[Trennmuster] Teltower

Stephan Hennig mailing_list at arcor.de
Fr Mär 23 19:10:07 CET 2012


[Achtung, recht lang]

Am 22.03.2012 14:04, schrieb Guenter Milde:
> On 21.03.12, Stephan Hennig wrote:
>> > 
>> > Der Reform-Reform-Duden (24. Auflage, 2006) schreibt im
>> > Duden-Regelteil unter K 165 explizit und in rot (i.e. neu):
>> > 
>> > Das stumme w in der Namensendung »-ow« wird wie andere Konsonanten 
>> > behandelt.
> 
>> Oh-weh!  Nun gut, das ist keine amtliche Regel.
> 
>> >  Die angehängten "amtlichen Regelungen" erwähnen "-ow" nicht.
> 
> Allerdings ist es sehr plausibel, daß eine in den amtlichen Regeln nicht
> erwähnte Ausnahme nicht fortgeschrieben ist.

Ich halte es für plausibel, dass die ow-Regel rausgeflogen ist, weil die
amtlichen Regeln sich explizit nicht auf die Schreibung von Eigennamen
beziehen.


>> Wenn die heutigen amtlichen Regeln nicht verbindlich für die Schreibung
>> von Eigennamen sind (aus gutem Grund), sind sie dann verbindlich für
>> deren Trennung?  Ich meine, nein.
> 
> Ich meine, schon. 
> 
> Ich würde die Trennung amtlicher Namen wie Ableitungen (z.B. Plauen -
> plauener vs. plauensche) behandeln, also den allgemeingültigen Regeln
> unterwerfen. Es sei denn, eine amtliche Namensschreibung legt auch eine
> amtliche Trennung fest -- dazu ist mir aber kein Beispiel bekannt.

Dazu müsste man mal irgendein Amt befragen.  Nur welches?

In der Wikipedia,
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Namenskonventionen#St.C3.A4dte.2C_Gemeinden.2C_Bezirke_usw.>,
richtet sich die Schreibung von Ortsnamen in Deutschland nach dem
Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes,
<URL:http://www.destatis.de/gv/suche_gv2000.htm>, welches allerdings
viele Orte, die keine eigene Gemeinde bilden, nicht enthält.  Gut, das
sollte uns nicht stören.  Trennungen enthält das Gemeindeverzeichnis
jedoch leider nicht.

Klickt man sich in der Wikipedia etwas weiter, stößt man auf den
Ständigen Ausschuss für geographische Namen <URL:http://www.stagn.de/>.
 Einen vertrauenserweckenden Eindruck macht dieser Verein auf mich
allerdings nicht.[1]

Folgen wir mal den Empfehlungen und Richtlinien des StAGN.  Dies ist
wohl das beste, was wir tun können, oder?  Dann haben wir folgende
Situation:  Der Rat für deutsche Rechtschreibung erklärt sich für nicht
zuständig bezüglich der Schreibung von Eigennamen u. ä., was wie oben
dargestellt, den Wegfall der ow-Regel erklärte.  Der StAGN füllt diese
Lücke jedoch nicht etwa, sondern verweist lediglich auf die amtlichen
Regeln für die deutsche Rechtschreibung.  (Und das auch noch schlecht,
siehe die Punkte B und C in [1].)

Schließlich findet man unter den Publikationen "Empfehlungen und
Hinweise für die Schreibweise geographischer Namen, 5. überarbeitete
Ausgabe" von 2010,
<URL:http://141.74.33.52/stagn/Portals/0/101125_TopR5.pdf>.  Darin
(hurra!) gibt es auch einen Abschnitt zur Silbentrennung:

