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<DIV><FONT face=Arial size=2>Hallo ihr!</FONT></DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV><FONT face=Arial size=2>Ich setz hier mal nen Beitrag rein, den ich fürs
Forum der Grünen (<A
href="http://www.gruene-bundestag.de/cms/diskussion/dok/38/38883.htm">http://www.gruene-bundestag.de/cms/diskussion/dok/38/38883.htm</A>)
schrieb - der noch nicht ganz fertig ist, aber das (mein) Problem vlt. schon
erkennen lässt. <BR>Bisher war das Geld nicht so sehr mein Thema, bin aber jetzt
an nem Punkt, wo ich nicht mehr weiter komm /-: <BR>_____</FONT></DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV><FONT face=Arial size=2>Die sozialliberale Regierung unter Willy Brandt
führte das Wohngeld als (gegenüber der Sozialhilfe) vorrangiges Leistungssystem
ein. Ziel des Wohngeldes sollte sein, breite Bevölkerungsschichten von Armut zu
befreien und vor der Sozialhilfe zu bewahren. Tatsächlich ist die Zahl der
Wohngeldberechtigten, die nicht zugleich Grundsicherungsleistungen beziehen,
heute äußerst gering. *</FONT></DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV><FONT face=Arial size=2>Der Aufwand für die Wohnungsmiete wäre der deutlich
größte Einzelposten im Grundeinkommens-Regelsatz. Über den bei jedem vorhandenen
Bedarf an Wohnraum dürfte Einvernehmen bestehen. Die Kosten zur Deckung dieses
Bedarf für die/den Einzelnen bleiben dabei aber höchst different. Wer eine
Immobilie besitzt, bezieht heute Wohngeld höchstens zur Begleichung der
Nebenkosten. Kein Wohngeld bezieht, wer obdachlos ist oder mietfrei wohnt.
</FONT></DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV><FONT face=Arial size=2>Umfasst der Regelsatz des Grundeinkommen Wohngeld
in der Höhe, wie sie erforderlich ist zur Deckung des Bedarf eines
Alleinstehenden Mieters ohne weitere Einkünfte, so muß Mitnahmeeffekten durch
eine Vermögenssteuer begegnet werden. <BR>Dabei ergäbe sich eine Schwierigkeit
durch die nicht unübliche Konstellation der Wohngemeinschaft
Hausbesitzer/Frau(/Kind/er). Nämlich dann, wenn der Besitzer Vermögensteuern
zahlt maximal in Höhe der Nettokaltmiete, seine Frau aber 1. mietfrei mitwohnt
und 2. als Nichteigentümerin ja keine Vermögensteuer entrichtet. <BR>Dem
beizukommen müßte entweder die Vermögenssteuer das Grundeinkommen unter den um
den Wohnanteil reduzierten Regelsatz drücken (nämlich um die Nettokaltmiete
seiner Frau) oder der Regelsatz umfasst nur die NK, Hzg, Inst., die Kaltmiete
liefe wie bisher übers Wohngeldamt.<BR>Beide Alternativen machen die Bezeichnung
Grundeinkommen fraglich, da dieses den zum Leben erforderlichen Satz in jedem
Falle garantiert. <BR>Wenn die Vermögenssteuer aber soweit ansteigen kann, daß
der Hausbesitzer auf den Wohnanteil des Grundeinkommen seiner Frau angewiesen
ist, müßte man das ganze Grundsicherung nennen.<BR>Und auch wenn der im
Regelsatz berücksichtigte Wohnanteil nur nk, hzg. und insthaltg. umfasst, die
Nettokaltmiete also bedarfsabhängig, nicht bedingungslos gewährt wird, müßte das
Ganze ebenso Grundsicherung genannt werden.<BR>.</FONT></DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV><FONT face=Arial size=2>liebe Grüße -<BR>bernd</FONT></DIV>
<DIV> </DIV>
<DIV><FONT face=Arial size=2>*) Heiner Brülle (Sozialplaner der Stadt Wiesbaden)
in; "Bedarfsorientierte Grundsicherung", Bündnis Grüne, Okt.
1997.<BR></FONT></DIV></BODY></HTML>