schwarzmarktgeld, wortwörtlich verbranntes Geld oder eben in
gemeinnützige Vereine investiertes Geld. In Grundbedarf angelegtes
Geld wird sogar subventioniert. </p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Als bGE-Höhe veranschlage ich 1.000
Euro pro Monat und pro Person, die sich, ob legal oder illegal,
innerhalb deutscher/europäischer Grenzen aufhält oder mit legalem
deutschen/europäischen Staatsbürgerschaftsstatus irgendwo sonst in
der Welt. Eine Diskriminierung nach Alter oder sonstigen Kriterien
findet nicht statt: Kinder erhalten genauso viel wie Erwachsene.
Bestehende Tarif- und Arbeitsverträge bleiben von der Einführung
des bGE unberührt. </p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Desweiteren setze ich voraus, dass der
Grundbedarf im gesellschaftlichen Durchschnitt heute zu aktuellen
Preisen bei 750 Euro liegt, der Normalbedarf im gesellschaftlichen
Durchschnitt zwischen 750 Euro und 3.000 Euro, Luxusbedarf,
Kapitalisierung und Investitionen in gemeinnützige Vereine
dadrüber,
und zwar nach folgendem Verteilungsschlüssel: 20 % wird für
Luxusbedarf ausgegeben, 60 % wird kapitalisiert, 20 % wird in
gemeinnützige Vereine investiert. Wie gesagt: Im
gesellschaftlichen
Schnitt. Der Einzelfall interessiert mich in diesem Zusammenhang
erstmal gar nicht. Zudem sind die Zahlen völlig frei aus dem Bauch
herausgegriffen.<br>
</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Was in den Grund-, Normal- und
Luxusbedarf fällt, wird inhaltlich bestimmt. Den Grundbedarf
kennzeichnen elementare Bedürfnisse nach Nahrung, Kleidung,
Wohnung,
Strom etc. Den Luxusbedarf kennzeichnet insbesondere der
Ressourcenverbrauch, er wird nach ökologischen Maßstäben bestimmt.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Wegen der Voraussetzung, dass alle
heutigen Preise gleichmäßig mit 50 % steuerbelastet sind,
verwandeln sich die Grenzen zwischen Grund-, Normal- und
Luxusbedarf/Kapitalisierungsbedarf/Investition in gemeinnützige
Vereine zu 375 Euro und 1.500 Euro unabhängig von Steuern. Wegen
der
ersten beiden Konsumsteuersätze verwandeln sich die Grenzen zu
187,50 Euro und 3.000 Euro: Unterhalb der durchschnittlichen
Konsumausgaben in Höhe von 187,50 Euro wird der Grundbedarf zur
Hälfte subventioniert, zwischen 187,50 Euro und 3.000 wird der
Normalbedarf hälftig versteuert, dadrüber nach dem Schlüssel
20/60/20 der Luxusbedarf zu drei Vierteln versteuert, der
Kapitalisierungbedarf hälftig, Investitionen in gemeinnützige
Vereine gar nicht. 20 % * 3 + 60 % * 1 + 20 % * 0 % = 60 % + 60 %
+ 0
% = 120 %. Im Effekt werden also die Gesamtausgaben für Luxus-,
Kapitalisierungsbedarf und Investitionen in gemeinnützige Vereine
oberhalb der Durchschnitts-Grenze von 3.000 Euro mit dem
Durchschnitts-Faktor 1,2 versteuert, also wegen 120 % / (100 % +
120
%) = 120 / 220 = 6 / 11 mit sechs Elfteln steuerlich belastet.
