[Postfixbuch-users] Mails für Gericht nachweisbar machen
Oliver Methfessel [MC]
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So Jul 18 09:48:06 CEST 2010
Guten morgen,
ich bin zwar kein Rechtsantanwalt, aber ich würde die eMails als
Ausdruck zur Verfügung stellen, sowie eventuelle Antworten des Schuldners.
Zusätzlich - sofern noch vorhanden - die Auszüge des eigenen Mailservers
in denen eindeutig ersichtlich ist, dass die eMail an den externen
Mailserver zugestellt wurde.
Sollte beim Anwalt eine Kopie der eMail vorliegen, so ist diese
natürlich optimalerweise als Beweis zu verwenden, da hier im eMailheader
mehr Informationen zu finden sind.
Meine Erfahrung zeigt jedoch, dass die Mahngerichte sich bei den eMails
nicht um die technischen Details kümmern. Solange die Gegenseite die
Echtheit der eMails nicht widerspricht sollte es also ausreichen die
eMails einfach auszudrucken.
Wobei hier "ausdrucken" natürlich auch als PDF geschehen kann.
Dies ist natürlich keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche
Meinung. Im Detail dürfte Dein Anwalt Dir sicherlich noch Tipps geben,
wie es am sinnvollsten ist.
Rein der Interesse halber würde mich am Ende des Verfahrens
interessieren, wie Du es gelöst hast und mit welchem Erfolg.
Gruß aus Wiesbaden
Oliver
--
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