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Herbert Voss Herbert.Voss at FU-Berlin.DE
So Dez 8 13:07:24 CET 2013


Am 08.12.2013 12:58, schrieb Jürgen Spitzmüller:
> Gallmann bespricht kritisch die damals gültigen Regeln. Im Zusammenhang mit
> der Dreikonsonantenregel (in Gallmann: §319) schreibt er:
>
> "Bei Ersatz von ‹ß› durch ‹ss› bleiben entgegen der allgemeinen Regel alle
> drei ‹s› stehen: Flusssand, Fusssohle, verschleisssicher."
>
> Als Schweizer Sprachwissenschaftler (übrigens dann neben Horst Sitta zweites
> Schweizer Mitglied in der Reformkommission) und gelernter Schriftsetzer (und
> übrigens auch Dante-Mitglied :-) hätte Gallmann hier ganz sicher erwähnt, wenn
> diese Ausnahme in der Schweiz nicht gelten würde, zumal er in diesem Buch sehr
> häufig auf die Schweizer Spezifika eingeht und etwa den Heuer mit dem Duden
> vergleicht.
>
> Ich würde also schließen, dass die Dreikonsonantenregel für <s> nach den
> Kodizes grundsätzlich NICHT gilt, dass in der Praxis aber gelegentlich
> trotzdem ein <s> vor Vokal getilgt wurde (und dies allerdings nicht nur in
> Deutschschweizer Texten, wie man über Google Books mit Beispielen wie
> "Flussand" und "Fussohle" leicht eruieren kann).

Ich habe ja schon darauf hingewiesen, dass ich bei Streitfragen
gerne Peter Gallmann um seine Meinung fragen kann. Alle, die
auf der DANTE-Tagung in Jena waren, wissen, dass Gallmann auf
diesem Gebiet ziemlich "bewandert" ist, um es ganz bescheiden
auszudrücken ...

Herbert




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