Wegen
des bGE in Höhe von 1.000 Euro wiederum verschieben sich die
Grenzen
in Bezug auf das Einkommen über bGE um 1.000 Euro zu -822,50 Euro
und 2.000 Euro. Ich setze implizit und sicherlich kontrafaktisch
voraus, dass sich gesamtgesellschaftlich das quantitative
Verhältnis
zwischen Grund-, Normal-, Luxus-, Kapitalisierungsbedarf und
Investitionen in gemeinnützige Vereine nach der Systemumstellung
(erstmal) nicht verändert. Diese Verhältniszahlen habe ich mir
ohnehin frei von empirischen Daten aus den Fingern gesogen. </p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Aus relativ leicht ersichtlichen
Gründen erhalte ich dann als meine übliche Calc-Formel dies zur
Bestimmung der Konsumkraft des jeweiligen Einkommens nach Steuern
und
bGE:</p>
<p style="margin-bottom: 0cm"><font color="#000000"><span
style="background: transparent">=WENN(B$1*$A3>2000;(B$1*$A3-2000)*5/11+2822,5/2+187,5*2;(B$1*$A3+822,5)/2+187,5*2)</span></font></p>
<p style="margin-bottom: 0cm">[Nachtrag: „Üblich“ bezieht sich
hier auf vorangegangene Überlegungen über das Verhältnis von
Netto-/Bruttolohn zum tatsächlich im Portemonnaie verbleibenden
Hinzuverdienst nach Verrechnung mit den 50 % Steuer- und
Sozialabgabenlast von dir, liebe Verena, und den
Hartz4-Verrechnungsregeln. Diese Überlegungen habe ich erstmal
rausgekürzt. Calc ist das Tabellenkalkulationsprogramm im
OpenOffice-Paket. Die Syntax dürfte die selbe wie in Excel sein.]</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Vgl. dazu als Ergebnis die angehängten
Dateien „94 Tabelle reale Kaufkraft in Abhängigkeit von
Stundenlöhnen bzw entsprechenden Einkünften in Berts bGE.jpg“ und
„95 Diagramm reale Kaufkraft in Abhängigkeit von Stundenlöhnen
bzw entsprechenden Einkünften in Berts bGE.jpg“. </p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Kurzgefasste Ergebnisdiskussion: Es
zeigt sich ein klares, fast lineares Anreizgefüge zwischen Lohn
und
Kaufkraft. Da der Grundbedarf durch das bGE bereits voll abgedeckt
ist, steigen alle Graphen am Anfang mit der Steigung 0,5: Die
Hälfte
des Einkommens verbleibt im Normalbedarf als Kaufkraft, die andere
Hälfte geht als Konsumsteuer an den Staat. Die Grenze zwischen
Normalbedarf einerseits und Luxus-, Kapitalisierungsbedarf und
Investitionen in gemeinnützige Vereine andererseits in Höhe von
2.000 Euro über bGE, 3.000 Euro real ist mit bloßem Auge fast gar
nicht zu erkennen. Man muss schon ordentlich an die jeweiligen
Graphen heranzoomen, also z. B. an den hellgrünen
40-Euro-Stundenlohn-Graphen auf Höhe des 50-
Arbeitsstunden-pro-Monat-Indizes der x-Achse, dann erkennt man
einen
leichten Knick nach unten, also eine Steuerprogression. Diese
Geringfügigkeit im Knick ist auch nicht weiter verwunderlich, da
der
Unterschied zwischen einer Steigung von 0,5 und 5 / 11 = 0,<span
style="text-decoration: overline">45</span>
minimal ist. Anders sähe der Graph freilich aus, wenn man den
Verteilungsschlüssel zwischen Luxus-, Kapitalisierungsbedarf und
Investition in gemeinnützige Vereine bspw. so konzipiert hätte:
60/30/10. Dann wäre der Knick nach unten deutlicher zu erkennen:
60
% * 3 + 30 % * 1 + 10 % * 0 = 210 %, also eine Steigung von 10 /
31 <font face="Times New Roman, serif">≈</font>
0,32. Genauso, wenn man bei dem 20/60/20-Verteilungsschlüssel z.
B.
den Steuersatz für den Luxusbedarf statt mit 300 % mit 750 %
angesetzt hätte: 20 % * 7,5 + 60 % * 1 + 10 % * 0 = 210 %. Sind ja
momentan alles bloß Zahlenspielchen ohne echte
volkswirtschaftliche
Grundierung.</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Um wieder der Frage nachzugehen, wie
viel Lohn ich denn dann brauche, um eine erwünschte Menge
Kaufkraft
zu mobilisieren, ergibt sich jetzt aus relativ leicht
ersichtlichen
Gründen diese Calc-Formel:</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">=WENN(B$1*$A3>2000;((B$1*$A3-2000)*11/5+4000)/$A3;B$1*2)</p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Vgl. dazu als Ergebnis die angehängten
Dateien „96 Tabelle nöitger Stundenlohn in Abhängigkeit vom
erwünschten Kaufkraftzugewinn pro Arbeitsstunde in Berts bGE.jpg“
und „97 Diagramm nöitger Stundenlohn in Abhängigkeit vom
erwünschten Kaufkraftzugewinn pro Arbeitsstunde in Berts bGE.jpg“.
