[Trennmuster] Teltower

Stephan Hennig mailing_list at arcor.de
Do Mär 29 17:13:12 CEST 2012


Am 26.03.2012 14:29, schrieb Guenter Milde:
> On 23.03.12, Stephan Hennig wrote:
>> Am 22.03.2012 14:04, schrieb Guenter Milde:
> 
>> Ich halte es für plausibel, dass die ow-Regel rausgeflogen ist, weil die
>> amtlichen Regeln sich explizit nicht auf die Schreibung von Eigennamen
>> beziehen.
> 
> Das kann man so nicht sagen: Abschnitt 2.3 (§§59 - 62) bezieht sich explizit
> auf »Eigennamen mit ihren nichtsubstantivischen Anteilen sowie Ableitungen
> von Eigennamen.«
> 
> Eher ist der Zusatz 
> 
>   In Ableitungen von Namen auf -ow bleibt -ow ungetrennt; denn es ist ein
>   Laut (K 80).
> 
> zur Regel K 91 im vorreformatorischen Duden
> 
>   Ableitungen von Namen werden regelmäßig getrennt, welbst wenn sich das
>   Namensbild darurch ändert.
>   
> weggefallen, weil auch die Regel K 80
> 
>   Vokale mit zwei oder mehr Lautzeichen, die eine Klangeinheit bilden
>   (einlautige Vokalgruppen in Fremdwärtern, Doppelvolkale, Diphtonge oder
>   Vokal + Dehnungs-h) dürfen in sich nicht getrennt werden.
> 
> 
> in den neuen "amtlichen Regeln" entfallen ist.
> 
> Die "amtlichen Regelungen" (2006) übernehmen eine Variante von K 81
> 
>   Zusammenstoßende Vokale dürfen getrennt werden, wenn jeder einzelne
>   silbisch ausgesprochen wird.
> 
> in Paragraph § 109 (Vokale -> Vokalbuchstaben)
> 
>   Zwischen Vokalbuchstaben, die zu verschiedenen Silben gehören,
>   kann getrennt werden.
> 
> und beziehen sich auch in § 110 explizit auf Buchstaben:
> 
>   Steht in einfachen oder suffigierten Wörtern zwischen Vokalbuchstaben
>   ein einzelner Konsonantenbuchstabe, so kommt er bei der Trennung auf
>   die neue Zeile. Stehen mehrere Konsonantenbuchstaben dazwischen, so
>   kommt nur der letzte auf die neue Zeile.
> 
> Damit muß nicht länger zwischen Dehnungs-h (Müh-sal) und Silbentrenn-h
> (Mü-he) unterschieden werden.

So in etwa.  Es fehlt nur noch ein ausdrückliches Beispiel für die
Trennung von Teltower.


> Ein "Nebeneffekt" ist, daß damit auch andere stumme Konsonanten wie
> silbentrenner behandelt werden und auf die neue Zeile kommen
> Trepto-wer analog zu Ge-her.
>
> Ähnlich wie in anderen suffigierten Wörtern (Empfän-ger, Sulzba-cher) ist
> die nur im Zusammenhang mit dem erten Wortteil erschließbare Aussprache
> (hier Nicht-Aussprache) kein Trennhindernis.

Ich muss vorausschicken, dass ich kein kein Germanist bin.  Und das
merkt man mir sicher an.  Trotzdem möchte ich hier noch ein Argument
anbringen.

Ich sehe einen klaren Unterschied zwischen dem stummen w und dem
Dehnungs-h.  Das h wird beim sehr langsamen Sprechen sehr wohl gehaucht,
das w jedoch niemals gesprochen.  Der Diphthong ow wird beim Sprechen
eher wie au in Bau-er behandelt (§ 109).

