[Postfixbuch-users] IP oder Domain bei Blacklist melden: Rechtliche Auswirkungen?

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
So Mai 23 19:08:57 CEST 2010


Am Sonntag, 23. Mai 2010 10:07:22 schrieb Ralf Hildebrandt:


> Welche rechtlichen Auswirkungen kann das Melden von Domains und/oder
> IP Adressen bei Blacklisten haben?

Das kommt drauf an.

Ohne Details (wer wird wo gemeldet mit welcher Begründung und ob zu 
recht oder unrecht) kann man dazu kaum etwas sinnvolles und schon gar 
nicht etwas verläßliches sagen.

Ist jemand sauer auf Dich?

> * "private" Meldung

Kommt drauf an. Berechtigt weil Spamversand? Undberechtigt? Am Ende gar 
per gefälschter "Beweis"-E-Mail? Einfach nur die IP-Adresse? Gemeldet 
als was? Gemeldet wo? Welche Konsequenzen? Warumwiesoweshalb?

Grundsätzlich könnte (!!!) sowas Schadenersatzpflicht nach §823 II 
(Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb) oder 
(wenn's ganz hart kommt) sowas wie §826 (vorsätzliche sittenwidrige 
Schädigung -- da gehört dann aber was dazu) auslösen. Aber ich schreibe 
ausdrücklich KÖNNTE. Dazu müßte man erstmal diverse Vor- und 
Randbedingungen dazu klären.

Wenn der "Private" mit dem "Gemeldeten" in einem Vertragsverhältnis 
steht, dann könnten (!!!) natürlich diverse haupt- und nebenvertragliche 
Pflichtverletzungen dazukommen.

Aber das kommt wirklich drauf an. Einfach nur so weil jemand den anderen 
da (zu recht?) meldet, passiert da gar nichst. Da müßte man dann auch 
u.a. nochmal klären, ob das Melden selbst überhaupt kausal einen Schaden 
auslösen kann, oder ob es nicht Sache der RBL ist genauer zu prüfen, wer 
da wo aufgenommen wird.

> * "Anschwärzen" eines Konkurrenten

Das gezielte (!) unberechtigte (!) Melden eines Konkurrenten um zu 
erreichen, daß dieser dann geblacklistet wird, dürfte recht bald gegen 
diverse Hausnummern des UWG verstoßen.

Was allerdings trotzdem noch was anderes ist, als die Diskussion "Sind 
RBL-Listen wettbewerbswidrig" -- wenn auch in den Argumenten sehr 
vergleichbar. Siehe 

http://www.heinlein-support.de/blog/mailserver/sind-rbl-listen-
wettbewerbswidrig-zum-gluck-nicht/

Schönen Gruß

Peer




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