[Postfixbuch-users] Mails für Gericht nachweisbar machen

Uwe Driessen driessen at fblan.de
So Jul 18 10:23:50 CEST 2010



On Behalf Of Andreas Günther
> Hallo,
> 
> ich möchte meinen Mail-Verkehr mit einem zahlungsunwilligen Kunden möglichst
> gerichtsfest machen.

Ist die empfangene Mail vom Absender signiert sollte das kein Problem sein.
Frage ist allerdings was man unter Gerichtsfest versteht.
Brief im Original Unterschrieben evtl. als Einschreiben verschickt hat und wird einen
anderen Stellenwert wie Mail haben. 


> 
> Ich setze als Mailsystem Postfix und Cyrus-IMAP ein, respektive verwende Kmail
> als Mail-Client.
> Jetzt kann ich zwar mit Kmail mit jede beteiligte Mail (Ausgehende wie
> Eingehende) in eine PDF-Datei ausdrucken. Da sehe ich jetzt allerdings das
> Problem, das die Gegenseite behaupten könnte, die PDF-Dateien seien gar nicht
> die echten Mails, sondern zusammengebastelte Dateien.

Das kann man sogar bei Briefen (in Kopie) erleben.
Eher könnte die Gegenseite behaupten dass die Mails sie nie erreicht haben.
Dazu wäre dann evtl. das Log der beteiligten Mailserver notwendig.

> 
> Ich kann aber auch nicht den Mailserver meinem Anwalt, dem Gegenanwalt und der
> Richterin so zur Verfügung stellen, dass sich jeder jede betroffene Mail
> ansehen kann, insondere den Mailheader mit den einzelnen beteiligten Servern
> und den Traffic-Zeiten. Erstens wären die total überfordert, zweitens will
> jeder es in Papier-/Datei-Form, um es in die eigene Akte legen zu können.

Auch Header können gefälscht werden.... 
Ob eine Mail dem Original entspricht müsste dann durch Sachverständigen Gutachten
bestätigt werden.
Da das mit Kosten verbunden ist ...

Ob die Gegenseite den Schriftverkehr anfechtet wird sich in den Schreiben vor der
Verhandlung herausstellen und für den Schriftverkehr vor der Verhandlung reichen die
ausgedruckten Mails. Diese werden da erstmal so wie Briefe behandelt für die man den
Zugang im Zweifel auch nachweisen muß. 


> 
> Wie kann ich denn jetzt nachweisen, dass betreffende Mails exakt eben zu
> diesem Zeitpunkt von der Beklagten geschickt wurde, respektive von mir?
> 
> Ich sehe bislang nur die Möglichkeit den Nachrichten-Code ebenfalls als PDF
> zur Verfügung zu stellen.

Jab aus denen geht ja erstmal hervor wer da wann mit wem.

> 
> Oder habt ihr dazu bessere Lösungen und Vorgehensweisen?

Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.


> 
> Vielen Dank und Grüße
> 
> Andreas Günther


Mit freundlichen Grüßen

Drießen

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