[Debatte-Grundeinkommen] Wohngeld?

Manfred Bartl sozial at gmail.com
Mo Jan 15 00:05:41 CET 2007


Lieber Bernd,

mir schwirrt der Kopf beim Lesen Deiner Mail. Ich ahne zwar, worauf Du
hinauswillst, aber wie Du dorthin kommst, erschließt sich mir nicht.
Beim Grundeinkommen gibt es keinen "Regelsatz", sondern das
Grundeinkommen, fertig. Wohngeld gibt es dann meines Erachtens
überhaupt nicht mehr, zumindest nicht in solchen
Standardkonstellationen, wie Du eine ansprichst, sondern höchstens als
Sonderbedarf, z.B. bei Behinderung. Auf keinen Fall aber gibt es dann
noch ein "Wohngeldamt".

Wie viel eine Vermögenssteuer jemandem BETRAGSmäßig "wegnimmt", ist
natürlich schwierig zu sagen, aber der BETRAG des Grundeinkommens kann
dadurch natürlich unter keinen Umständen angetastet werden. Dass der
Abzug einer Vermögenssteuer freilich im SALDO weniger Geld zurücklässt
als vorher da war, ist eigentlich Sinn und Zweck einer
Vermögenssteuer! :-)

Alles in allem aber erscheinen mir Deine Gedanken reichlich
akademisch. Bevor man über solche Konstellationen nachdenken muss,
muss man erst einmal abwarten, ob Vermieter nicht versucht wären, die
Mieten zu erhöhen nach dem Motto: "Die haben ja jetzt mehr Geld, also
hole ich mir meinen Anteil daran", so wie Arbeitgeber denken könnten,
sie könnten das Gehalt ihrer Mitarbeiter um den Betrag des
Grundeinkommens senken. (Dass die sich in solchen Fragen wunderbar
dumm stellen können, wissen wir ja zu genüge....) Beziehungsweise muss
man sich Mittel ausdenken, wie man diesen geldorientierten Leuten
solchen Nonsense von vornherein verbietet oder - noch besser -
unmöglich macht.

Gruß
Manfred


On 1/14/07, Bernd Kowarsch <bernd at abnuto.de> wrote:
>
>
> Hallo ihr!
>
> Ich setz hier mal nen Beitrag rein, den ich fürs Forum der Grünen
> (http://www.gruene-bundestag.de/cms/diskussion/dok/38/38883.htm)
> schrieb - der noch nicht ganz fertig ist, aber das (mein) Problem vlt. schon
> erkennen lässt.
> Bisher war das Geld nicht so sehr mein Thema, bin aber jetzt an nem Punkt,
> wo ich nicht mehr weiter komm /-:
> _____
>
> Die sozialliberale Regierung unter Willy Brandt führte das Wohngeld als
> (gegenüber der Sozialhilfe) vorrangiges Leistungssystem ein. Ziel des
> Wohngeldes sollte sein, breite Bevölkerungsschichten von Armut zu befreien
> und vor der Sozialhilfe zu bewahren. Tatsächlich ist die Zahl der
> Wohngeldberechtigten, die nicht zugleich Grundsicherungsleistungen beziehen,
> heute äußerst gering.  *
>
> Der Aufwand für die Wohnungsmiete wäre der deutlich größte Einzelposten im
> Grundeinkommens-Regelsatz. Über den bei jedem vorhandenen Bedarf an Wohnraum
> dürfte Einvernehmen bestehen. Die Kosten zur Deckung dieses Bedarf für
> die/den Einzelnen bleiben dabei aber höchst different. Wer eine Immobilie
> besitzt, bezieht heute Wohngeld höchstens zur Begleichung der Nebenkosten.
> Kein Wohngeld bezieht, wer obdachlos ist oder mietfrei wohnt.
>
> Umfasst der Regelsatz des Grundeinkommen Wohngeld in der Höhe, wie sie
> erforderlich ist zur Deckung des Bedarf eines Alleinstehenden Mieters ohne
> weitere Einkünfte, so muß Mitnahmeeffekten durch eine Vermögenssteuer
> begegnet werden.
> Dabei ergäbe sich eine Schwierigkeit durch die nicht unübliche Konstellation
> der Wohngemeinschaft Hausbesitzer/Frau(/Kind/er). Nämlich dann, wenn der
> Besitzer Vermögensteuern zahlt maximal in Höhe der Nettokaltmiete, seine
> Frau aber 1. mietfrei mitwohnt und 2. als Nichteigentümerin ja keine
> Vermögensteuer entrichtet.
> Dem beizukommen müßte entweder die Vermögenssteuer das Grundeinkommen unter
> den um den Wohnanteil reduzierten Regelsatz drücken (nämlich um die
> Nettokaltmiete seiner Frau) oder der Regelsatz umfasst nur die NK, Hzg,
> Inst., die Kaltmiete liefe wie bisher übers Wohngeldamt.
> Beide Alternativen machen die Bezeichnung Grundeinkommen fraglich, da dieses
> den zum Leben erforderlichen Satz in jedem Falle garantiert.
> Wenn die Vermögenssteuer aber soweit ansteigen kann, daß der Hausbesitzer
> auf den Wohnanteil des Grundeinkommen seiner Frau angewiesen ist, müßte man
> das ganze Grundsicherung nennen.
> Und auch wenn der im Regelsatz berücksichtigte Wohnanteil nur nk, hzg. und
> insthaltg. umfasst, die Nettokaltmiete also bedarfsabhängig, nicht
> bedingungslos gewährt wird, müßte das Ganze ebenso Grundsicherung genannt
> werden.
> .
>
> liebe Grüße -
> bernd
>
> *) Heiner Brülle (Sozialplaner der Stadt Wiesbaden) in; "Bedarfsorientierte
> Grundsicherung", Bündnis Grüne, Okt. 1997.



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