</p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">Kurzgefasste
Ergebnisdiskussion: Der Grundbedarf ist durchs bGE
gedeckt. Da der
Normalbedarf mit halber Steuer belastet ist, braucht's
einen
Stundenlohn, der doppelt so hoch ist wie der
Kaufkraftwunsch. Die
Grenze zwischen Normalbedarf einerseits und Luxus-,
Kapitalisierungsbedarf und Investitionen in gemeinnützige
Vereine
andererseits in Höhe von 2.000 Euro über bGE, 3.000 Euro
real zeigt
sich durch einen leichten Knick nach oben bei den höheren
Kaufkraftsteigerungswunsch-Graphen. Sehr übersichtlich,
sehr fair,
alles sleazy.</span></span></font></font></p>
<p style="margin-bottom: 0cm">Und um nun noch das Verhältnis von
Konsumsteuerausgaben und Kaufkraftzugewinn in Abhängigkeit vom
Stundenlohn zu berechnen, ergibt sich dies als Calc-Formel:</p>
<p style="margin-bottom: 0cm"><span style="background: transparent">=WENN(B$1*$A3>2000;((B$1*$A3-2000)*5/11+1776,25)/($A3*B$1);(B$1*$A3+776,25)/($A3*B$1))</span></p>
<p style="margin-bottom: 0cm"><span style="background: transparent">Folgende
Vereinfachungsüberlegungen
stecken in der Formel: Durch das bGE in
Höhe von 1.000 Euro und die hälftige Subventionierung des
Grundbedarfs in Höhe von 187,50 Euro ergibt sich für jedes
Einkommen erstmal eine Staatssubvention in Höhe von 1.187,50
Euro.
Der Normalbedarfsanteil am bGE in Höhe von 822,50 Euro wird aber
wieder hälftig besteuert, also 411,25 Euro wieder abgezogen.
Verbleiben 776,25 Euro steuerfreies bGE als Grundsockel jeden
Einkommens. Die steuerfreie Kaufkraft unterhalb der
überschrittenen
Grenze zwischen </span><span style="text-decoration: none"><font
face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="font-style: normal"><span style="font-weight:
normal"><span style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">Normalbedarf
einerseits und Luxus-, Kapitalisierungsbedarf und
Investitionen in
gemeinnützige Vereine andererseits in Höhe von 2.000
Euro über
bGE, 3.000 Euro real wird wegen der hälftigen Steuer
im Normalbedarf
einfach auf 1.000 Euro halbiert. Plus steuerfreiem
bGE-Sockel in Höhe
von 776,25 Euro ergibt 1.776,25 Euro.</span></span></span></span></font></font></span></p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">Vgl.
dazu als Ergebnis die angehängten Dateien „98 Tabelle
Anteil der
Konsumkraft am Einkommen im Verhältnis zum Stundenlohn in
Berts
bGE.jpg“ und „99 Diagramm Anteil der Konsumkraft am
Einkommen im
Verhältnis zum Stundenlohn in Berts bGE.jpg“. </span></span></font></font>
</p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">Kurzgefasste
Ergebnisdiskussion: <br>
Es
geht jetzt wieder um die Betrachtungsfrage: Was vom
Einkommen geht an
den Staat, was verbleibt im Portemonnaie? Wegen des
Grundsockels bGE
kommen die Graphen quasi aus dem Himmel. Niedrige
Einkommen haben
wegen des bGE wesentlich mehr als 100 % ihres Einkommens
zur
Verfügung, sind also Profiteure einer negativen
Einkommenssteuer
namens bGE. Hohe Einkommen purzeln aber vom Himmel der
Nettoempfängerwelt ins Jammertal der Nettozahlerwelt
unterhalb von
100 %. Höhere Einkommen sind dabei stärker belastet, es
herrscht
allgemein Steuerprogression. Diese ergibt sich inhaltlich
vor allem
aus der höheren Luxuskonsumsteuer. Für das abgebildete
Mittelschichtssegment bis 40 Euro Stundenlohn bleibt die
gesamte
Steuerlast bei Vollzeitarbeit von 170 Stunden pro Monat
knapp
unterhalb von 40 %, gut 60 % verbleiben im Portemonnaie.
