[Postfixbuch-users] OT: Aufbewahrungszeit Mailserver Protokolle

Uwe Driessen driessen at fblan.de
Mo Mär 29 01:04:23 CEST 2010



On Behalf Of Josef Tröndle
> 
> Peer Heinlein schrieb:
> > Ich halte 21 Tage für das höchste der Gefühle, sofern nicht wirklich
> > Besonderheiten vorliegen.
> >
> Ok, danke für die Argumente. Wer ist bei (aufgedeckten) Verstössen dran:
> der/die Admins und/oder die GF?
> Ist das unerlaubte Speichern noch im OWi-Bereich oder schon strafbar?
> 

http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Vertragswesen-eBusiness/15095-Rechtsfolgen-bei
-Verstoss-gegen-den-Datenschutz.html

§ 1 des Strafgesetzbuches "lass dich nicht erwischen"

Immer der der es angeordnet hat, der der es nicht kontrolliert hat, der der die Klappe
nicht gehalten hat das es rausgekommen ist.

Dann ist noch zu klären war es "fahrlässig" weil Tippfehler oder war es "Vorsätzlich"


§ 43 BDSG enthält außerdem zahlreiche Ordnungswidrigkeitentatbestände. Hier droht dem
Täter ein Bußgeld von bis zu 250.000,- EUR.

Und als letztes: "Auf Hoher See und vor Gericht befinden wir uns alle in Gottes Hand"


Mit freundlichen Grüßen

Drießen

-- 
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Uwe Drießen
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Tel.: +49 06708 / 660045   Fax: +49 06708 / 661397






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