[Debatte-Grundeinkommen] Beseitigung der Arbeitslosigkeit und BGE

Martin Brucks m.brucks at emsltd.de
Sa Jun 25 15:41:29 CEST 2011


Hallo Werner,



Am 24.06.2011 17:01, schrieb Werner Popken
> Man kann nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Das Bandbreitenmodell
> will nicht die Gleichberechtigung realisieren und kann das auch gar
> nicht, denn es ist ein reines Steuermodell, dessen Zweck die
> Beseitigung der Arbeitslosigkeit ist.

kein Modell der Welt ist in der Lage Arbeitslosigkeit zu beseitigen wenn
wir damit die klassische Erwerbsarbeit meinen denn das Bestreben der
Wirtschaft ist die Abschaffung menschlicher Arbeit durch
Rationalisierung und Automatisierung. Es tut also Not, den darin
liegenden Segen zu erkennen und Existenz von Erwerbsarbeit und vor allem
vom "Arbeitgeber" abzukoppeln dessen Interesse Leuten Arbeit geben zu
WOLLEN gleich Null ist.

Das Bandbreitenmodell ist die Übertragung der staatlich kontrollierten
Vollbeschäftigung wie es die DDR hatte auf die Privatwirtschaft.
Da sie dort nicht zwangsweise eingeführt werden kann werden Anreize
geschaffen.
Der Wettbewerb unter den Beschäftigten zwischen denen, die für ihr Geld
arbeiten dürfen und denen, die zwar auch welches erhalten, aber
eigentlich nicht benötigt werden bleibt.
Aus psychologischer Sicht halte ich das für äußerst problematisch.
Wir sind heute schon damit konfrontiert, dass die Zahl derer, die
keinerlei inneren Antrieb verspüren, etwas tun (bewegen) zu wollen
größer wird während allerorts die Behauptung im Raum steht, der Mensch
sei von Natur aus arbeitswillig.
Noch stimmt das, denn Arbeit zu haben war ein hohes Gut, also suchte man
sich welche.
Mit der Diskriminierung von Arbeit durch die Arbeitnehmer selbst und die
anschließende Aufgabe sämtlicher Arbeitnehmerrechte in Folge drohenden
Arbeitsplatzabbaus und die wiederum darauf folgende Ära des
Niedriglohns, der Leiharbeit, Praktika und befristeten Einstellungen hat
eine Abwertung von Arbeit stattgefunden deren gesellschaftliche Folgen
sich in wenigen Jahren offenbaren werden.
Was immer wir also wollen, wir sollten es bald tun.

Wenn man keine reine Konsumsteuer will, die zwar logisch ist aber einen
erheblichen Umbruch im Denken vorraussetzt und statt dessen zu einer
gerechteren Unternehmensbesteuerung finden will dann lautet mein
Vorschlag so:
Man lege zur Gewinnermittlung und damit als Steuergrundlage die Erträge
der Unternehmen ohne Lohnkosten zu Grunde.
Aus diesen Erträgen ist die Steuergrundlast zu errechnen.
Diese wird mit einem Faktor aus Lohnsumme und Anzahl der Beschäftigten
multipliziert.
Lohnsumme und  wenig Beschäftigte= hohe Steuerlast
gleiche Lohnsumme und mehr Beschäftigte= geringere Steuerlast


Damit trifft es die härter, die heute mit geringem Personalaufwand
beträchtliche Gewinne einfahren während die, die personalintensive
Dienstleistungen anbieten deutlich entlastet werden.

Das Ganze natürlich mit BGE.


Martin Brucks


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