Da die
Progression aber das gesamte Steuersystem nach den
gewählten
Voraussetzungen durchdringt, gilt: Je höher das Einkommen
ist, desto
höher die prozentuale Steuerbelastung. Mit anderen Worten:
Starke
Schultern tragen relativ mehr als schwache Schultern. Da
die Kosten
für das bGE dazu führen werden, dass die Staatsquote
deutlich über
50 % steigen muss, stellt sich also erstmal die Frage,
wann wird die
50 %-Marke geknackt, wann die 40 %-Marke etc.? Es gilt
dabei folgende
Formel:</span></span></font></font></p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">Anteil
der Konsumkraft am Monatseinkommen = ((Monatseinkommen –
2.000
Euro) * 5 / 11 + 1.776,25 Euro) / Monatseinkommen =
(Monatseinkommen
* 5 / 11 – 2.000 Euro * 5 / 11 + 1.776,25 Euro) /
Monatseinkommen ≈
(Monatseinkommen * 5 / 11 – 909,09 Euro +1.776,25 Euro) /
Monatseinkommen = (Monatseinkommen * 5 / 11 + 867,16 Euro)
/
Monatseinkommen </span></span></font></font>
</p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">Das
überfordert zwar meine aktuellen Mathematik-Künste, nicht
aber die
meines Taschenrechners. Mein TI-89 löst das so zur
Umstellung nach
Monatseinkommen auf:</span></span></font></font></p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none" align="JUSTIFY">
<span style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">⇔
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3">Monatseinkommen
=
9.637,76 Euro / (11 * Anteil der Konsumkraft am
Monatseinkommen - 5)</font></font></span></span></p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none" align="JUSTIFY">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">Ich
vertraue meinem TI-89 zwar eh, aber Kontrolle ist besser
und siehe
da: die Probe kommt hin. Grenzwertbetrachtungen führen zum
Ergebnis,
dass sich die Steuerprogression in dieser Formel
asymptotisch an den
Wert 5 / 11 = 0,<span style="text-decoration: overline">45</span>
anschmiegt. Das ist ja quasi eh klar, wenn man drüber
nachdenkt,
weil die Kaufkraftzusammensetzung in Höhe von fünf Elfteln
für
Luxus-/Kapitalisierungs-/Gemeinnützigkeitsbedarf nach
Voraussetzung
bei steigendem Einkommen immer gewichtiger gegenüber der
Kaufkraftzusammensetzung in Höhe von 50 % für den
Normalbedarf
wird. Mit anderen Worten: Faktisch fällt die Kaufkraft im
Verhältnis
zum Einkommen im vorausgesetzten Szenario niemals unter
etwa 45,5 %,
die Steuerlast steigt also niemals über etwa 54,5 %. </span></span></font></font>
</p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none" align="JUSTIFY">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">Setzen
wir ein paar hohe Werte unterhalb des Grenzwerts in obige
Formel,
ergibt sich:</span></span></font></font></p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none" align="JUSTIFY">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">Ein
Monatseinkommen von 19.275,52 Euro zahlt 50 % Steuern, ein
Monatseinkommen von 24.712,21 Euro zahlt 51 % Steuern,
eines von
34.420,57 Euro zahlt 52 % Steuern, eines von 56.692.71
zahlt 53 %
Steuern, eines von 160.629,33 Euro zahlt 54 % Steuern.</span></span></font></font></p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none" align="JUSTIFY">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">Ob
das zur Gegenfinanzierung eines bGE reicht? Vielleicht,
weil 4 %
oberhalb der heutigen Staatsquote in Höhe von fast 50 %
auf
160.629,33 immerhin 6.425,17 Euro ausmacht, also fast 6,5
Leuten das
bGE bezahlt. Es gibt ganz gewiss wesentlich höhere
Einkommen, die
entsprechend für mehr Personen das bGE gegenfinanzieren
könnten.
