[Debatte-Grundeinkommen] BGE-Konzept von Götz Werner

Norbert Maack norbert.maack at solargeneration.de
Fr Apr 11 14:47:37 CEST 2008


Hallo Eckart,

1. zur Klarstellung: ich hatte nicht Deine Überlegungen als absurd 
bezeichnet, sondern geschrieben, dass Du mit Deinen Überlegungen das 
BGE-Modell von Werner als absurd dargestellt hast.

2. Wenn es stimmen würde, dass Herrn Presse einen Prozentpunkt nicht nur 
gesagt sondern auch gemeint hat, wäre das ganze Projekt tatsächlich 
absurd. Denn dann würde ja 1% Mwst 8 Euro monatl. Einkommen/Kopf 
bedeuten.  Um 800 Euro Einkommen zu ermöglichen, wären 100% Mwst nötig. 
Das scheint mir wirklich absurd und deswegen nehme ich an, dass hier ein 
Missverständnis vorliegt.

3. 35 000 $ BIP pro Kopf habe ich aus folgender Tabelle entnommen. 
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_L%C3%A4nder_nach_Bruttoinlandsprodukt_pro_Kopf
    Meine Überschlagsrechnung ging nicht von einer Erhöhung um 50 
Prozentpunkte aus (bitte genau lesen) sondern von 50% Steuer. Und 
wenn        ich davon ausgehe, dass alle Leistungen mit 50% besteuert 
werden, ergibt dies die Hälfte des BIP.

4. Deine weiteren Ausführungen kann ich nicht nachvollziehen. Wie diese 
Rechnung: 17.500 $ pro Kopf ( x 82 Mio Einwohner = 213 Mio $)  ???

5. Und insgesamt halte ich die Berechnungen auf Grund der heutigen 
Zahlen für müßig, da im Falle eines BGE die gesamte Preisbildung sich 
            dynamisch verändern wird.
6. Und schließlich halte ich auch ein über die Jahre festes BGE für 
unmöglich; m. E. muss es jährlich an das tatsächliche BIP angepasst werden.


Trotzdem ein schönes Wochenende!
  
