[Postfixbuch-users] Mails für Gericht nachweisbar machen

Michael Nausch michael at nausch.org
Mo Jul 19 07:51:21 CEST 2010


Griasde Peer,

Quoting Peer Heinlein <p.heinlein at heinlein-support.de>:

> Denn wieso beweist die Übergabe eines Briefumschlages (denn nur der wird
> bei einem Einschreiben dokumentiert) denn den Inhalt des besagten
> Umschlages?

Trifft zwar nicht das Thema zu 100%, aber ich hatte letzte Woche auch  
eine sehr emitionell geladene Diskussion in Sachen  
"Faksimileprotokolle", die (angeblich) 10 Jahren aufzubewahren seien.

Auch hier wurde argumentiert, man könne beweisen, dass man etwas  
verschickt habe. Auf meine bohrenden Fragen zu dem "etwas", wurde es  
dann plötzlich sehr still. Als ich dann die Frage aufwarf, was mit  
meinen personenbezogenen Daten in dem Protokollbericht passiere, wenn  
ich da etwas privat verschicke, war's dann gänzlich still.

> Auch das ist nur ein (starker) Anscheinsbeweis bei dem die Gegenstelle
> aber ja die Möglichkeit hat darzulegen, daß da was ganz anderes (oder
> gar nichts?) drin war.

Sehe ich genauso, egal ob nun Einschreiben mit Rückschein, eMail-  
und/oder Faksimileprotokoll.


Pfiade,
        Django
-- 
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