Zudem sinkt ja die allgemeine Staatsquote jenseits des
bGE, weil
viele Kosten im Feld der Sozialen Sicherung durch ein bGE
überflüssig
werden. Aber um das im Ernst beurteilen zu können, bedarf
es
exakterer Daten. Mir ging's jetzt erstmal nur um eine
anschauliche
Freihandskizze. Außerdem führt die Systemumstellung
ohnehin zu
einer so großen Zäsur in allen möglichen
gesellschaftlichen
Feldern, dass eine Prognose schwierig ist und die
Gegenfinanzierung
lieber zu großzügig als zu zaghaft ausgelegt werden
sollte. Klar
jedenfalls ist: Ein bGE ohne Gegenfinanzierung über die
hohen und
extrem hohen Einkommen wäre Irrsinn, nämlich eine bloße
Umverteilung innerhalb der ärmeren und
Mittelschichts-Einkommen, wie
Hartz4 es bereits heute faktisch darstellt.</span></span></font></font></p>
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span style="text-decoration:
none"><br>
Da
die ganze bGE-Darstellung ja nur ein Spielen mit mehr oder
weniger
plausiblen Voraussetzungen war, will ich noch einmal
grundsätzlich
rekapitulieren, was für die Konstruktion konkreter Zahlen in
meinem
bGE-Konzept zu bedenken ist. Zur Illustrierung gehe ich
dabei der
Einfachheit halber von einer Gesamtpopulation von
100.000.000
Menschen aus, die dem skizzierten Steuersystem unterworfen
ist,
sowie von einem Gesamteinkommen dieser Population in Höhe
von 2,4
Bil. Euro im Jahr, also 200 Mrd. Euro im Monat.</span></span></font></font>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none" align="JUSTIFY">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">Es
gibt 7 grundsätzliche Faktoren, die zu beachten sind:</span></span></font></font></p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none" align="JUSTIFY">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">a.
Das bGE: Es stellt eine Staatssubvention für jeden und
deshalb in
hohem Gesamtvolumen dar. Es bedarf der Gegenfinanzierung.
Für
100.000.000 Menschen wären im skizzierten Konzept 100 Mrd.
Euro pro
Monat nötig, also die Hälfte des postulierten
Gesamteinkommens.</span></span></font></font></p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none" align="JUSTIFY">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">b.
Konsumsteuersatz „Grundbedarf“: Da ich diesen negativ
konzipiert
habe, stellt auch er eine Subvention in durchaus
beträchtlichem
Ausmaß dar, der einer Gegenfinanzierung bedarf. Den
Grundbedarf
negativ zu besteuern halte ich politisch für sinnvoll. Da
der
Grundbedarf nach Voraussetzung voll durch das bGE gedeckt
ist, fällt
diese Subvention wieder für alle vom Steuersystem
Betroffenen an.
Für 100.000.000 Menschen wären im skizzierten Konzept
18,75 Mrd.
Euro pro Monat als Subventionsvolumen nötig, also noch
einmal 9,375
% des postulierten Gesamtvermögens.</span></span></font></font></p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none" align="JUSTIFY">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">c.
