[Postfixbuch-users] Rechte am E-Mail Content

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
Do Jan 13 20:09:39 CET 2011


Am Donnerstag, 13. Januar 2011 17:12:57 schrieb Kai Fürstenberg:

> Kommt das nicht drauf an, was genau drin steht?

Ja und Nein.

Da es hier an der hier in dieser Diskussion von mir mehrfach skizzierten 
Annahmeerklärung fehlt, ist es am Ende auch egal, welche vertragliche 
Vereinbarung NICHT zustande gekommen ist.

> Ich kann doch über den Disclaimer von vornherein meinen (Absender-)
> Willen dahingehend ausdrücken, dass der Inhalt der Mail nicht
> veröffentlicht werden darf, wenn jemand anderes als der rechtmäßige
> Empfänger davon Kenntnis erlangt. 

*DEINEN* Willen kannst Du ausdrücken, das verbietet Dir ja niemand.

Aber nur weil DU was willst wird deswegen ja noch lange kein Vertrag der 
irgendeinen Empfänger zu irgendwas verpflichtet (egal ob rechtmäßig oder 
nicht rechtmäßiger Empfänger).

Ich bringe hiermit auch meinen Willen zum Ausdruck:
*JEDER EMPFÄNGER DIESER MAIL HAT MIR ZWEI MILLIONEN EURO ZU ÜBERWEISEN*

So. Jetzt habe ich aber mal meinen Willen zum Ausdruck gebracht und wehe 
ihr hier alle macht das nicht. Dann.... dann... Tja. Was eigentlich? 
Nichts. Eben.

Och. Was ich alles als meinen Willen ausdrücken könnte...

> (Wobei die Veröffentlichung durch
>  den rechtmäßigen Empfänger evtl. noch zu klären wäre ...)

Nö.

Peer




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