[Postfixbuch-users] OT: Aufbewahrungszeit Mailserver Protokolle

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
Mo Mär 29 11:19:18 CEST 2010


Am Montag 29 März 2010 schrieb Josef Tröndle:

> In § 44 I BDSG lese ich zu meinem Schrecken:
> Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen
> Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern
> oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis
> zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
>
> Sind darunter alle Berufsadmins zu subsumieren, die wissentlich
> Logfiles älter als sagen wir Peers 21 Tage vorhalten?

Na, Herr Tröndle.

Weder der objektive Tatbestand (vorsätzliche Handlung gegen Entgelt => 
Das Entgelt ist für den Job nicht für das Durchführen der Handlung), 
noch der subjektive Tatbestand (in der Absicht...) ist hier meiner 
Meinugn nach erfüllt...

Hrmpf, Ist schon wieder so lange her. Subjektiver TB ist das nicht 
genau. Wie heißt das nochmal, wenn man nicht nur "normalen" Vorsatz, 
sondern auch genau den zielgerichteten Vorsatz "zum Zwecke" haben muß? 
Naja, ich muß das nicht mehr wissen...

Mit freundlichen Grüßen

Peer Heinlein



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