  1.1.15.1 Im Bedarfsfall (aus Platzgründen, auch zur
  Verdeutlichung der Ausdehnung eines geographischen
  Objektes oder des Schriftbildes in der Karte) wird die Sil-
  bentrennung angewandt. Sie folgt den Regeln der deut-
  schen Rechtschreibung.
  NEU: Namen und Wörter können
    a) nach Wortstämmen oder auch
    b) nach Sprechsilben getrennt werden.
  Beispiele: a) Eisen-ach  oder  b) Eise-nach
             a) Main-au    oder  b) Mai-nau


Interessant ist aber auch diese Regel:

  1.1.16.2 Werden geographische Namen aus Siedlungs-
  und Personennamen abgeleitet, so werden die betref-
  fenden Namenbestandteile unverändert wiedergegeben
  werden.
  Beispiele: Ueckermünde  → Ueckermünder Heide
     nicht:                 Ückermünder Heide

             Cunnersdorf  → Cunnersdorfer Bach
     nicht:                 Kunnersdorfer Bach

             Thyrow       → Thyrower Berg
     nicht:                 Tyroer Berg


Ich denke, mit beiden Regeln ließe sich die Trennung Tel-tow-er
rechtfertigen.


> Anstelle nach Schlupflöchern zu suchen, um ungeliebte Trennungen 
> vermeiden zu können, sollten wir lieber alle erlaubten Trennungen der
> entsprechenden Sprachvariante markieren und die "Hausorthographie" über
> die Wichtungen implementieren. (So weiß ein Lehrer, der in der
> "wortliste" nachsieht, daß er dem Schüler für die Trennung "Telto-wer
> Rübchen" keinen Punkt abziehen soll, ohne daß die TeX-Trennmuster eine solche
> Trennung verzapfen.)

Bist du dir denn sicher, dass Tel-to-wer richtiger ist als Tel-tow-er?
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass in diesem Fall sowohl die Trennung
nach Wortstamm als auch die Trennung nach Sprechsilben (siehe oben,
1.1.15.1) die Trennung Tel-tow-er ergeben.  Da die allgemeine Regel, den
letzten voranstehenden Konsonanten mit auf die neue Zeile zu ziehen
weder mit dem einen noch mit dem anderen zu tun hat, halte ich diesen
Fall auch nicht für ausgeschlossen.  Ich lasse mich aber gern eines
besseren belehren.


> Konsequent gedacht würde das bedeuten, auch solche dämlichen Trennungen
> wie Pu-b-..li-kum (aber nicht die zurückgenommenen wie A-.bend) in
> 'de-1996' auszuzeichnen und als ungünstig zu markieren. Ich denke es
> ist nicht dringend, solche Änderungen, die sich im praktischen Gebrauch
> nicht auswirken, in die Wortliste aufzunehmen. Aber diese Möglichkeit offen
> zu halten und zu dokumentieren halte ich für sinnvoll.

Für eine umfassende Wortdatenbank wäre das sicherlich sinnvoll.  Für
dudenkonforme Trennmuster ist das jedoch nicht notwendig, da ich die
Wortliste bei Bedarf inzwischen mit dem Duden-Korrektor trennen kann.
Dieser stellt mehrere Trennvarianten zur Verfügung.  (Ich neige übrigens
dazu, Dudentrennmustern ein eigenes Paket zu spendieren, da zum
Erstellen der Trennmuster die Installation des Duden-Korrektors
notwendig ist.)

Wenn, dann wären wohl zwei getrennte Felder für die reformierte
Rechtschreibung sinnvoll: etymologische Trennung und Trennung nach
Sprechsilben.  Aber auch dann wäre (mir) nicht eindeutig klar, welche
Trennung bei geographischen Bezeichnungen die richtige ist.  Ohne
Hausorthographie geht es vermutlich nicht.

Nebenbei:  Gibt es in den amtlichen Regeln eigentlich einen
stilistischen Hinweis derart, dass man sich innerhalb eines Dokuments
durchgängig für eine Schreibung/Trennung entscheiden sollte?


>> Grabow und Teltow geben aufgrund der regional benannten
>> kulinarischen Spezialitäten ideale Beispiele für Nachschlagewerke
>> ab.

