[Postfixbuch-users] Werbemails an Vereine
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
Fr Okt 1 10:22:00 CEST 2010
Am Donnerstag, 30. September 2010, 17:33:11 schrieb bengoshi:
> Ja, das ist auch gegenüber Vereinen unzulässig, da es wettbewerbswidrig
> ist, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG.
Naja, da wäre ich jetzt vorsichtig, da es ziemlich merkwürdige neue
Entscheidungen gibt, auch wenn ich deren Quellen jetzt leider nicht parat
habe.
> Das Berliner Kammergericht (OLG) hat mal folgenden Leitsatz in einem
> Beschluss rausgegeben (8. Januar 2002, Az.: 5 U 6727/00, aus NJOZ 2002,
> 2203):
> "1. Das unaufgefor
Tja, 2002 (!). Da war die Welt noch in Ordnung.
> derte Versenden einer E-Mail zu Werbezwecken an einen
> gewerblichen Empfänger stellt einen rechtswidrigen Eingriff in dessen
> eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bzw. dessen
> Persönlichkeitsrecht dar.
Allgemeines Credo höherer/anderer Instanzen ist mittlerweile jedoch, daß auf
gewerblichen Mailadressen auch mit dem ungefragten/unbestellten Empfang
gewerblicher E-Mails gerechnet werden muß. Das jedoch unter der Prämisse,
daß damit zu rechnen sein muß, der Empfänger könnte an den angebotenen
Dienstleistungen jeweils ein konkretes Interesse haben, weil es mit seinem
Geschäftsfeld unmittelbar zu tun hat.
Das wurde von vielen natürlich prompt als "Spammen ist erlaubt"!
interpretiert, weil sie das viel zu weit gefaßt haben. Das ist es natürlich
nicht, man muß da schon sehr konkret werden.
Beispiel:
Zulässig: Ein Hersteller mailt den Schuster an, ob er nicht tolle neue
Schuhsolen ins Sortiment aufnehmen will. (Gehört zum normalen täglichen
Geschäftsinteresse des Schusters, auch wenn er mit seinen bisherigen Sohlen
vielleicht absolut zufrieden ist.)
Vielleicht fraglich, aber m.M.n. unzulässig: Ein Schilderhersteller mailt
den Schuster an, ob er nicht ein neues Ladenschild machen will. (Die Grenzen
sind eben eng zu machen und es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, daß ein
Schuster ein tägliches Interesse an neuen Ladenschildern hat).
Unzulässig: Ein Weinversand fragt den Schuster, ob er nicht Wein kaufen
will.
Das ist insoweit ja sogar fast nachvollziehbar, wenn man davon ausgeht, daß
E-Mail halt heute ein ganz normales Kommunikationsmedium wie Telefon und Fax
ist und Firma A halt mit Firma B auch mal in Kontakt treten können muß, um
ernsthafte und konkrete Akquise zu betreiben. Das ist okay, im Prinzip leben
wir ja von sowas auch fast alle :-)
Übertragen auf den Verein würde ich jetzt analog zu dem Schluß kommen, daß
man fragen muß, inwieweit das Angebot mit dem Verein zusammenhängt. Neue
Fußbälle, Spieler-Shirts o.ä. könnten demnach bei einem Fußballverein
zulässig sein.
Bei Vereinsreisen wird's kritisch -- da habe ich keine wirkliche Meinung
dazu. Klar gehören Ausflüge dazu, aber dazu gehört auch Pizza bestellen und
Eis essen. Das wäre mir also zu allgemein.
Ich würde sagen: Nein, wenn Reisen nicht gerade eben Vereinszweck sind
(Pfadfinder, Kulturverein).
Inwieweit man jetzt der Landjugend unterstellen kann, sie sei gerade auch
dazu da, einen Ausflug in die Stadt zu machen :-), muß Christian selbst
wissen. im Ergebnis wohl: Nein, unzulässig.
Gruß
Peer
--
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