[Debatte-Grundeinkommen] Wohngeld?

Bernd Kowarsch bernd at abnuto.de
Mo Jan 15 14:03:12 CET 2007


----- Original Message -----
From: "Manfred Bartl" <sozial at gmail.com>
To: "Debatte Grundeinkommen"
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>; "Bernd Kowarsch"
<bernd at abnuto.de>
Sent: Monday, January 15, 2007 12:05 AM
Subject: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Wohngeld?

Hallo Manfred,

In der Diskussion um die Höhe des Grundeinkommen, den Betrag, wird die
Beschäftigung mit dem heutigen Regelsatz unumgänglich sein. *
Nun wäre zwar der ausgezahlte Betrag für die/den Einzelnen immer gleich, die
Wirkung wäre es aber nicht.
Steuern sind notwendig zur Finanzierung des Grundeinkommen, und die Form der
Steuern wird beitragen müssen, die Wirkungsdifferenz auszugleichen.
Oftmals wird nur ein sehr niedriger Grundeinkommensbetrag für möglich
gehalten, etwa 650,- zzgl. K/PV. oder gar nur 600,-, was den heutigen
Regelsatz unterschritt.
Spätestens hier stellt sich die Frage, ob nicht zur Finanzierung eines
höheren Betrages Steuern erhoben werden können auch auf das Grundeinkommen
selber.

Danach würde zunächst für jedeN ein Betrag von zB. 856,- zzgl. K/PV zur
Verfügung stehen, allerdings würde eine Vermögensteuer (nicht erst
Vermögensertragsteuer) diesen Betrag für einen Immobilienbesitzer um zB. den
Nettokaltmietwert abzügl. Instandhaltg schmälern, so das für ihn vlt. nur
650,- zzgl. K/PV übrig blieben - auch wenn der keine monetären Einnahmen aus
seiner zB. selbstbewohnten Immobilie bezieht. Bei dieser Konstruktion fiele
das Wohngeldamt weg.

Nun wäre mit solcher Vermögensteuer dem Problem durch ein alleiniges
Abstellen auf MwSt (wie Götz Werner es vorschlägt) zu begegnen, wirklich
behoben ist die Wirkungsungleichheit damit aber noch nicht.
Möglich, und ohne Tricksereien verbreitet wirklich, bleibt die Konstellation
Eigentümer/Frau/Kinder, bei welcher der Eigentümer zwar über die og.
Vermögensteuer für seinen Besitz herangezogen würde, die Freiheit per
Grundeinkommen dieser Familie aber trotzdem weit größer wäre als die einer
Mieterfamilie .

Dem beizukommen müsste Vermögensteuern so erhoben werden, daß der Eigentümer
von seinem Grundeinkommen vlt. 500 € (200 €+2*150 €) Vermögensteuer zu
begleichen hätte. Damit blieben ihm zunächst nur 350,- netto. Die müßte! er
durch Teile des Grundeinkommen seiner Familie ausgleichen. Das ergäbe eine
Art Bedarfsgemeinschaft. Auch hier fiele das Wohngeldamt weg, wirklich
individuell, also die Bedarfsgemeinschaft ablösend, wäre solches
'Grundeinkommen' aber nicht mehr. Obwohl genau hierdurch die
Wirkungsungleichheit behoben wäre!

Eine andere Konstruktion löst einen Wohnanteil aus dem Gesamtbetrag und
gewährt ihn nur auf begründeten Antrag. Der zu beantragende Teil könnte
gering sein (Nettokalt abzügl Insthaltg, also vlt. 150,-), wäre aber für
manche unumgänglich. Zwangsantrag bedeutet Grundsicherung statt
Grundeinkommen.

(Relation: Man sollte die Arbeit Antragausfüllen
nicht vorschnell geringachten, steht doch auf
Verweigerung womöglich die Entmündigung)

liebe grüße -
bernd

*) http://www.fb4.fh-frankfurt.de/projekte/agtuwas/regelsaetze.pdf





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