sonstiger Verbrauch des Staats und der Sozialsysteme: Ich
habe mir
mal
<a
href="https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/OeffentlicheFinanzenSteuern/OeffentlicheFinanzen/AusgabenEinnahmen/Tabellen/Ausgaben.html">https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/OeffentlicheFinanzenSteuern/OeffentlicheFinanzen/AusgabenEinnahmen/Tabellen/AusgabenausgewaehlteAufgabenbereiche.html</a>
und
<a
href="http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a230-09-sozialbudget-2009.pdf?__blob=publicationFile">http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a230-09-sozialbudget-2009.pdf?__blob=publicationFile</a>
angeschaut, ein wenig gegrübelt und setze mal vage und um
die
Endzahl rund zu machen 51,25 Mrd. Euro pro Monat, also 615
Mrd. Euro
im Jahr für den restlichen Staatskonsum an. Ich postuliere
also etwa
so etwas: Von den 626,162 Mrd. Euro, die der deutsche
Staat 2010 für
„Soziale Sicherung“ ausgegeben hat, werden durch das bGE
etwa 490
Mrd. entbehrlich. </span></span></font></font>
</p>
<br>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none" align="JUSTIFY">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">Wir
sind dann insgesamt mit a., b. und c. bei 170 Mrd. Euro
Staatsbedarf
pro Monat, 2,04 Brd. Euro im Jahr, bzw. bei einer
Staatsquote am
postulierten Gesamteinkommen in Höhe von 85 %. Das ist
viel.</span></span></font></font></p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none" align="JUSTIFY">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">Kleine
Zwischenüberlegung zu Art 14(2) GG: „Eigentum
verpflichtet. Sein
Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit
dienen.“ Ich bin
mir nicht sicher, ob's richtig ist, und gerade auch zu
faul, es zu
recherchieren. Ich habe mal gehört, dass es ein
BVerfG-Urteil gibt,
das aus dieser Formulierung eine Besteuerung auf jegliches
Einkommen
in Höhe von 50 % als Maximalgrenze fordert. Die Auslegung
des Wortes
„zugleich“ sei demnach „zu gleichen Anteilen“, daher 50 %
maximal. Wie gesagt: Ich weiß nicht, ob's stimmt. Falls es
stimmt,
ist es aus der Sicht von allen bGE-Verfechtern notwendig,
dieses
BVerfG-Urteil offensiv anzugreifen. Denn ein bGE gleich
welcher
Bauart ist ganz sicher nicht ohne eine Staatsquote von
über 50 % zu
haben. Ich finde einen solchen Angriff inhaltlich auch
einfacher als
Schnürsenkelbinden: Das Wort „zugleich“ meint zeitliche
Gleichheit, nicht wertmäßige. Falls es so ein
BVerfG-Urteil
tatsächlich gibt, ist es ein politisches Urteil ohne jedes
Gefühl
für die deutsche Sprache. Von daher gehen 85 % erstmal in
Ordnung.
Wenigstens liege ich nicht über 100 %. ;o)</span></span></font></font></p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none" align="JUSTIFY">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">Jetzt
geht’s von den Staatsausgaben fort und zu den
Staatseinnahmen:</span></span></font></font></p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none" align="JUSTIFY">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">d.
Konsumsteuersatz „Normalbedarf“: Diesen hatte ich mit 100
%
konzipiert. Pi mal Daumen wäre das keine Veränderung
gegenüber
heute. Setzt man ihn höher an, belastet man arme und
mittlere
Einkommensgruppen. Das scheint mir politisch nicht
angeraten. Dieser
Konsumsteuersatz stellt eine Finanzierung des Staats à la
„die
Masse macht's“ in beträchtlichem Ausmaß dar, die ich aber
gerade
nur vage eingrenzen kann. Ich hatte für den Bereich
zwischen
Normalbedarf und
Luxus-/Kapitalisierungs-/Gemeinnützigkeitsbedarf
eine Spanne von 2.822,50 Euro pro Person postuliert, wovon
822,50
durch das bGE für jeden abgedeckt ist. Die Hälfte davon
fließt dem
Staat zu, also irgendwas zwischen 411,25 Euro und 1.411,25
Euro pro
Person. Die obere Grenze hochgerechnet auf die 100.000.000
Menschen
unserer Gesamtpopulation, wären das also 114,125 Mrd. Euro
pro
Monat. Durch das bGE ragen alle Personen in diesen Bereich
des
Normalbedarfs auf jeden Fall zu einem guten Viertel rein,
füllen ihn
aber deshalb nicht notwendig bis zur Grenze aus. Ich
postuliere
deshalb mal vage, dass eine gute Hälfte der 114,125 Mrd.
Euro
tatsächlich dem Staat zufließt: sagen wir 70 Mrd. Euro pro
Monat.</span></span></font></font></p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none" align="JUSTIFY">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">e.
Konsumsteuersatz „Luxusbedarf“: Diesen hatte ich mit 300 %
konzipiert. Hier kann der Staat zwar nicht in der Masse,
aber in der
Spitze eine Menge absahnen. Dies erscheint mir politisch
aus zwei
Gründen sinnvoll bis notwendig geboten: 1. Aus
demokratietheoretischen Gründen und
Gerechtigkeitsüberlegungen
bedarf es einer Umverteilung von oben nach unten. 2.
Außerdem blitzt
die Möglichkeit von Ökokatastrophen immer vehementer auf.
