[Postfixbuch-users] Mails für Gericht nachweisbar machen
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
So Jul 18 13:02:25 CEST 2010
Am Sonntag 18 Juli 2010 11:38:30 schrieb Jim Knuth:
> imho sind E-Mails bis heute kein *Beweis*, nur Schriftverkehr
> in der klassischen Form. Einschreiben.
Auch nicht.
Denn wieso beweist die Übergabe eines Briefumschlages (denn nur der wird
bei einem Einschreiben dokumentiert) denn den Inhalt des besagten
Umschlages?
Auch das ist nur ein (starker) Anscheinsbeweis bei dem die Gegenstelle
aber ja die Möglichkeit hat darzulegen, daß da was ganz anderes (oder
gar nichts?) drin war.
Nicht wenige Arbeitsrechter lassen problematische Schreiben
grundsätzlich deutschland-/europaweitweit per Boten zustellen, der dann
den Inhalt des Schreibens quittiert und dokumentiert. Kost 'ne Stange
Geld, ist aber allemal billiger als ein verlorener
Kündigungsschutzprozess und ein paar Jahresgehälter Abfindung weil per
Einschreiben ja nie bewiesen wird, daß da eine Abmahnung oder Kündigung
drin war.
Peer
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