[Postfixbuch-users] Mails für Gericht nachweisbar machen

Rainer Wiesenfarth Rainer.Wiesenfarth at inpho.de
Mo Jul 19 06:24:57 CEST 2010


From: Peer Heinlein
> Am Sonntag 18 Juli 2010 11:38:30 schrieb Jim Knuth:
> > imho sind E-Mails bis heute kein *Beweis*, nur Schriftverkehr
> > in der klassischen Form. Einschreiben.
> 
> Auch nicht.
> 
> Denn wieso beweist die Übergabe eines Briefumschlages (denn 
> nur der wird 
> bei einem Einschreiben dokumentiert) denn den Inhalt des besagten 
> Umschlages?

Vor Urzeiten (während des Studiums) habe ich in der Vorlesung den Rat
bekommen, bei Schreiben (gleich welcher Art), deren Erhalt abgestritten
werden könnte, immer ein, zwei unverfängliche Fragen mit einzubauen. Kann
ich dann vor Gericht die passenden Antworten der Gegenpartei auch vorweisen,
so wird es schwer zu behaupten, das ursprüngliche Schreiben sei nicht
angekommen.

Ist zwar auch keine 100%-Lösung, verschiebt aber den Schwarzen Peter
deutlich von mir weg...

Best Regards / Mit freundlichen Grüßen
Rainer Wiesenfarth

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