[Postfixbuch-users] Mails für Gericht nachweisbar machen

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
So Jul 18 13:02:25 CEST 2010


Am Sonntag 18 Juli 2010 11:38:30 schrieb Jim Knuth:

> imho sind E-Mails bis heute kein *Beweis*, nur Schriftverkehr
> in der klassischen Form. Einschreiben.

Auch nicht.

Denn wieso beweist die Übergabe eines Briefumschlages (denn nur der wird 
bei einem Einschreiben dokumentiert) denn den Inhalt des besagten 
Umschlages?

Auch das ist nur ein (starker) Anscheinsbeweis bei dem die Gegenstelle 
aber ja die Möglichkeit hat darzulegen, daß da was ganz anderes (oder 
gar nichts?) drin war.

Nicht wenige Arbeitsrechter lassen problematische Schreiben 
grundsätzlich deutschland-/europaweitweit per Boten zustellen, der dann 
den Inhalt des Schreibens quittiert und dokumentiert. Kost 'ne Stange 
Geld, ist aber allemal billiger als ein verlorener 
Kündigungsschutzprozess und ein paar Jahresgehälter Abfindung weil per 
Einschreiben ja nie bewiesen wird, daß da eine Abmahnung oder Kündigung 
drin war.

Peer



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