[Debatte-Grundeinkommen] Wohngeld?

Bernd Kowarsch bernd at abnuto.de
So Jan 14 14:26:40 CET 2007


Hallo ihr!

Ich setz hier mal nen Beitrag rein, den ich fürs Forum der Grünen (http://www.gruene-bundestag.de/cms/diskussion/dok/38/38883.htm) schrieb - der noch nicht ganz fertig ist, aber das (mein) Problem vlt. schon erkennen lässt. 
Bisher war das Geld nicht so sehr mein Thema, bin aber jetzt an nem Punkt, wo ich nicht mehr weiter komm /-:  
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Die sozialliberale Regierung unter Willy Brandt führte das Wohngeld als (gegenüber der Sozialhilfe) vorrangiges Leistungssystem ein. Ziel des Wohngeldes sollte sein, breite Bevölkerungsschichten von Armut zu befreien und vor der Sozialhilfe zu bewahren. Tatsächlich ist die Zahl der Wohngeldberechtigten, die nicht zugleich Grundsicherungsleistungen beziehen, heute äußerst gering.  *

Der Aufwand für die Wohnungsmiete wäre der deutlich größte Einzelposten im Grundeinkommens-Regelsatz. Über den bei jedem vorhandenen Bedarf an Wohnraum dürfte Einvernehmen bestehen. Die Kosten zur Deckung dieses Bedarf für die/den Einzelnen bleiben dabei aber höchst different. Wer eine Immobilie besitzt, bezieht heute Wohngeld höchstens zur Begleichung der Nebenkosten. Kein Wohngeld bezieht, wer obdachlos ist oder mietfrei wohnt. 

Umfasst der Regelsatz des Grundeinkommen Wohngeld in der Höhe, wie sie erforderlich ist zur Deckung des Bedarf eines Alleinstehenden Mieters ohne weitere Einkünfte, so muß Mitnahmeeffekten durch eine Vermögenssteuer begegnet werden. 
Dabei ergäbe sich eine Schwierigkeit durch die nicht unübliche Konstellation der Wohngemeinschaft Hausbesitzer/Frau(/Kind/er). Nämlich dann, wenn der Besitzer Vermögensteuern zahlt maximal in Höhe der Nettokaltmiete, seine Frau aber 1. mietfrei mitwohnt und 2. als Nichteigentümerin ja keine Vermögensteuer entrichtet. 
Dem beizukommen müßte entweder die Vermögenssteuer das Grundeinkommen unter den um den Wohnanteil reduzierten Regelsatz drücken (nämlich um die Nettokaltmiete seiner Frau) oder der Regelsatz umfasst nur die NK, Hzg, Inst., die Kaltmiete liefe wie bisher übers Wohngeldamt.
Beide Alternativen machen die Bezeichnung Grundeinkommen fraglich, da dieses den zum Leben erforderlichen Satz in jedem Falle garantiert. 
Wenn die Vermögenssteuer aber soweit ansteigen kann, daß der Hausbesitzer auf den Wohnanteil des Grundeinkommen seiner Frau angewiesen ist, müßte man das ganze Grundsicherung nennen.
Und auch wenn der im Regelsatz berücksichtigte Wohnanteil nur nk, hzg. und insthaltg. umfasst, die Nettokaltmiete also bedarfsabhängig, nicht bedingungslos gewährt wird, müßte das Ganze ebenso Grundsicherung genannt werden.
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liebe Grüße -
bernd

*) Heiner Brülle (Sozialplaner der Stadt Wiesbaden) in; "Bedarfsorientierte Grundsicherung", Bündnis Grüne, Okt. 1997.
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