Es bedarf
daher eines schonenden Umgangs mit Ressourcen. Beide
Gründe zusammen
geben eine gute Argumentation für eine hohe Besteuerung
von
ressourcenaufwändigem Luxusbedarf ab. Da ich in meiner
Einkommenssituation eh keinen Anteil an diesem Luxusbedarf
habe,
könnten die 300 % meinetwegen auch auf eine Mrd. % erhöht
werden.
Das sehen andere Menschen aber sicherlich anders. Dennoch
sehe ich
innerhalb der 7 hier skizzierten Faktoren grundsätzlich im
Faktor
„Luxusbedarf“ am ehesten die Möglichkeit, flexibel zu
agieren
und Gegenfinanzierungslücken auszugleichen. Innerhalb des
Gestrüpps
meiner Postulate ergibt sich das Volumen, das dem Staat
durch e. und
f. zufließt, notwendig: 200 Mrd. Euro pro Monat waren das
Gesamteinkommen der Population, 170 Mrd. Euro pro Monat
legt der
Staat obendrauf, die er allerdings auch irgendwo
herbekommen muss.
Von diesen 370 Mrd. Euro pro Monat wurden nach den
Überlegungen in
b. und d. 37,5 Mrd. Euro pro Monat für den Grundbedarf
ausgegeben
und 140 Mrd. Euro pro Monat für den Normalbedarf,
insgesamt also
bereits 177,5 Mrd. Euro. Verbleiben also 192,5 Mrd. pro
Monat für
die nach dem Schlüssel 20/60/20 angeordneten Faktoren e.,
f. und g.
20 % von 192,5 Mrd. Euro sind 38,5 Mrd. Euro. Diese werden
nach
Postulat mit drei Vierteln vom Staat eingezogen, gehen dem
Staat also
in Höhe von 28,875 Mrd. Euro pro Monat zu. </span></span></font></font>
</p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none" align="JUSTIFY">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">f.
Konsumsteuersatz „Kapitalisierungsbedarf“: Diesen hatte
ich mit
100 % konzipiert. Pi mal Daumen wäre das keine Veränderung
gegenüber heute. Wenn man mehr will, legt man sich noch
zusätzlich zu der bGE-Kampfansage im Ernst mit dem
Kapital an. Und das will ja letztlich doch niemand, oder?
Die
Revolutionäre, für die die Zeit schon vorgestern reif war,
sind
mindestens hierzulande einfach drastisch zu schwach. Die
verschiedenen Fraktionen der Sozialdemokratie wissen sehr
genau, mit
was für einer Bestie sie es zu tun haben, und lecken
Speichel,
ducken sich weg oder werden öffentlich gemobbt und
gedemütigt.
Anderswo in der Welt auch einfach gefoltert, ermordet,
verscharrt.
Die Humanisten denken anscheinend, dass dem Kapital mit
höflichem
Bitten beizukommen sei. Das finde ich angesichts der
weltfremden
Menschenfreundlichkeit sowohl sympathisch als auch albern
bis
lächerlich. Aber gut: Nehmen wir an, dass man dem Gros der
Bevölkerung wirklich klar machen kann, wie toll ein bGE
vielleicht
nicht für alle, aber für die allerallermeisten wäre, dann
gäbe es
vielleicht Spielraum nach oben, 150 %, 200 %, falls die
Gesamtgesellschaft tatsächlich bereit ist, zu
gemeinnützigem
Wohlfahrtswirtschaften überzugehen, perspektivisch
vielleich auch
eine Mrd. %. Nach unten zu gehen, wäre wieder Irrsinn,
weil eine
Umverteilung von oben nach unten aus vielerlei Gründen
zwingend ist,
der umgekehrte Pfad in die eine, die andere oder gleich
ganz viele
Katastrophen auf einmal führen wird. Aus den Überlegungen
in e. ist
klar, dass es innerhalb meiner Postulate um 60 % von 192,5
Mrd. Euro
pro Monat geht, also um 115,5 Mrd. Euro pro Monat. Hälftig
geht das
nach Postulat an den Staat: Wären 67,75 Mrd. Euro pro
Monat.</span></span></font></font></p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none" align="JUSTIFY">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">g.
