[Debatte-Grundeinkommen] Betreff: Anhörung bezügl. der Petition

tanja ries post at tanjaries.de
Fr Feb 20 14:16:03 CET 2009


Lieber BGEler,

es war die ganze Zeit aus den Gesetzestexten ersichtlich dass die 50  
000er Marke NICHT automatisch eine Anhörung nach sich zieht (Auszüge  
dazu unten).

Der Sprecher des Petitionsausschusses äußerte jedoch in einem  
Interview mit der dpa schon am 29.01.!!! ( da gab es 5000 Unterzeichner)

Der Sprecher des Ausschusses sagte jedoch in einem Interview mit der  
dpa:
Jede Petition wird zwar im zuständigen Ausschuss behandelt - ob sie  
dann aber zum Thema der großen Debatte aller Bundestagsabgeordneten  
wird, ist allerdings offen. Die Zahl der Mitunterzeichner sei dabei  
nicht entscheidend, erklärt Erwin Ludwig. Wichtig sei dafür der  
Inhalt..

Ich würde mal sagen, dass es letztendlich eine reine Ermessensfrage  
ist ... wobei dem Ausschuss durchaus auffällt das:
"Es tobt richtig", stellt der Sprecher des Ausschussdienstes, Erwin  
Ludwig, zum Antrag von Susanne Wiest auf Einführung eines  
Grundeinkommens fest.
http://www.nnn.de/mecklenburg-u-vorpommern/artikeldetail/article/528/ 
greifswalderin-mischt-berlin-auf.html

Was können wir nun tun?
Die Presse hält das Thema noch oben - wie wunderbar.

Ich denke wir können gerade - freundlich und selbstverständlich -  
den Druck auf eine Anhörung und eine öffentliche Diskussion erhöhen.

- Wir können die Abgeordneten bei abgeordnetenwatch.de zur Anhörung  
bzw. ihrer Position dazu befragen.
Berufen auf die Aussage des Sprechers, berufen auf die große  
Öffentlichkeit, berufen auf die technischen Schwierigkeiten die es  
uns nicht ermöglicht haben ein Bürgerrecht "ordentlich"  
durchzuführen, berufen auf die Debatte im Bundestag letzte Woche, in  
der alle Fraktionen betont haben wie toll die Arbeit des Ausschusses  
ist, und welch wichtiges Recht das Petitionsrecht in Deutschland ist.
Diese 30 Min können hier angehört werden: http:// 
hartzkritik.bplaced.net/download/mediadownload.htm

- Ihr könnt weiterhin auf den "offenen Brief an den Bundestag"  
verweisen, der dies alles thematisiert. Er wird jeden Tag (bis auf  
Woende) an den Bundestagspräsidenten, den Vize, alle Fraktionen und  
den Ausschuss gesendet - es gab bisher noch KEINE Reaktion.
http://www.bgeinfo.de/

- Es gibt gerade die Überlegung den Grundeinkommensfilm an alle  
Mitglieder des Petitionsausschusses zu übergeben - nur sollte dies  
mit einer pressewirksamen Aktion verbunden sein.
Wenn jemand eine Idee hat, bitte ran an mich.
Sobald ich weiß wann und wie werde ich allen Bescheid geben.

... und ihr könnt sicher sein, dass Susanne Wiest in allen kommenden  
Interviews diesen Umstand ansprechen wird: Sie sagte gestern sehr  
schön in einem Telefonat zu mir: Die sind in der Bringe-Schuld, da  
die "ordentlich" Durchführung der Petition nicht gewährleistet war.  
Zudem gab es nie eine Entschuldigung seitens der Verantwortlichen.
Und das vertritt sie auch öffentlich.

Viele Grüße. Tanja


Hier noch die Gesetzesauszüge.
In den Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von  
Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) steht:

8.2.1 Einzelaufruf und -abstimmung

In der Ausschusssitzung werden Petitionen einzeln aufgerufen,

deren Überweisung zur Berücksichtigung oder zur Erwägung beantragt  
wird;
zu denen beantragt wird, sie den Fraktionen des Bundestages zur  
Kenntnis zu geben oder sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten;
zu denen die Anträge der Berichterstatter und der Vorschlag des  
Ausschussdienstes nicht übereinstimmen;
deren Einzelberatung beantragt ist;
zu denen beantragt wird, einen Vertreter der Bundesregierung zu laden;
zu denen beantragt wird, von den sonstigen Befugnissen des  
Petitionsausschusses Gebrauch zu machen;
wenn eine Sammel- oder Massenpetition bei deren Einreichung von  
mindestens 50.000 Personen unterstützt wird oder wenn dieses Quorum  
spätestens drei Wochen nach Einreichung erreicht wird (siehe auch Nr.  
8.4 Abs. 4).

und

8.4 Sonderregelungen für Mehrfach- und Massenpetitionen

(1) Gehen nach dem Ausschussbeschluss über eine Leitpetition von  
Mehrfachpetitionen weitere Mehrfachpetitionen mit demselben Anliegen  
ein, werden sie in einer Aufstellung zusammengefasst und im Ausschuss  
mit dem Antrag zur Leitpetition zur Sammelabstimmung gestellt.

(2) Nach dem Ausschussbeschluss über eine Massenpetition (Nr. 2.2  
Abs. 3) eingehende weitere Eingaben mit demselben Anliegen werden nur  
noch gesammelt und zahlenmäßig erfasst. Dem Ausschuss wird  
vierteljährlich darüber berichtet.

(3) Das Verfahren nach den Absätzen 1 und 2 ist nur während der  
Wahlperiode anwendbar, in der der Beschluss zur Leitpetition gefasst  
wurde. Ändert sich während der Wahlperiode die Sach- und Rechtslage  
oder die Auffassung des Ausschusses, die der Beschlussfassung zum  
Gegenstand der Leitpetition zugrunde lag, ist das Verfahren nicht  
mehr anwendbar.

(4) Hat eine Sammel- oder Massenpetition das Quorum von 50.000  
Unterstützern erreicht (Nr. 8.2.1, 7. Spiegelstrich), so werden ein  
Petent oder mehrere Petenten in öffentlicher Ausschusssitzung  
angehört. Der Ausschuss kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der  
anwesenden Mitglieder beschließen, dass hiervon abgesehen wird. Diese  
Vorschriften gelten für Bitten und Beschwerden. Aus Gründen des  
Persönlichkeitsschutzes kann in persönlichen Angelegenheiten nur  
dann eine öffentliche Ausschusssitzung stattfinden, wenn der oder die  
Betroffene zustimmt.





http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/grundsaetze/verfahre...

wobei diese Petiton m.E. nach keine Mehrfach- und Massenpetition ist.





tanja ries
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