[Postfixbuch-users] OT: Aufbewahrungszeit Mailserver Protokolle
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
So Mär 28 15:17:52 CEST 2010
Am Sonntag 28 März 2010 13:33:00 schrieb Helmut Hullen:
> Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass "der Staat" keinen
> Rechtsanspruch darauf hat, dass (kommerzielle) Provider solche Daten
> zu dem Zweck vorhalten müssen, dass der Staat bei Bedarf darauf
> zugreifen darf (und auch diese Formulierung ist arg verkürzt).
Und der BGH hatte bereits vor langer Zeit entschieden, daß die Daten der
Vorratsdatenspeicherung wqeit über das normal zulässige Maß der
Logdatenerfassung hinausgehen und daß diese Daten darum besonders
restriktiv geschützt werden müssen (=eingeschränkterer Personenkreis,
eben nicht (!) alle Admins) und darum eben auch getrennt von den
normalen Logdaten gehalten werden müssen -- ausschließlich zum Zwecke
des staatlichen Zugriffs.
Das zeigte schon lange Zweierlei:
a) Logdaten zur Admin-Auswertzung und Logdaten zur
Vorratsdatenspeicherung sind (äh, waren) zwei völlig (!) verschiedene
Dinge, die nicht vermischt werden dürfen.
b) jeder der glaubt(e), er könne nun Logdaten ebenfalls sechs Monate
lang halten dürfen (oder gar: müssen), unterliegt einem ganz massivem
Riesenirrtum.
Ergo: Kommt mir nicht mit der Vorratsdatenspeicherung und ihren
Haltezeiten. Das hat nichts, wirklich nichts darum zu tun, daß für
normale Logdaten unter normalen Umständen nach 14, maximal 21 Tagen die
Rechtfertigungsgrundlage für die Speicherung entfällt.
Peer
--
Heinlein Professional Linux Support GmbH
Linux: Akademie - Support - Hosting
http://www.heinlein-support.de
Tel: 030 / 40 50 51 - 0
Fax: 030 / 40 50 51 - 19
Zwangsangaben lt. §35a GmbHG:
HRB 93818 B / Amtsgericht Berlin-Charlottenburg,
Geschäftsführer: Peer Heinlein -- Sitz: Berlin
Mehr Informationen über die Mailingliste Postfixbuch-users