[Postfixbuch-users] Mails für Gericht nachweisbar machen
Maxx
linux at houdek.de
So Jul 18 13:22:06 CEST 2010
Hallo,
prinzipiell kann (außer bei der von Peer beschriebenen Zustellung
durch Boten mit Quittung des Inhalts) der Empfänger immer abstreiten,
das strittige Schriftstück erhalten zu haben. Und im Zweifel ... -
bleibt also immer die Frage, wie sehr sich der Richter überzeugen
lässt.
Da aber offensichtlich mehrere Mails hin- und hergingen, waren ja
einige sicher eine Antwort auf eine vorhergehende. Damit ist der
Empfang der vorhergehenden Mail quasi sehr glaubhaft dargelegt. :-)
Ich hab mir übrigens angewöhnt, sehr wichtige Schreiben immer mit der
Bitte um eine Empfangsbestätigung zu versehen (keine automatische
Lesebestätigung bei Mails - wobei die natürlich, wenn sie erfolgt,
auch eine gewisse Überzeugungskraft haben sollte).
Bestätigt der Empfänger den Erhalt meiner Nachricht nicht in der
angegebenen Frist, muss ich mir eine andere Form der
Zugangsbestätigung überlegen.
Die Frage ist natürlich auch immer: lohnt der Aufwand? Letztlich ist
in der Regel ein verschickter Brief als Einwurfeinschreiben oder eine
verschickte E-Mail oder ein Fax mit Protokoll ein Fakt, den es von
der Gegenseite glaubhaft (!) zu widerlegen gilt.
Noch eine Idee: Bei Mails könnte man auch z.B. einen weiteren
glaubhaften und eingeweihten Empfänger (z.B. einen Anwalt) ins cc
setzen. Ist bei ihm die Mail eingegangen, so ist diese incl.
vollständigem Header ein weiteres gutes Indiz für die Zustellung an
den Hauptempfänger.
Das man eigene Logdateien des Mailverkehrs in so einem Fall zusätzlich
aufhebt, versteht sich ja eigentlich von selbst ;-)
--
Maxx <linux at houdek.de>
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