[Postfixbuch-users] Automatischer Dateianhang bei versenden einer Mail
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
Do Okt 25 17:03:11 CEST 2007
Am Donnerstag, 25. Oktober 2007 schrieb Jan P. Kessler:
> Findest Du oder weißt Du? Und woher?
Ich "weiß" so viel, wie ein Jurist etwas "weiß".
Juristen "wissen" bei Auslegungssachen nie. Sonst gäbe es keine Prozesse,
wo Richter entscheiden. Und auch Richter werden, können und dürfen sich
wiedersprechen. Im Einzelfall kann es also stets anders entschieden
werden als alles, was man "weiß".
Aber, ja, als Dipl.-Jur und als jemand, der sich seit 10 Jahren mit Recht
& E-Mail beschäftigt, erlaube ich mir da ein Urteil. Die anderen Anwälte
auf unseren Mailserver-Konferenzen haben das in ihren Vorträgen ebenso
gesehen.
Im Falle einer GmbH sagt §35a GmbH-Gesetz:
"AUF allen Geschäftsbriefen müssen [...] angegeben werden".
Und AUF heißt eben AUF und nicht "müssen als Bild/Attachment beigelegt
werden" und "angegeben werden" heißt eben nicht "kann auch verwiesen
werden".
DAS ist eine recht klare Sache und ich sehe keine Anhlatspunkte dafür, daß
die vorherrschende Meinung und/oder Rechtssprechung das hier abweichend
oder sehr locker interpretiert.
> Thema als Beleg herangezogen - die einzig maßgeblichen Quellen sind
> aber doch das Gesetz und evtl noch entsprechende Präzedenzfälle. Selbst
Es ist aber nunmal utopisch zu glauben, daß der Gesetzgeber den Satz "Die
Signatur darf nicht ein Link oder PDF sein" aufgenommen hat. Aber,
abgesehen davon: Ich finde hier §35a GmbHG recht klar formuliert und für
AGs und andere Rechtsformen wird es ebenso formuliert sein.
> Heise verwendet ja im Text ganz bewusst den konjunktiv ("dürfte" & Co).
Türlich. Oder will Heise dafür haftbar gemacht werden, wenn es mal anders
kommt?
Schau Dir einen Prozeß an: Jede Instanz entscheidet anders. Und ein
OLG-Richter ist ja auch nicht doof. Und wenn schon der BGH oft genug
Urteile mit bloßer Mehrheit und nicht etwa einstimmig entscheidet, dann
ist klar, daß es keine Sicherheit gibt.
> hinter eine URL gehört. Ganz einfach, weil das afaik ist der einzige
> Weg ist, bei dem man absolut sicherstellen kann, dass wer die Mail
> liest auch den Disclaimer lesen kann. Nicht jeder kann Attachements
Eben.
Und auf dem klassichen Briefpapier müssen die Angaben eben auch AUF DEM
BRIEF vorhanden sein. Ich kann dort auch keine CD, einen USB-Stick oder
ein Fuzzy-3D-Bild mit meinen Pflichtangaben beilegen.
> empfangen, nciht jeder hat einen PDF Reader und es hat auch nicht
> jeder, der z.B. gerade mit seinem Mobilgerät Mails liest, Zugriff auf
> das Web.
Eben.
Mail ist Mail und nicht PDF.
Also: Du legst es doch völlig zutreffend und korrekt selbst so aus.
Gruß
Peer
--
Heinlein Professional Linux Support GmbH
Linux: Akademie - Support - Hosting
http://www.heinlein-support.de
Zwangsangaben lt. §35a GmbHG:
HRB 93818 B / Amtsgericht Berlin-Charlottenburg,
Geschäftsführer: Peer Heinlein -- Sitz: Berlin
Mehr Informationen über die Mailingliste Postfixbuch-users