Tutow nicht zu vergessen. :)

>> Treptow und Rathenow, nun ja. Ersteres ist ein bekannter Berliner
>> Stadtteil. Und ich meine, letzteres wäre mir auch schon einmal
>> irgendwo begegnet.
> 
> Brillen aus Rathenow, der Autor Lutz Rathenow, ...

Ich habe es gefunden, Rathenow steht im Leipziger Duden von 1980 im
Wortverzeichnis.  Im Gegensatz zu Güstrow, welches nur in dessen
Regelteil erwähnt wird.


>   Linow, Lindow,
>   Rhinow, Glindow
>   Beetz und Gatow,
>   Dreetz und Flatow,
>   Bamme, Damme, Kriele, Krielow,
>   Petzow, Retzow, Ferch am Schielow,
>   Zachow, Wachow und Groß-Bähnitz,
>   Marquardt an der stillen Schlänitz,
>   Senzke, Lenzke und Marzahne,
>   Lietzow, Tietzow und Rekahne,
>   und zum Schluß in dem leuchtenden Kranz:
>   Ketzin, Ketzür und Vehlefanz. 
> 
>   -- aus Fontanes 3. Bd. der "Wanderungen durch die Mark Brandenburg",
>      gefunden auf http://www.cll.uni-trier.de/CLL/Interaktive%20Uebungsaufgaben%20%28Praxis%20-%20Textbestimmung,%20in%20Arbeit%29/Namenkunde/Die%20Bildungsweise%20der%20deutschen%20Ortsnamen

:-)

Hieß es damals tatsächlich Schielow statt Schwielow?  Wenn ich die
Wanderungen zur Hand habe, werde ich mal einen Blick hineinwerfen.

Viele Grüße,
Stephan Hennig


[1]

A. Vorlaut

Zu den Aufgaben des StAGN,
<URL:http://141.74.33.52/stagn/WelcheAufgabenhatderStAGN/tabid/60/Default.aspx>,
heißt es:

  Vereinheitlichung des amtlichen und privaten Gebrauchs von
  geographischen Namen im deutschen Sprachgebiet durch Herausgabe
  entsprechender Empfehlungen oder Richtlinien;

Dass der StAGN meint, den privaten Gebrauch vereinheitlichen zu
können oder zu müssen, erscheint mir gewagt.  Der StAGN hat sicherlich
keine durchgreifenden Möglichkeiten dazu.  Allenfalls könnte er durch
die Herausgaben von Empfehlungen und Richtlinien förderlich darauf
hinwirken wollen.


B. Widersprüchlich

Unter den Publikationen des StAGN findet man eine Empfehlung zur
Anwendung des Reformregelwerkes,
<URL:http://www.stagn.de/Portals/0/ANWENDUNG%20DER%20NEUREGELUNG%20DER%20DEUTSCHEN%20RECHTSCHREIBUNG.pdf>.
 Darin heißt es im letzten Absatz:

   Die Empfehlung des StAGN bedeutet nicht, dass alle bereits
   bestehenden geographischen Namen von den jeweils dafür zuständigen
   Institutionen (Staat, Länder, Gemeinden, Ämter) der neuen
   Rechtschreibung angepasst werden müssen, sondern dass das amtliche
-> Regelwerk nur dann verbindlich ist, wenn neue geographische Namen
   geschaffen werden oder [...]

Die amtlichen Regel zur Rechtschreibung sind jedoch in /keinem/ Fall
verbindlich.  Bei dem gesamten Papier des StAGN handelt es sich
lediglich um eine Empfehlung, der amtlichen Rechtschreibung zu folgen.

Auf derselben letzten Seite heißt es noch unter "Schlussbemerkung":

   Grundsätzlich bleibt den zuständigen Stellen das Recht vorbehalten,
   selbst über die Schreibung geographischer Namen zu entscheiden. Es
   wird aber dringend empfohlen, die neue Rechtschreibung anzuwenden.

