[Debatte-Grundeinkommen] BGE-Konzept von Götz Werner
"Eckhard Rülke"
ERuelke at gmx.de
Do Apr 10 17:27:54 CEST 2008
Hallo Norbert,
- Herr Andé Presse meinte eindeutig die Erhöhung von (damals) 16% auf
17%, d.h. ich hätte eindeutigerweise ProzentPUNKT schreiben müssen.
Entschuldigung.
- Die Berechnung, dass solch ein Prozentpunkt 8,-€ monatliches BGE
bringen würde stammt nicht von mir sondern vom Institut für
Entrepreneurship des Herrn Prof. Werner.
- Deine Rechnung mit 35.000 $ BIP pro Kopf, kann ich nicht
nachvollziehen. Unabhängig davon, dass ich nicht weiß, wie
realistisch die 35.000 sind – und wieso Dollar? Was ich überhaupt nicht
verstehe, ist, wieso bei einer Mwst-Erhöhung um 50%(Prozentpunkte)
plötzlich 17.500 $ pro Kopf ( x 82 Mio Einwohner = 213 Mio $) mehr
Geld da sein soll. Wo sollte denn das herkommen?
Wenn ich zB. 20.000,-€ Nettoeinkommen im Jahr verfügbar habe, könnte
ich – je nach dem, wie mein Jahreswarenkorb aussieht – zB. für
18.000,-€ Nettopreis Waren einkaufen und würde gleichzeitig 2.000,-€
Mwst entrichtet haben. Wenn dann die Mwst um 50 Prozentpunkte erhöht
würde, müsste ich für den gleichen Jahreswarenkorb 9.000,-€ Mwst mehr
bezahlen, was mein Beitrag zur BGE-Finanzierung wäre.
Doch das ist blanke Theorie, weil ich ja nur 20.000,-€ insgesamt zur
Verfügung habe. Gezwungenermaßen werde ich mich bescheiden und nur noch
einen Warenkorb von ca. 12.400,-€ netto einkaufen und auf den ich
7.600,-€ Mwst bezahle. Für die BGE-Finanzierung stünden also statt
zusätzlichen 9.000,-€ nur 5.600,-€ zur Verfügung. Da sich
gleichzeitig alle Preise um etwa 45% erhöht haben, kann man sich dafür
soviel Waren kaufen, wie heutzutage für 3.862,-€.
Da es im Prinzip allen Wirtschaftsteilnehmern so geht, wie mir mit meiner
Familie, muß man auch Dein Beispiel proportional umrechnen: Aus 35.000$
BIP pro Kopf ergäbe sich so ein BGE mit einer Kaufkraft von 563,-$ pro
Monat.
Durch eine Verdopplung des Mwst-Aufschlages auf 100 Prozentpunkte würde
sich dieser Betrag aber keineswegs ebenfalls verdoppeln, denn alle Waren
und Dienstleistungen würden dann das 1,9-fache kosten. Wegen weiterer
erzwungener Selbsteinschränkung der Steuerzahler und der weiteren
Kaufkrafteinbuße ergäbe sich dann ein BGE mit einer Kaufkraft von 654,-$
pro Kopf und Monat.
Nun erklär’ mir doch bitte mal,was an diesen Überlegungen absurd ist.
MfG
Eckhard
>
>
> ----- Ursprüngliche Nachricht -----
> Von: Norbert Maack
> Gesendet: 05.04.08 03:44 Uhr
> An: Liste Grundeinkommen
> Betreff: [Debatte-Grundeinkommen] BGE-Konzept von Götz Werner
>
>
> Hallo Eckhard,
zu Deinem Postiung vom 19.3., das ich jetzt erst (da neu)
> gelesen habe:
>
> > Mein Fazit: Genau hinhören, wenn jemand ein BGE proklamiert.
>
>
Nicht nur genau hinhören ist wichtig, sondern ggf. auch nachfragen:
>
>
> 1. Wenn man bei gegebener Wirtschaftslage (2006) die
> Mehrwertsteuer um 1% erhöht, …
>
> Die Erhöhung der Mwst. um x % ist etwas anderes als die Erhöhung um x
> Prozentpunkte.
>
> So ist eine Erhöhung der Mwst von 16 % auf 19 % zwar nur eine Erhöhung
> um 3 Prozentpunkte, aber der Mwst.-Betrag erhöht sich dabei um 19-16/
> (16/100) = 18,75 %!!
>
>
>
> Insofern würde eine Nachfrage bei HerrnAndré Presse sinnvoll sein, ob
> er dieErhöhung um 1% (nämlich des Betrages) oder um einen
> Prozentpunktgemeint hat.
>
>
>
> Im letzteren Fall hast Du mit Deiner Berechnung ungefähr Recht,
> anderenfalls würde ein wesentlich geringerer und damit realistischer
> Anstieg nötig sein:
>
> Ein Anstieg von 16 % um 1 % käme dann nach meiner Rechnung nämlich nur
> auf 16, 16%, der 8 Euro/Kopf bringen täte. Um auf 1600 Euro/Kopf zu
> kommen, müsste eine Erhöhung um 1600/8 = 200% stattfinden und das
> wären nach A.R. 200*0,16 = 32%, was auf insgesamt ca. 50% rauskäme.
> Dabei ständen mit den ursprünglichen 16 % immerhin noch knapp ein
> Drittel (500 Euro/Kopf) zusätzlich für die übrigen Staatsausgaben zur
> Verfügung.
>
>
> Bei einem BIP pro Kopf von 35.000 $ und 50% Steuer wären das17 500 $ pro
> Kopf im Jahr, was pro Monat auf ca. 1 500 $ käme. Dafehlen dannnoch die
> 16%, das kann man so genau wohlnicht rausrechnen, aber
> größenordnungsmäßig scheint es mir nicht soabsurd, wieDu es mit
> Deiner Berechnung nahe legst.
>
> Mit sonnigen Grüßen
>
>
>
> NorbertMaack
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