[Debatte-Grundeinkommen] Betreff: Anhörung bezügl. der Petition

Norbert Maack norbert.maack at solargeneration.de
So Feb 22 02:29:01 CET 2009


Hallo zusammen,

eine Petition ist ein "Ersuchen", ein demokratisches Grundrecht. Das 
heisst es ist nicht verboten, da ausdrücklich erlaubt und geregelt, dass 
wir Bürgerlein als Bittsteller "Bitte bitte" sagen dürfen. :-)     Muss 
doch ein Supergefühl für diejenigen sein, die die großen Vermögen und 
das Sagen haben, wenn 50000 oder besser 100000 BürgerInnen ihr Recht in 
die Hand nehmen, aufstehen und ganz tapfer "bitte bitte" sagen. ;-)

Im Ernst: Ich glaube nicht, dass wir uns mit dem Petitionsrecht 
zufrieden geben sollten. Das mindeste was es zu erreichen gilt ist die 
Zurückdrängung der Übermacht der Parteien. Bitte nicht noch eine weitere 
gründen! :-(     Die direkte Wahl von 299 parteilosen Abgeordneten ist 
im Wahlrecht vorgesehen und wir sollten dieses Recht endlich mal nutzen. 
www.williweise.de  Und dann kann auch die bundesweite Volksabstimmung 
installiert werden.

Wenn es jemanden interessiert, wie maßgebliche  PolitikerInnen, unsere 
BT-Abgeordneten, über die Kompetenz ihrer WählerInnen denken, hier 
findet man  die Antworten von  immmerhin knapp 100 von ihnen  auf die 
Aktion Volksabstimmung: www.aktion-volksabstimmung.de

