[Postfixbuch-users] Mal wieder was rechtliches! ;-)
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
Di Apr 5 08:46:37 CEST 2011
Am Montag, 4. April 2011, 21:26:06 schrieb Frank Fiene:
Moin,
> > Für Geschäftsbriefe gilt AFAIK eine Aufbewahrungsfrist von 6
> > Jahren. Darunter fallen auch Mails - möglicherweise nicht alle,
> > aber zumindest einige [1].
Alle E-Mails, die Handelsbriefe sind, sind zu archivieren.
> Ich bin jetzt mal von 5 Jahren ausgegangen!
Ihr irrt beide :-)
Es sind rechtlich SECHS Jahre. Aber: Die frist beginnt am 31.12. des
Jahres zu laufen. Eine Mail vom 2. Januar ist in der Praxis also SIEBEN
Jahre Minus zwei Tage aufzuheben.
> > Falls Ihr Rechnungen per Mail verschickt, sind es sogar 10 Jahre.
Auch wenn man keine Rechnungen verschickt, sind es 10 (in der Praxis
also: 11!) Jahre.
Solange sind steuerlich relevante (!) Handelsbriefe aufzuheben. Das sind
nicht nur die Rechnungen an sich, das geht auch darüber hinaus.
Siehe:
http://www.heinlein-support.de/vortrag/die-pflicht-zur-
revisionssicheren-e-mailarchivierung
> Die werden eh vom SAP geschickt, da gibt es natürlich eine
> Archivierung! ;-)
Reicht nicht aus.
> >> In diesem Betrieb sind durch betriebliche Übung private Emails
> >> erlaubt.
> >
> > Darin sehe ich persönlich das kleinere Problem - das Löschen
> > verursacht IMHO keine Datenschutzprobleme ;-)
>
> Guter Punkt, dass private Mails erlaubt sind heißt ja nicht, dass der
> Arbeitgeber verpflichtet ist für deren Backup zu sorgen!
hier ist ja nicht von Backup die Rede, sondern vom Löschen anvertrauter
Nachrichten im Sinne des §206 StGB.
http://www.heinlein-support.de/vortrag/probleme-privater-e-mail-nutzung-
am-arbeitsplatz
> >> Es existiert keine Mail-Archivierung. Man spricht davon,
> >> Mails wie Snailmails zu behandelen, d.h. der Mitarbeiter
> >> entscheidet, welche Mails geschäftsrelevant sind und in der DB und
> >> damit im Backup bleiben sollen.
Deine Unternehmsführung spielt russisch Roulette. Sie verstößt gegen
grundlegende Buchführungspflichten, was nicht nur enorme Risiken für das
Unternehmen bedeuten kann, sondern ggf. auch sogar zu einer persönlichen
Haftung des Geschäftsführers führen kann...
> Ich denke das mit den drei Jahren werden die Steuerprüfer schnell
> erledigen, ich würde wenn dann nach 5 Jahren löschen, man sollte den
> Steuerprüfern ja nicht mehr Material geben als nötig! ;-)
SIEBEN, bzw. ELF.
Darab gibt es nichts zu diskutieren.
> >> Da das der Vorstand beschlossen hat, sind die Admins doch raus,
> >> oder? Wir würden das schriftlich festhalten, dass wir dem nicht
> >> zustimmen werden!
Das interessiert beim §206 StGB nicht.
Ich würde NICHT löschen.
Wie man das genauer macht schaffe ich geade nicht zu erklären, bin
soeben in Lübeck angekommen. Heute Abend mehr. :-)
Peer
--
Heinlein Professional Linux Support GmbH
Linux: Akademie - Support - Hosting
Besuchen Sie uns auf der CeBIT 2011 in Halle 2 und 11.
Weitere Informationen und Freitickets unter
http://heinlein-support.de/cebit
http://www.heinlein-support.de
Tel: 030 / 40 50 51 - 0
Fax: 030 / 40 50 51 - 19
Zwangsangaben lt. §35a GmbHG:
HRB 93818 B / Amtsgericht Berlin-Charlottenburg,
Geschäftsführer: Peer Heinlein -- Sitz: Berlin
Mehr Informationen über die Mailingliste Postfixbuch-users