[Debatte-Grundeinkommen] Betreff: Anhörung bezügl. der Petition
tanja ries
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Fr Feb 20 14:16:03 CET 2009
Lieber BGEler,
es war die ganze Zeit aus den Gesetzestexten ersichtlich dass die 50
000er Marke NICHT automatisch eine Anhörung nach sich zieht (Auszüge
dazu unten).
Der Sprecher des Petitionsausschusses äußerte jedoch in einem
Interview mit der dpa schon am 29.01.!!! ( da gab es 5000 Unterzeichner)
Der Sprecher des Ausschusses sagte jedoch in einem Interview mit der
dpa:
Jede Petition wird zwar im zuständigen Ausschuss behandelt - ob sie
dann aber zum Thema der großen Debatte aller Bundestagsabgeordneten
wird, ist allerdings offen. Die Zahl der Mitunterzeichner sei dabei
nicht entscheidend, erklärt Erwin Ludwig. Wichtig sei dafür der
Inhalt..
Ich würde mal sagen, dass es letztendlich eine reine Ermessensfrage
ist ... wobei dem Ausschuss durchaus auffällt das:
"Es tobt richtig", stellt der Sprecher des Ausschussdienstes, Erwin
Ludwig, zum Antrag von Susanne Wiest auf Einführung eines
Grundeinkommens fest.
http://www.nnn.de/mecklenburg-u-vorpommern/artikeldetail/article/528/
greifswalderin-mischt-berlin-auf.html
Was können wir nun tun?
Die Presse hält das Thema noch oben - wie wunderbar.
Ich denke wir können gerade - freundlich und selbstverständlich -
den Druck auf eine Anhörung und eine öffentliche Diskussion erhöhen.
- Wir können die Abgeordneten bei abgeordnetenwatch.de zur Anhörung
bzw. ihrer Position dazu befragen.
Berufen auf die Aussage des Sprechers, berufen auf die große
Öffentlichkeit, berufen auf die technischen Schwierigkeiten die es
uns nicht ermöglicht haben ein Bürgerrecht "ordentlich"
durchzuführen, berufen auf die Debatte im Bundestag letzte Woche, in
der alle Fraktionen betont haben wie toll die Arbeit des Ausschusses
ist, und welch wichtiges Recht das Petitionsrecht in Deutschland ist.
Diese 30 Min können hier angehört werden: http://
hartzkritik.bplaced.net/download/mediadownload.htm
- Ihr könnt weiterhin auf den "offenen Brief an den Bundestag"
verweisen, der dies alles thematisiert. Er wird jeden Tag (bis auf
Woende) an den Bundestagspräsidenten, den Vize, alle Fraktionen und
den Ausschuss gesendet - es gab bisher noch KEINE Reaktion.
http://www.bgeinfo.de/
- Es gibt gerade die Überlegung den Grundeinkommensfilm an alle
Mitglieder des Petitionsausschusses zu übergeben - nur sollte dies
mit einer pressewirksamen Aktion verbunden sein.
Wenn jemand eine Idee hat, bitte ran an mich.
Sobald ich weiß wann und wie werde ich allen Bescheid geben.
... und ihr könnt sicher sein, dass Susanne Wiest in allen kommenden
Interviews diesen Umstand ansprechen wird: Sie sagte gestern sehr
schön in einem Telefonat zu mir: Die sind in der Bringe-Schuld, da
die "ordentlich" Durchführung der Petition nicht gewährleistet war.
Zudem gab es nie eine Entschuldigung seitens der Verantwortlichen.
Und das vertritt sie auch öffentlich.
Viele Grüße. Tanja
Hier noch die Gesetzesauszüge.
In den Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von
Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) steht:
8.2.1 Einzelaufruf und -abstimmung
In der Ausschusssitzung werden Petitionen einzeln aufgerufen,
deren Überweisung zur Berücksichtigung oder zur Erwägung beantragt
wird;
zu denen beantragt wird, sie den Fraktionen des Bundestages zur
Kenntnis zu geben oder sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten;
zu denen die Anträge der Berichterstatter und der Vorschlag des
Ausschussdienstes nicht übereinstimmen;
deren Einzelberatung beantragt ist;
zu denen beantragt wird, einen Vertreter der Bundesregierung zu laden;
zu denen beantragt wird, von den sonstigen Befugnissen des
Petitionsausschusses Gebrauch zu machen;
wenn eine Sammel- oder Massenpetition bei deren Einreichung von
mindestens 50.000 Personen unterstützt wird oder wenn dieses Quorum
spätestens drei Wochen nach Einreichung erreicht wird (siehe auch Nr.
8.4 Abs. 4).
und
8.4 Sonderregelungen für Mehrfach- und Massenpetitionen
(1) Gehen nach dem Ausschussbeschluss über eine Leitpetition von
Mehrfachpetitionen weitere Mehrfachpetitionen mit demselben Anliegen
ein, werden sie in einer Aufstellung zusammengefasst und im Ausschuss
mit dem Antrag zur Leitpetition zur Sammelabstimmung gestellt.
(2) Nach dem Ausschussbeschluss über eine Massenpetition (Nr. 2.2
Abs. 3) eingehende weitere Eingaben mit demselben Anliegen werden nur
noch gesammelt und zahlenmäßig erfasst. Dem Ausschuss wird
vierteljährlich darüber berichtet.
(3) Das Verfahren nach den Absätzen 1 und 2 ist nur während der
Wahlperiode anwendbar, in der der Beschluss zur Leitpetition gefasst
wurde. Ändert sich während der Wahlperiode die Sach- und Rechtslage
oder die Auffassung des Ausschusses, die der Beschlussfassung zum
Gegenstand der Leitpetition zugrunde lag, ist das Verfahren nicht
mehr anwendbar.
(4) Hat eine Sammel- oder Massenpetition das Quorum von 50.000
Unterstützern erreicht (Nr. 8.2.1, 7. Spiegelstrich), so werden ein
Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung
angehört. Der Ausschuss kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder beschließen, dass hiervon abgesehen wird. Diese
Vorschriften gelten für Bitten und Beschwerden. Aus Gründen des
Persönlichkeitsschutzes kann in persönlichen Angelegenheiten nur
dann eine öffentliche Ausschusssitzung stattfinden, wenn der oder die
Betroffene zustimmt.

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/grundsaetze/verfahre...
wobei diese Petiton m.E. nach keine Mehrfach- und Massenpetition ist.
tanja ries
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