[Trennmuster] Teltower
Stephan Hennig
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Mi Mär 21 23:50:18 CET 2012
Am 21.03.2012 22:03, schrieb Guenter Milde:
> On 20.03.12, Stephan Hennig wrote:
>
>> Im Einheitsduden von 1991 wird Teltow-er jedoch nicht mehr als
>> Nottrennung bezeichnet. Regel T5 in dehyph-exptl.pdf ist daher
>> vollkommen falsch begründet! Die dort angeführte Regel 180 des
>> Einheitsdudens bezieht sich nur auf die Untrennbarkeit von 'ow',
>> nicht jedoch auf die Nottrennung ow|er. Das Beispiel Tel-tow-er ist
>> in R180 explizit angeführt. Ich denke, wir sollten die Trennung
>> Tel-tow-er in die Wortliste übernehmen.
>
> Also Tel-tow-er statt Tel-tow_er für traditionelle Rechtschreibung?
Sehe ich leider so.
>> Als weitere Seltsamkeit ist mir im Wortverzeichnis des Reformdudens
>> von 1996 nun ebenfalls die explizite Trennung Tel-tow-er begegnet.
>> Ich hatte bisher den Eindruck, bei der Reform der Rechtschreibung
>> sei die Buchstabenfolge ow für [o:] unter den Tisch gefallen und
>> die unterdrückte Trennung Telto-wer ließe sich allein mit dem
>> Reformduden nicht rechtfertigen.
Ich meinte 'mit dem Reformregelwerk'.
>> Ich erinnere mich an eine längere Diskussion zu dem Thema auf der
>> alten trennmuster-opensource-Liste. Mit Tel-tow-er könnte ich
>> mich anfreunden. Kann bitte jemand mit einem 2006er Duden im
>> Wortverzeichnis nachsehen, ob dort eine ow-er-Trennung verzeichnet
>> ist?
>
> Der Reform-Reform-Duden (24. Auflage, 2006) schreibt im
> Duden-Regelteil unter K 165 explizit und in rot (i.e. neu):
>
> Das stumme w in der Namensendung »-ow« wird wie andere Konsonanten
> behandelt.
Oh-weh! Nun gut, das ist keine amtliche Regel.
> Die angehängten "amtlichen Regelungen" erwähnen "-ow" nicht.
Ich beziehe mich im folgenden auf die amtlichen Regeln unter
<URL:http://www.ids-mannheim.de/service/reform/>. Auf Seite 16 heißt es
dort:
(3.2) Für Eigennamen (Vornamen, Familiennamen, geografische Ei-
gennamen und dergleichen) gelten im Allgemeinen amtliche Schrei-
bungen. Diese entsprechen nicht immer den folgenden Regeln.
Wenn die heutigen amtlichen Regeln nicht verbindlich für die Schreibung
von Eigennamen sind (aus gutem Grund), sind sie dann verbindlich für
deren Trennung? Ich meine, nein.
Nebenbei: Sind die Schreibungen Rußland, Elsaß usw. nach
Reformrechtschreibung nun zulässig oder nicht? ;-)
> Das Wörterverzeichnis schreibt "Tel|to|wer" (mit der zweiten
> Trennstelle in rot).
Das dem amtlichen Regelwerk beigefügte Wörterverzeichnis enthält dagegen
gar keine auf -ow endenden Ortsnamen. (Und auch keine Trennungen.)
> Ich schlage vor, für die Reformschreibung diese Trennung zu
> übernehmen, also
>
> Teltower;-2-;Tel-tow-er;Tel-to-wer
Ich sähe das ungern.
>> Kandidaten wären etwa Flatow, Grabow, Güstrow, Rathenow, Teltow,
>> Treptow.
>
> Zur Zeit sind die Kandidaten in der Wortliste leicht mit dem Muster
> "ow_" zu entdecken.
Die Liste war lediglich als Hilfe zum Nachschlagen im Duden gedacht.
Flatow und Güstrow sind mir schon im Duden begegnet. Grabow und Teltow
geben aufgrund der regional benannten kulinarischen Spezialitäten ideale
Beispiele für Nachschlagewerke ab. Treptow und Rathenow, nun ja.
Ersteres ist ein bekannter Berliner Stadtteil. Und ich meine, letzteres
wäre mir auch schon einmal irgendwo begegnet. Die Mehrzahl der auf -ow
endenden Orte wird es dagegen nicht in ein Nachschlagewerk zur
Rechtschreibung schaffen. :)
Viele Grüße,
Stephan Hennig
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