AW: Mailweiterleitung und Mitlesen

Daniel daniel at ist-immer-online.de
Mo Sep 5 11:56:56 CEST 2016


Wenn im Vertraglichen nichts dazu geregelt ist und man die dem ganzen nicht explizit zustimmt, könntest  den ebenfalls ans Bein Pinkeln.

Wie schon erwähnt wurde, schreib eine Falle, also mit wem absprechen und dann entsprechende Meldung per Email versenden was für die negativ ist.

Wenn die euch darauf hin Ansprechen hast den beweis, und stellst entsprechend Strafanzeige Art. 10 GG

Technisch ist es absolut simpel, nur rechtlich eben etwas ganz anderes.

Gruß Daniel

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Postfixbuch-users [mailto:postfixbuch-users-bounces at listen.jpberlin.de] Im Auftrag von Timm Schneider
Gesendet: Montag, 5. September 2016 10:17
An: Diskussionen und Support rund um Postfix
Betreff: Re: Mailweiterleitung und Mitlesen

Hallo,

dank Euch für die Info, das ist sehr interessant.
Ein Teil der Vorstandsmitglieder wusste von einem Mitglied was der so
geschrieben hat und hatte ihn zur "Sau" gemacht.

Leider geht es in dem Dachverband sehr politisch zu und wer da anderer
Meinung ist, wird....

Das nur als Hintergrundinfo, weil das ja nicht wirklich hier her gehört.
Nun werde ich hier den entsprechenden Mitgliedern empfehlen, nicht mehr
die E-Mail-Adresse des Dachverbandes zu verwenden.

Danke nochmal
Timm




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