[Debatte-Grundeinkommen] Anhörung im Petitionsausschuss? Nein. Ja und?
Agnes Schubert
Agne.s at gmx.de
Sa Feb 21 04:18:41 CET 2009
Hallo,
>>
>> Es wird keine persönliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss geben.
>>
>> Das geht doch schon aus den "Grundsätzen des Petitionsausschusses
>> über die Behandlung von Bitten und Beschwerden
>> (Verfahrensgrundsätze)" hervor.
>> http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze.html
>>
>> Danach müssen ja die 50.000 Mitzeichner spätestens 3 Wochen nach
>> Einreichung der Petition vorliegen.
LOL:
Was für ein Unsinn sie sich da wieder einfallen lassen haben: Man lässt
6 Wochen zeichnen, aber zählen tuen nur die ersten 3!
Wozu soll das gut sein? Warum begrenzt man es dann nicht gleich auf 3?
Und zum zweiten können sie sich doch sicher sein, dass man bei einem 2.
Versuch - also einer wiederholten Petition - die 50 000 in 3 Wochen
schaffen würde!
Vielleicht könnte man da ja sogar noch die genaue Ausgestaltung des BGE
offen lassen und die Bundesregierung nur zum Anleiern einer
öffentlichen Diskussion auffordern. Dann wurden noch mehr
BGE-Befürworter bereit sein, sie zu unterstützen!
Agnes
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