[Postfixbuch-users] Werbemails an Vereine
Bjoern Meier
bjoern.meier at googlemail.com
Fr Okt 1 10:45:29 CEST 2010
hi,
Am 1. Oktober 2010 10:22 schrieb Peer Heinlein <p.heinlein at heinlein-support.de>:
> Am Donnerstag, 30. September 2010, 17:33:11 schrieb bengoshi:
>
>
>> Ja, das ist auch gegenüber Vereinen unzulässig, da es wettbewerbswidrig
>> ist, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG.
>
> Naja, da wäre ich jetzt vorsichtig, da es ziemlich merkwürdige neue
> Entscheidungen gibt, auch wenn ich deren Quellen jetzt leider nicht parat
> habe.
>
>> Das Berliner Kammergericht (OLG) hat mal folgenden Leitsatz in einem
>> Beschluss rausgegeben (8. Januar 2002, Az.: 5 U 6727/00, aus NJOZ 2002,
>> 2203):
>> "1. Das unaufgefor
>
> Tja, 2002 (!). Da war die Welt noch in Ordnung.
>
>> derte Versenden einer E-Mail zu Werbezwecken an einen
>> gewerblichen Empfänger stellt einen rechtswidrigen Eingriff in dessen
>> eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bzw. dessen
>> Persönlichkeitsrecht dar.
>
> Allgemeines Credo höherer/anderer Instanzen ist mittlerweile jedoch, daß auf
> gewerblichen Mailadressen auch mit dem ungefragten/unbestellten Empfang
> gewerblicher E-Mails gerechnet werden muß. Das jedoch unter der Prämisse,
> daß damit zu rechnen sein muß, der Empfänger könnte an den angebotenen
> Dienstleistungen jeweils ein konkretes Interesse haben, weil es mit seinem
> Geschäftsfeld unmittelbar zu tun hat.
>
> Das wurde von vielen natürlich prompt als "Spammen ist erlaubt"!
> interpretiert, weil sie das viel zu weit gefaßt haben. Das ist es natürlich
> nicht, man muß da schon sehr konkret werden.
>
> Beispiel:
>
> Zulässig: Ein Hersteller mailt den Schuster an, ob er nicht tolle neue
> Schuhsolen ins Sortiment aufnehmen will. (Gehört zum normalen täglichen
> Geschäftsinteresse des Schusters, auch wenn er mit seinen bisherigen Sohlen
> vielleicht absolut zufrieden ist.)
>
> Vielleicht fraglich, aber m.M.n. unzulässig: Ein Schilderhersteller mailt
> den Schuster an, ob er nicht ein neues Ladenschild machen will. (Die Grenzen
> sind eben eng zu machen und es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, daß ein
> Schuster ein tägliches Interesse an neuen Ladenschildern hat).
>
> Unzulässig: Ein Weinversand fragt den Schuster, ob er nicht Wein kaufen
> will.
>
> Das ist insoweit ja sogar fast nachvollziehbar, wenn man davon ausgeht, daß
> E-Mail halt heute ein ganz normales Kommunikationsmedium wie Telefon und Fax
> ist und Firma A halt mit Firma B auch mal in Kontakt treten können muß, um
> ernsthafte und konkrete Akquise zu betreiben. Das ist okay, im Prinzip leben
> wir ja von sowas auch fast alle :-)
>
> Übertragen auf den Verein würde ich jetzt analog zu dem Schluß kommen, daß
> man fragen muß, inwieweit das Angebot mit dem Verein zusammenhängt. Neue
> Fußbälle, Spieler-Shirts o.ä. könnten demnach bei einem Fußballverein
> zulässig sein.
>
> Bei Vereinsreisen wird's kritisch -- da habe ich keine wirkliche Meinung
> dazu. Klar gehören Ausflüge dazu, aber dazu gehört auch Pizza bestellen und
> Eis essen. Das wäre mir also zu allgemein.
>
> Ich würde sagen: Nein, wenn Reisen nicht gerade eben Vereinszweck sind
> (Pfadfinder, Kulturverein).
>
> Inwieweit man jetzt der Landjugend unterstellen kann, sie sei gerade auch
> dazu da, einen Ausflug in die Stadt zu machen :-), muß Christian selbst
> wissen. im Ergebnis wohl: Nein, unzulässig.
>
Interessante Diskussion. Mit dem rechtlichen Hintergrund habe ich mich
noch nicht beschäftigt.
Ich handhabe das bisher praktisch so: unsere direkten Partner schicken
entweder monatlich sowieso neue Angebote oder fragen nach ob Sie uns
was zukommen lassen dürfen. Unbekannte Firmen in unserem
Tätigkeitsfeld die uns so etwas zukommen lassen, müssen die
Möglichkeit haben, so etwas abbestellen zu können.
Sollte das nicht der Fall sein oder es wiederholt sich trotz
Abbestellung, kann die Firma nur noch an Postmaster senden und bekommt
eine Standardnachricht an abuse. Sofern wir tatsächlich kein Interesse
haben.
So zumindest unsere Praxis. Gesetz hin oder her, letztendlich
entscheiden wir was wir wollen oder nicht.
Gruß,
Björn
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