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Jürgen Spitzmüller juergen.sp at t-online.de
So Dez 8 12:58:16 CET 2013


Am Sonntag 08 Dezember 2013, 10:56:40 schrieb Jürgen Spitzmüller:
> Jedenfalls stehen hier nach dem Verständnis des Duden die zwei <s> in der
> Tat  als "Ersatz" für ß, und die zitierte Regel trifft zu. Auch in der
> neuen "Amtlichen Regelung" heißt es ja noch:
> "Steht der Buchstabe ß nicht zur Verfügung, so schreibt man ss. In der
> Schweiz  kann man immer ss schreiben." (§25 E2). Man beachte: _kann_.
> <ss> wird insofern also eine Ersatzvariante von <ß> verstanden.

Weitere Evidenz: Peter Gallmann (1985): Graphische Elemente der geschriebenen 
Sprache. Grundlagen für eine Reform der Orthographie. Tübingen: Niemeyer.

Gallmann bespricht kritisch die damals gültigen Regeln. Im Zusammenhang mit 
der Dreikonsonantenregel (in Gallmann: §319) schreibt er:

"Bei Ersatz von ‹ß› durch ‹ss› bleiben entgegen der allgemeinen Regel alle 
drei ‹s› stehen: Flusssand, Fusssohle, verschleisssicher."

Als Schweizer Sprachwissenschaftler (übrigens dann neben Horst Sitta zweites 
Schweizer Mitglied in der Reformkommission) und gelernter Schriftsetzer (und 
übrigens auch Dante-Mitglied :-) hätte Gallmann hier ganz sicher erwähnt, wenn 
diese Ausnahme in der Schweiz nicht gelten würde, zumal er in diesem Buch sehr 
häufig auf die Schweizer Spezifika eingeht und etwa den Heuer mit dem Duden 
vergleicht.

Ich würde also schließen, dass die Dreikonsonantenregel für <s> nach den 
Kodizes grundsätzlich NICHT gilt, dass in der Praxis aber gelegentlich 
trotzdem ein <s> vor Vokal getilgt wurde (und dies allerdings nicht nur in 
Deutschschweizer Texten, wie man über Google Books mit Beispielen wie 
"Flussand" und "Fussohle" leicht eruieren kann).

Deshalb wäre es vielleicht zu überlegen, ein entsprechendes Kürzel 
einzuführen, für die, die entsprechende Texte zitieren, dieses Kürzel aber 
entsprechend zu dokumentieren.

Viele Grüße
Jürgen



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