[Postfixbuch-users] Automatischer Dateianhang bei versenden einer Mail

Matthias Haegele mhaegele at linuxrocks.dyndns.org
Do Okt 25 15:13:24 CEST 2007


Jan P. Kessler schrieb:
> Peer Heinlein schrieb:
>> Die Signatur muß originär in der E-Mail enthalten und lesbar sein.
>>   
> 
> Findest Du oder weißt Du? Und woher?
> 
> Sorry, ist jetzt nicht so aggressiv gemeint, wie's vielleicht klingt,
> aber hier werden ständig Meinungen, Ansichten und Presseartikel zum
> Thema als Beleg herangezogen - die einzig maßgeblichen Quellen sind aber
> doch das Gesetz und evtl noch entsprechende Präzedenzfälle. Selbst Heise
> verwendet ja im Text ganz bewusst den konjunktiv ("dürfte" & Co).
> 
> Kennt da also jemand etwas "mit Hand und Fuß"?

Ich wollte mich nicht auf das "Gutdünken" einiger Richter und die 
"Auslegung" des Gesetzes verlassen wollen,
wenn ich im Hinterkopf habe dass einige "Abmahnanwälte" sich in D einen 
guten Lebensstandard sichern können von dem manche nur träumen können ...

Wenn Heise das als juristisch "bedenklich" einstuft dies (Pflichtangaben 
in E-Mails) im Anhang vorzuhalten wäre das für *mich* Grund genug den 
"sicheren Weg zu gehen".

Für Firmen die einen Stall voll Anwälte finanzieren können ist das 
vielleicht weniger relevant ...

> P.S.: Zum Thema bin ich der jetzt bereits häufig genug geäußerten
> Meinun, dass der Kram in die Mail und nicht in ein Attachment oder
> hinter eine URL gehört. Ganz einfach, weil das afaik ist der einzige Weg
> ist, bei dem man absolut sicherstellen kann, dass wer die Mail liest
> auch den Disclaimer lesen kann. Nicht jeder kann Attachements empfangen,
> nciht jeder hat einen PDF Reader und es hat auch nicht jeder, der z.B.
> gerade mit seinem Mobilgerät Mails liest, Zugriff auf das Web.


Fack.
Mir sind aber auch keine Urteile zum Thema bekannt, weiss da jemand mehr?

> Grüße, Jan


-- 
Grüsse/Greetings
MH


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