      Norbert



Eckhard Rülke schrieb:
>
>  
>
> Hallo Norbert,
>
>    1. Herr Andé Presse meinte eindeutig die Erhöhung von (damals) 16%
>       auf 17%, d.h. ich hätte eindeutigerweise ProzentPUNKT schreiben
>       müssen. Entschuldigung.
>    2. Die Berechnung, dass solch ein Prozentpunkt 8,-€ monatliches BGE
>       bringen würde stammt nicht von mir sondern vom Institut für
>       Entrepreneurship des Herrn Prof. Werner.
>    3. Deine Rechnung mit 35.000 $ BIP pro Kopf, kann ich nicht
>       nachvollziehen. Unabhängig davon, dass ich nicht weiß, wie
>       realistisch die 35.000 sind – und wieso Dollar? Was ich
>       überhaupt nicht verstehe, ist, wieso bei einer Mwst-Erhöhung um
>       50%(Prozentpunkte) plötzlich 17.500 $ pro Kopf ( x 82 Mio
>       Einwohner = 213 Mio $) mehr Geld da sein soll. Wo sollte denn
>       das herkommen?
>
>  
>
> Wenn ich zB. 20.000,-€ Nettoeinkommen im Jahr verfügbar habe, könnte 
> ich – je nach dem, wie mein Jahreswarenkorb aussieht – zB. für 
> 18.000,-€ Nettopreis Waren einkaufen und würde gleichzeitig 2.000,-€ 
> Mwst entrichtet haben. Wenn dann die Mwst um 50 Prozentpunkte erhöht 
> würde, müsste ich für den gleichen Jahreswarenkorb 9.000,-€ Mwst mehr 
> bezahlen, was mein Beitrag zur BGE-Finanzierung wäre.
>
>  
>
> Doch das ist blanke Theorie, weil ich ja nur 20.000,-€ insgesamt zur 
> Verfügung habe. Gezwungenermaßen werde ich mich bescheiden und nur 
> noch einen Warenkorb von ca. 12.400,-€ netto einkaufen und auf den ich 
> 7.600,-€ Mwst bezahle. Für die BGE-Finanzierung stünden also statt 
> zusätzlichen 9.000,-€ nur 5.600,-€ zur Verfügung. Da sich gleichzeitig 
> alle Preise um etwa 45% erhöht haben, kann man sich dafür soviel Waren 
> kaufen, wie heutzutage für 3.862,-€.
>
>  
>
> Da es im Prinzip allen Wirtschaftsteilnehmern so geht, wie mir mit 
> meiner Familie, muß man auch Dein Beispiel proportional umrechnen: Aus 
> 35.000$ BIP pro Kopf ergäbe sich so ein BGE mit einer Kaufkraft von 
> 563,-$ pro Monat.
>
>  
>
> Durch eine Verdopplung des Mwst-Aufschlages auf 100 Prozentpunkte 
> würde sich dieser Betrag aber keineswegs ebenfalls verdoppeln, denn 
> alle Waren und Dienstleistungen würden dann das 1,9-fache kosten. 
> Wegen weiterer erzwungener Selbsteinschränkung der Steuerzahler und 
> der weiteren Kaufkrafteinbuße ergäbe sich dann ein BGE mit einer 
> Kaufkraft von 654,-$ pro Kopf und Monat.
>
>  
> Nun erklär’ mir doch bitte mal, was an diesen Überlegungen absurd ist.
>
>  
>
> MfG
>
> Eckhard 
>
>  
>
>
>>  
>>  
>> ----- Ursprüngliche Nachricht -----
>> Von: Norbert Maack
>> Gesendet: 05.04.08 03:44 Uhr
>> An: Liste Grundeinkommen
>> Betreff: [Debatte-Grundeinkommen]  BGE-Konzept von Götz Werner
>>
>> Hallo Eckhard,
>> zu Deinem Postiung vom 19.3., das ich jetzt erst (da neu) gelesen habe:
>>
>>  
>>
>> > Mein Fazit: Genau hinhören, wenn jemand ein BGE proklamiert. 
>>
>>  
>>
>> Nicht nur genau hinhören ist wichtig, sondern ggf. auch _nachfragen_:
>>
>>    
>>
>> > 1. Wenn man bei gegebener Wirtschaftslage (2006) die Mehrwertsteuer um 1% erhöht, …
>>
>>  
>>
>> Die Erhöhung der Mwst. um x % ist etwas anderes als die Erhöhung um x 
>> Prozentpunkte.
>>
>> So ist eine Erhöhung der Mwst von 16 % auf 19 % zwar nur eine 
>> Erhöhung um 3 Prozentpunkte, aber der Mwst.-Betrag erhöht sich dabei 
>> um 19-16/ (16/100) = 18,75 %!!
>>
>>
>> Insofern würde eine Nachfrage bei  Herrn André Presse sinnvoll sein, 
>> ob er die Erhöhung um 1% (nämlich des Betrages) oder um einen 
>> Prozent*punkt *gemeint hat.
>>
>>
>> Im letzteren Fall hast Du mit Deiner Berechnung ungefähr Recht, 
>> anderenfalls würde ein wesentlich geringerer und damit realistischer 
>> Anstieg nötig sein:
>>
>> Ein Anstieg von 16 % um 1 % käme dann nach meiner Rechnung nämlich 
>> nur auf 16, 16%, der 8 Euro/Kopf bringen täte. Um auf 1600 Euro/Kopf 
>> zu kommen, müsste eine Erhöhung um 1600/8 = 200% stattfinden und das 
>> wären nach A.R. 200*0,16 = 32%, was auf insgesamt ca. 50% rauskäme. 
>> Dabei ständen mit den ursprünglichen 16 % immerhin noch knapp ein 
>> Drittel (500 Euro/Kopf) zusätzlich für die übrigen Staatsausgaben zur 
>> Verfügung.
>>
>>  
>>
>>
>> Bei einem BIP pro Kopf von 35.000 $ und 50% Steuer wären das 17 500 $ 
>> pro Kopf im Jahr, was pro Monat auf ca. 1 500 $ käme. Da fehlen dann 
>> noch die 16%,  das kann man so genau wohl nicht rausrechnen, aber 
>> größenordnungsmäßig scheint es mir nicht so absurd, wie Du es mit 
>> Deiner Berechnung nahe legst.
>>
>>  
>>
>> Mit sonnigen Grüßen
>>
>>
>>             Norbert Maack
>>
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