Mangels besseren Überblicks über die Literatur kann ich hier leider nur
die Wikipedia zitieren,
<URL:http://de.wikipedia.org/wiki/Dehnungszeichen#Dehnungs-h>

    Ursprünglich stand das Dehnungs-h in Wörtern wie sehen und
    ziehen und wurde dort auch ausgesprochen, der vorausgehende
    Vokal frühneuhochdeutsch gedehnt, weil er in offener Silbe
    steht. Mit dem Verstummen des h im Standarddeutschen wurde
    es als Dehnungszeichen verstanden [...]

Und weiter zu -ow,
<URL:http://de.wikipedia.org/wiki/Dehnungszeichen#Dehnungs-w_im_Digraph_-ow->:

    Das w wird im deutschen stumm gesprochen, um das vorangehende
    o zum Phonem /o:/ zu verlängern. Im Sorbischen, der slawischen
    Sprache, die heute noch in manchen Gegenden dort gesprochen
    wird, wird [w] in der Lautsprache als unsilbisches u gesprochen.
    Im Mittelalter gab es auch im Deutschen das w als u (Gaue von
    Alamannien, Schwaben, dem Elsass und von Hochburgund).

Vorausgesetzt der Inhalt der Wikipedia entspricht in diesem Fall keiner
Einzelmeinung, würde dies nicht die Behandlung des Diphthongs ow analog
zu au oder ie nach § 109 rechtfertigen, also Teltow-er wie Bau-er?
Vielleicht mag jemand mit etwas mehr Ahnung von dieser Materie daraus
eine vollständige Frage für die Liste an Herberts Kontakt formulieren.

Mir ist klar, dass es für diese Sichtweise auch Gegenargumente gibt,
etwa dass das w gar nicht mehr als u erkennbar ist.  Andererseits hat
sich die Nichtaussprache des Konsonanten w in ow jedoch erhalten.  Durch
die Trennung Telto-wer könnte sich das in Zukunft ändern.  Das wäre aber
eine durch den Rechtschreibrat selbst induzierte "Entwicklung", die mit
Sprachbeobachtung nichts zu tun hätte.


>> <URL:http://141.74.33.52/stagn/Portals/0/101125_TopR5.pdf>.  Darin
>> (hurra!) gibt es auch einen Abschnitt zur Silbentrennung:
> 
>>   1.1.15.1 Im Bedarfsfall (aus Platzgründen, auch zur
>>   Verdeutlichung der Ausdehnung eines geographischen
>>   Objektes oder des Schriftbildes in der Karte) wird die Sil-
>>   bentrennung angewandt. Sie folgt den Regeln der deutschen Rechtschreibung.
>>   NEU: Namen und Wörter können
>>     a) nach Wortstämmen oder auch
>>     b) nach Sprechsilben getrennt werden.
>>   Beispiele: a) Eisen-ach  oder  b) Eise-nach
>>              a) Main-au    oder  b) Mai-nau
> 
> Aber die Schlußsilbe -ow ist kein Wortstamm, sondern ein Suffix.
> Vergleichbar ist daher z.B. Hal-lei-ner, was auch traditionell (wegen
> K 91) nicht *Hal-lein-er getrennt werden darf.

Gut, das schließt a) aus.  Was spricht gegen Teltow-er laut b)?  Ohne
die amtlichen Regeln zu Rate zu ziehen?


>> Interessant ist aber auch diese Regel:
> 
>>   1.1.16.2 Werden geographische Namen aus Siedlungs-
>>   und Personennamen abgeleitet, so werden die betref-
>>   fenden Namenbestandteile unverändert wiedergegeben
>>   werden.
>>   Beispiele: Ueckermünde  → Ueckermünder Heide
>>      nicht:                 Ückermünder Heide
> 
>>              Cunnersdorf  → Cunnersdorfer Bach
>>      nicht:                 Kunnersdorfer Bach
> 
>>              Thyrow       → Thyrower Berg
>>      nicht:                 Tyroer Berg
> 
> 
> Diese Regel verbietet z.B. eine Angleichung der bekannten Rübchen an die
> sächsische Schreibweise der slawischen Namen, also
> Hornoer Straße (von Horno, niedersorbisch Rogow) aber nicht Teltoer Rübchen.

