[Postfixbuch-users] OT: Aufbewahrungszeit Mailserver Protokolle

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
So Mär 28 15:17:52 CEST 2010


Am Sonntag 28 März 2010 13:33:00 schrieb Helmut Hullen:

> Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass "der Staat" keinen
> Rechtsanspruch darauf hat, dass (kommerzielle) Provider solche Daten
>  zu dem Zweck vorhalten müssen, dass der Staat bei Bedarf darauf
>  zugreifen darf (und auch diese Formulierung ist arg verkürzt).

Und der BGH hatte bereits vor langer Zeit entschieden, daß die Daten der 
Vorratsdatenspeicherung wqeit über das normal zulässige Maß der 
Logdatenerfassung hinausgehen und daß diese Daten darum besonders 
restriktiv geschützt werden müssen (=eingeschränkterer Personenkreis, 
eben nicht (!) alle Admins) und darum eben auch getrennt von den 
normalen Logdaten gehalten werden müssen -- ausschließlich zum Zwecke 
des staatlichen Zugriffs.

Das zeigte schon lange Zweierlei:

a) Logdaten zur Admin-Auswertzung und Logdaten zur 
Vorratsdatenspeicherung sind (äh, waren) zwei völlig (!) verschiedene 
Dinge, die nicht vermischt werden dürfen.

b) jeder der glaubt(e), er könne nun Logdaten ebenfalls sechs Monate 
lang halten dürfen (oder gar: müssen), unterliegt einem ganz massivem 
Riesenirrtum.

Ergo: Kommt mir nicht mit der Vorratsdatenspeicherung und ihren 
Haltezeiten. Das hat nichts, wirklich nichts darum zu tun, daß für 
normale Logdaten unter normalen Umständen nach 14, maximal 21 Tagen die 
Rechtfertigungsgrundlage für die Speicherung entfällt.

Peer


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