[Postfixbuch-users] OT: Aufbewahrungszeit Mailserver Protokolle
Josef Tröndle
josef.troendle at gmx.net
Mo Mär 29 01:35:00 CEST 2010
Uwe Driessen schrieb:
> On Behalf Of Josef Tröndle
>
>> Peer Heinlein schrieb:
>>
>>> Ich halte 21 Tage für das höchste der Gefühle, sofern nicht wirklich
>>> Besonderheiten vorliegen.
>>>
>> Ok, danke für die Argumente. Wer ist bei (aufgedeckten) Verstössen dran:
>> der/die Admins und/oder die GF?
>> Ist das unerlaubte Speichern noch im OWi-Bereich oder schon strafbar?
>>
> http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Vertragswesen-eBusiness/15095-Rechtsfolgen-bei
> -Verstoss-gegen-den-Datenschutz.html
>
> § 43 BDSG enthält außerdem zahlreiche Ordnungswidrigkeitentatbestände. Hier droht dem
> Täter ein Bußgeld von bis zu 250.000,- EUR.
>
Sogar 300.000, § 43 III S. 1 2. Alt. BDSG.
In § 44 I BDSG lese ich zu meinem Schrecken:
Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt
oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen
anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sind darunter alle Berufsadmins zu subsumieren, die wissentlich Logfiles
älter als sagen wir Peers 21 Tage vorhalten?
Sorgenvoll,
Josef
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