So richtig macht der StAGN nicht den Eindruck, als sei er sich seiner
Rolle und seines Kompetenzbereiches bewusst.

Mir stellt es sich so dar, dass im privaten Gebrauch jeder so schreiben
kann, wie er möchte.  Für Behörden, Schulen usw. ist die amtliche
Schreibung von geographischen Namen verbindlich.  Diese wird durch das
jeweils namenvergebende Amt o. ä. festgelegt.  Für den StAGN verbleiben
dann noch die Namen, für die kein anderes deutsches Amt zuständig ist,
etwa deutsche Namen anderer Länder, Städte, Flüsse und dergleichen.  Und
ansonsten eine beobachtende und empfehlende Funktion.  Auch in anderen
Papieren gibt sich der StAGN einen Anschein von Verbindlichkeit, die
wohl nicht existiert.


C. Kompetent

In den unter B. genannten Empfehlungen des StAGN heißt es auf Seite 3:

  3.1 Nach Teil I, § 46 entsprechen z. B. Neu-Ulm, Groß-Gerau oder
      Rheinland-Pfalz der neuen Rechtschreibregelung, nicht jedoch
      z. B. Neu Seehagen.

Sieht man sich mal Teil I, § 46 der amtlichen Regeln an,
<URL:http://www.ids-mannheim.de/service/reform/regeln2006.pdf>, so steht
dort:

  Man setzt einen Bindestrich in Zusammensetzungen, die als zweiten
  Bestandteil einen Eigennamen enthalten oder die aus zwei Eigen-
  namen bestehen.

  [...]

  E2: Die amtliche Schreibung von Zusammensetzungen mit einem geografi-
  schen Eigennamen, die ihrerseits zu einem geografischen Eigennamen ge-
  worden sind, kann von dieser Regelung abweichen.

  Adjektiv + Eigenname, zum Beispiel: Neu Seehagen, Neubrandenburg

Die Schreibung des Ortes Neu Seehagen ist selbst Beispiel einer
Ausnahmeregel in den amtlichen Regelungen zur deutschen Rechtschreibung,
§ 46 E2, und somit von den amtlichen Regeln erfasst.  Der StAGN stellt
allerdings fest, dass die Schreibung Neu Seehagen nicht "der neuen
Rechtschreibregelung [...] entspricht".

Als "interdisziplinär zusammengesetztes Gremium von Fachleuten für
geographische Namen und das Kompetenzzentrum für alle Fragen der
geographischen Namenkunde im deutschsprachigen Raum Mitteleuropas"
(<URL:http://www.stagn.de/Portals/0/081001_Grothenn_Zusammenfassung.pdf>, S.
12) kann man das doch sicher /etwas/ präziser formulieren, oder?
Versteht sich der StAGN als "Normungsgremium", dem Ausnahmeregeln ein
Dorn im Auge sind?  Wer weiß.


D. Stöbert man noch etwas in den Papieren des StAGN, findet man noch
mehr Ungereimtheiten.
-------------- nächster Teil --------------
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   Milde: > On 21.03.12, Stephan Hennig wrote: >> > >> > Der Reform-Reform-Duden
   (24. Auflage, 2006) schreibt im >> > Duden-Regelteil unter K 165 explizit
   und in rot (i.e. neu): >> > >> > Das stumme w in der Namensendung »-ow«
   wird wie andere Konsonanten >> > behandelt. > >> Oh-weh! Nun gut, das ist
   keine amtliche Regel. > >> > Die angehängten "amtlichen Regelungen" erwähnen
   "-ow" nicht. > > Allerdings ist es sehr plausibel, daß eine in den amtlichen
   Regeln nicht > erwähnte Ausnahme nicht fortgeschrieben ist. [...] 

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                            (claudius.h[at]gmx.de) (athornto[at]cs.com)
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