Konsumsteuersatz „gemeinnützige Vereine“: Den hatte ich
mit 0 %,
also Steuerfreiheit angesetzt. Das ist sicherlich auch
erstmal
sinnvoll so. Geht die Gesellschaft allerdings in
drastischem Ausmaß
zu einem gemeinnützigen Wohlfahrtswirtschaften über, lässt
sich
das bGE unter Umständen nicht finanzieren und die
Gemeinnützigkeit
gleicht das Wegbröckeln der Steuerbasis vielleicht
inhaltlich nicht
aus. Es bedarf also eher inhaltlich-politischer Steuerung
dieses
Sektors. Ich hatte beispielsweise schon darüber
nachgedacht, dass
man dem Kapital verbieten muss, sich das Schafspelz
„Gemeinnützigkeit“ bloß überzustülpen. Wesentlicher aber
wird
mit der Perspektive einer Wohlfahrtswirtschaft die Frage
der
gesamtgesellschaftlichen Vernunft. Im Rahmen der
Mailingliste hatte
ich daher schon zweimal auf die Idee einer vermittelnden
App namens
„Planwirtschaft 2.0“ hingewiesen. Grundsätzlich könnte man
zwar
auch gemeinnützige Vereine besteuern. Aber will das
irgendjemand im
Ernst? Ich sehe keinen guten Grund dafür. Subventionierung
wäre
unter Umständen eher eine Perspektive, aber darüber möchte
ich
gerade nicht nachgrübeln. Dieser Sektor ist steuerlich
also nach
meinen Postulaten neutral, dem Staat fließt nichts zu oder
ab.</span></span></font></font></p>
<p style="margin-bottom: 0cm; font-style: normal; font-weight:
normal; text-decoration: none" align="JUSTIFY">
<font face="Times New Roman, serif"><font size="3"><span
style="background: transparent"><span
style="text-decoration: none">Gesamtrechnung
des Staats: a., b. und c. hatten einen Finanzbedarf des
Staates in
Höhe von 170 Mrd. Euro pro Monat, 2,04 Brd. Euro im Jahr
ergeben.
d., e. und f. hatten demgegenüber einen Steuerertrag von
70 Mrd.
Euro, 28,875 Mrd. Euro und 67,75 Mrd. Euro pro Monat,
insgesamt also
166,625 Mrd. Euro pro Monat bzw. 1.999,5 Mrd. Euro pro
Jahr ergeben.
Bleibt also eine Finanzierungslücke von 40,5 Mrd. Euro pro
Jahr.
Gut, das ist nicht viel mehr als 10 % der heutigen
Nettokreditaufnahme in Höhe von etwa 300 Mrd. Euro pro
Jahr. Aber
angesichts dessen, dass kein Kleinbürger ein Interesse
daran haben
kann, den Großbürgern über den Umweg der
Staatsverschuldung eine
Rente zu zahlen, und, wichtiger, angesichts der
unkalkulierbaren
Folgen eines bGE und einer drastischen Steuerumstellung
insbesondere
auf das Verhältnis von Kapital und Arbeit, bin ich dann
doch
unzufrieden. Da es aber keinen Sinn macht, dieses von den
realen
volkswirtschaftlichen Gegebenheiten relativ großzügig
abstrahierende Zahlenbeispiel weiter zu verfolgen, möchte
ich nur
allgemein meine Meinung sagen: Ein an den konkreten
heutigen Zahlen
geerdetes Zahlenmodell sollte m. E. möglichst 250 bis 500
Mrd. Euro
Spielraum für den Staat pro Jahr bereithalten. Ich habe
klargestellt, dass ich teilweise mit sehr vagen, teilweise
mit völlig
spekulativen Zahlen arbeite und wo ich Spielräume sehe. Ob
ich mir
diesen Krempel für mich überlege, ist ohnehin komplett
unerheblich.
Wesentlich wäre eine gesamtgesellschaftliche Diskussion
darüber,
was wir uns vorstellen können, dass wir tun könnten, um
dann im
nächsten Schritt auch wirklich zu tun, was uns als Tun
möglich und
wünschenswert erscheint. Oder auch nur wünschenswert, wenn
auch
vielleicht nicht weniger unmöglich als die Wirklichkeit. </span></span></font></font>
</p>
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