Das ist mir klar.  Ich wollte auf den Gedanken der Regel,
"Namensbestandteile unverändert wiedergeben" zu wollen, hinweisen.


> Bei Ableitung der Endsilbe -ow von der slawischen Genitivendung (im 
> Gegensatz zu den seltenen Fällen der Angleichung einer Verbindung
> mit =au)gilt die Trennung nach den Regeln für einfache und
> suffigierte Wörter.

Ich bin gespannt, welche Antworten Herbert bekommt ...


> Die Trennung nach Sprechsilben kann für stumme Buchstaben keine Zuordnung
> zur ersten oder zweiten Silbe ergeben. Aber die Regel § 110 ist eindeutig
> auf Konsonantbuchstaben bezogen, womit der stumme Konsonant auf die neue
> Zeile kommt.

Dieser ständige Bezug auf /Buchstaben/ ist das Übel.


>> Ohne Hausorthographie geht es vermutlich nicht.
> 
> Ja, aber ich plädiere dafür die Hausorthographie (über die die
> Kennzeichnung "ungünstiger" Trennstellen) von der Kennzeichnung und
> Kategorisierung der Trennstellen zu entkoppeln.

Zur Kennzeichnung ungünstiger Trennstellen, ja.  Bei der Kategorisierung
bin ich mir nicht sicher, ob das Regelwerk vollständig und
widerspruchsfrei ist. ;-)  Ach nein, Sprache ist ja nicht logisch.  Da
kann so etwas ja gar nicht passieren ...

Viele Grüße,
Stephan Hennig
-------------- nächster Teil --------------
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Content preview:  Am 26.03.2012 14:29, schrieb Guenter Milde: > On 23.03.12,
   Stephan Hennig wrote: >> Am 22.03.2012 14:04, schrieb Guenter Milde: > >>
   Ich halte es für plausibel, dass die ow-Regel rausgeflogen ist, weil die
   >> amtlichen Regeln sich explizit nicht auf die Schreibung von Eigennamen
   >> beziehen. > > Das kann man so nicht sagen: Abschnitt 2.3 (§§59 - 62)
   bezieht sich explizit > auf »Eigennamen mit ihren nichtsubstantivischen
  Anteilen sowie Ableitungen > von Eigennamen.« > > Eher ist der Zusatz > >
   In Ableitungen von Namen auf -ow bleibt -ow ungetrennt; denn es ist ein >
   Laut (K 80). > > zur Regel K 91 im vorreformatorischen Duden > > Ableitungen
   von Namen werden regelmäßig getrennt, welbst wenn sich das > Namensbild
   darurch ändert. > > weggefallen, weil auch die Regel K 80 > > Vokale mit
   zwei oder mehr Lautzeichen, die eine Klangeinheit bilden > (einlautige Vokalgruppen
   in Fremdwärtern, Doppelvolkale, Diphtonge oder > Vokal + Dehnungs-h) dürfen
   in sich nicht getrennt werden. > > > in den neuen "amtlichen Regeln" entfallen
   ist. > > Die "amtlichen Regelungen" (2006) übernehmen eine Variante von
  K 81 > > Zusammenstoßende Vokale dürfen getrennt werden, wenn jeder einzelne
   > silbisch ausgesprochen wird. > > in Paragraph § 109 (Vokale -> Vokalbuchstaben)
   > > Zwischen Vokalbuchstaben, die zu verschiedenen Silben gehören, > kann
   getrennt werden. > > und beziehen sich auch in § 110 explizit auf Buchstaben:
   > > Steht in einfachen oder suffigierten Wörtern zwischen Vokalbuchstaben
   > ein einzelner Konsonantenbuchstabe, so kommt er bei der Trennung auf >
  die neue Zeile. Stehen mehrere Konsonantenbuchstaben dazwischen, so > kommt
   nur der letzte auf die neue Zeile. > > Damit muß nicht länger zwischen
  Dehnungs-h (Müh-sal) und Silbentrenn-h > (Mü-he) unterschieden werden. [...]
   

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