Sonnenstrahlen

    Norbert


tanja ries schrieb:
> Lieber BGEler,
>
> es war die ganze Zeit aus den Gesetzestexten ersichtlich dass die 50 
> 000er Marke NICHT automatisch eine Anhörung nach sich zieht (Auszüge 
> dazu unten).
>
> Der Sprecher des Petitionsausschusses äußerte jedoch in einem 
> Interview mit der dpa schon am 29.01.!!! ( da gab es 5000 Unterzeichner)
>
> Der Sprecher des Ausschusses sagte jedoch in einem Interview mit der dpa:
> Jede Petition wird zwar im zuständigen Ausschuss behandelt - ob sie 
> dann aber zum Thema der großen Debatte aller Bundestagsabgeordneten 
> wird, ist allerdings offen. Die Zahl der Mitunterzeichner sei dabei 
> nicht entscheidend, erklärt Erwin Ludwig. Wichtig sei dafür der Inhalt..
>
> Ich würde mal sagen, dass es letztendlich eine reine Ermessensfrage 
> ist ... wobei dem Ausschuss durchaus auffällt das:
> "Es tobt richtig", stellt der Sprecher des Ausschussdienstes, Erwin 
> Ludwig, zum Antrag von Susanne Wiest auf Einführung eines 
> Grundeinkommens fest.
> http://www.nnn.de/mecklenburg-u-vorpommern/artikeldetail/article/528/greifswalderin-mischt-berlin-auf.html
>
> *Was können wir nun tun?*
> *Die Presse hält das Thema noch oben - wie wunderbar.*
>
> *Ich denke wir können gerade - freundlich und selbstverständlich - den 
> Druck auf eine Anhörung und eine öffentliche Diskussion erhöhen.*
>
> *- Wir können die Abgeordneten bei abgeordnetenwatch.de zur Anhörung 
> bzw. ihrer Position dazu befragen.*
> *Berufen auf die Aussage des Sprechers, berufen auf die große 
> Öffentlichkeit, berufen auf die technischen Schwierigkeiten die es uns 
> nicht ermöglicht haben ein Bürgerrecht "ordentlich" durchzuführen, 
> berufen auf die Debatte im Bundestag letzte Woche, in der alle 
> Fraktionen betont haben wie toll die Arbeit des Ausschusses ist, und 
> welch wichtiges Recht das Petitionsrecht in Deutschland ist.*
> *Diese 30 Min können hier angehört 
> werden: http://hartzkritik.bplaced.net/download/mediadownload.htm*
>
> *- Ihr könnt weiterhin auf den "offenen Brief an den Bundestag" 
> verweisen, der dies alles thematisiert. Er wird jeden Tag (bis auf 
> Woende) an den Bundestagspräsidenten, den Vize, alle Fraktionen und 
> den Ausschuss gesendet - es gab bisher noch KEINE Reaktion.*
> http://www.bgeinfo.de/
>
> - Es gibt gerade die Überlegung den Grundeinkommensfilm an alle 
> Mitglieder des Petitionsausschusses zu übergeben - nur sollte dies mit 
> einer pressewirksamen Aktion verbunden sein.
> Wenn jemand eine Idee hat, bitte ran an mich.
> Sobald ich weiß wann und wie werde ich allen Bescheid geben.
>
> ... und ihr könnt sicher sein, dass Susanne Wiest in allen kommenden 
> Interviews diesen Umstand ansprechen wird: Sie sagte gestern sehr 
> schön in einem Telefonat zu mir: Die sind in der Bringe-Schuld, da die 
> "ordentlich" Durchführung der Petition nicht gewährleistet war. Zudem 
> gab es nie eine Entschuldigung seitens der Verantwortlichen.
> Und das vertritt sie auch öffentlich.
>
> Viele Grüße. Tanja
>
>
> Hier noch die Gesetzesauszüge.
> In den Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von 
> Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) steht:
>
> 8.2.1 Einzelaufruf und -abstimmung
>
> In der Ausschusssitzung werden Petitionen einzeln aufgerufen,
>
> deren Überweisung zur Berücksichtigung oder zur Erwägung beantragt wird;
> zu denen beantragt wird, sie den Fraktionen des Bundestages zur 
> Kenntnis zu geben oder sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten;
> zu denen die Anträge der Berichterstatter und der Vorschlag des 
> Ausschussdienstes nicht übereinstimmen;
> deren Einzelberatung beantragt ist;
> zu denen beantragt wird, einen Vertreter der Bundesregierung zu laden;
> zu denen beantragt wird, von den sonstigen Befugnissen des 
> Petitionsausschusses Gebrauch zu machen;
> wenn eine Sammel- oder Massenpetition bei deren Einreichung von 
> mindestens 50.000 Personen unterstützt wird oder wenn dieses Quorum 
> spätestens drei Wochen nach Einreichung erreicht wird (siehe auch Nr. 
> 8.4 Abs. 4).
>
> und
>
> 8.4 Sonderregelungen für Mehrfach- und Massenpetitionen
>
> (1) Gehen nach dem Ausschussbeschluss über eine Leitpetition von 
> Mehrfachpetitionen weitere Mehrfachpetitionen mit demselben Anliegen 
> ein, werden sie in einer Aufstellung zusammengefasst und im Ausschuss 
> mit dem Antrag zur Leitpetition zur Sammelabstimmung gestellt.
>
> (2) Nach dem Ausschussbeschluss über eine Massenpetition (Nr. 2.2 Abs. 
> 3) eingehende weitere Eingaben mit demselben Anliegen werden nur noch 
> gesammelt und zahlenmäßig erfasst. Dem Ausschuss wird vierteljährlich 
> darüber berichtet.
>
> (3) Das Verfahren nach den Absätzen 1 und 2 ist nur während der 
> Wahlperiode anwendbar, in der der Beschluss zur Leitpetition gefasst 
> wurde. Ändert sich während der Wahlperiode die Sach- und Rechtslage 
> oder die Auffassung des Ausschusses, die der Beschlussfassung zum 
> Gegenstand der Leitpetition zugrunde lag, ist das Verfahren nicht mehr 
> anwendbar.
>
> (4) Hat eine Sammel- oder Massenpetition das Quorum von 50.000 
> Unterstützern erreicht (Nr. 8.2.1, 7. Spiegelstrich), so werden ein 
> Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung 
> angehört. Der Ausschuss kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der 
> anwesenden Mitglieder beschließen, dass hiervon abgesehen wird. Diese 
> Vorschriften gelten für Bitten und Beschwerden. Aus Gründen des 
> Persönlichkeitsschutzes kann in persönlichen Angelegenheiten nur dann 
> eine öffentliche Ausschusssitzung stattfinden, wenn der oder die 
> Betroffene zustimmt.
>
>
>
>
> _http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/grundsaetze/verfahre_...
>
> wobei diese Petiton m.E. nach keine Mehrfach- und Massenpetition ist.
>
>
>
>
> *
> *
> tanja ries
> v o c a l s, k o m p o s i t i o n , t e x t e, 
> m o d e r a t i o n, w o r k s h o p s 
> kleine rosenthaler str 2
> 10119 berlin
> phone: 030 440 41 982
> post at tanjaries.de <mailto:post at tanjaries.de>
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