[Postfixbuch-users] Mal wieder was rechtliches! ;-)

Christian Boltz postfixbuch at cboltz.de
Mo Apr 4 22:29:58 CEST 2011


Hallo Frank, hallo Leute,

Am Montag, 4. April 2011 schrieb Frank Fiene:
> Christian Boltz:
> > Der Vorstand setzt sich mit der Löschaktion also deutlich in die
> > Nesseln.
> > 
> > Theoretisch gibt es noch die Option, dass alle Mitarbeiter ihre
> > alten Mails durchsortieren, um Plattenplatz freizuschaufeln. Ich
> > werde jetzt nicht die Kosten der Arbeitszeit mit den
> > Festplatten-Preisen vergleichen, Du kannst es dem Vorstand aber
> > durchaus mal vorschlagen: "Ähm, Chef, Geshäftsbriefe (auch Mails)
> > müssen 6 Jahre aufbewahrt werden. Demzufolge müssen alle
> > Mitarbeiter ihre Mails sortieren und ggf. sichern. Wir haben ja in
> > den nächsten 4 Wochen keine dringenden Aufträge, oder?" *eg*
> 
> Auch blöd, sie sind sogar angehalten, das regelmäßig zu tun!
> Aber das heißt ja nix! Macht eh keiner außer den IT-Mitarbeitern!

Offenbar sind alle überlastet ;-)

Ihr müsst dringend eine Projektwoche "Mails aufräumen" durchführen. 
Alle anderen Aufgaben können warten... (Falls nicht, braucht Ihr mehr 
Mitarbeiter, damit die anderen in Ruhe Mails sortieren können.)

So, jetzt rechnen wir mal aus, was nur _ein_ Mitarbeiter kostet und 
vergleichen das mit aktuellen Festplatten-Preisen...

Jeder vernünftige Chef sollte dieser Argumentation folgen können ;-)

> Ich denke das mit den drei Jahren werden die Steuerprüfer schnell
> erledigen, ich würde wenn dann nach 5 Jahren löschen, man sollte den
> Steuerprüfern ja nicht mehr Material geben als nötig! ;-)

Die Aufbewahrungsfrist von (AFAIK) 6 Jahren für Geschäftsbriefe ist 
gesetzlich vorgeschrieben - im Zweifelsfall wird der Steuerprüfer also 
das fehlende Jahr zum Nachteil der Firma auslegen.

Ich zitiere nochmal von
http://www.hk24.de/recht_und_fair_play/steuerrecht/abgabenordnung/365506/aufbewahrungsfristen.html

7) Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten?
Werden die Aufbewahrungspflichten nicht eingehalten [...], ist die 
Finanzbehörde berechtigt, die Besteuerungsgrundlage zu schätzen. 
Weiterhin kann bei der Verletzung der Buchführungspflichten je nach 
Einzelfall aufgrund der Verwirklichung von Steuerstraftatbeständen oder 
anderen Straftatbeständen eine nicht unerhebliche Freiheitsstrafe 
drohen.

Ich habe das nicht nachgeprüft, aber dieser Absatz sollte Deinen Chef 
zum Nachdenken bringen ;-)


Gruß

Christian Boltz
-- 
> > Entwickelt mein Rechner ein Eigenleben?
> Klar, das machen doch alle Rechner.
Kann er das nicht in _seiner_ Freizeit ausleben?
[> Helga Fischer und Hans-Alexander Leukert in suse-linux]



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