[Postfixbuch-users] E-Mail als Firmeneigentum

Thomas Schwenski mailing-lists at thomasschwenski.de
Di Mär 10 15:17:49 CET 2009


Hallo,

mal eine Grundsatzfrage, die nichts mit Postfix-Konfiguration zu tun hat.

Es geht um die rechtliche Absicherung des Betriebs eines Mailservers in
einem Unternehmen.

Laut meinem Kenntnisstand ist die einzige sinnvolle Möglichkeit, eine
vertragliche Vereinbarung mit den Mitarbeitern bzw. eine
Betriebsvereinbarung in der E-Mails als Firmeneigentum deklariert werden.
Zusätzlich darf aber auch die private Nutzung des Mediums E-Mail durch
die Firma nicht geduldet werden, sondern muss mit entsprechenden Mitteln
(Abmahnung, etc.) geahndet werden.

Nur unter diesen Umständen handelt es sich bei den E-Mails die über den
Firmen-Mailserver laufen auch um Firmeneigentum, mit dem die Firma
verfahren kann wie sie möchte.
(Filterung mit Unterdrückung, Einsichtnahme durch andere Angestellte
ohne explizite Zustimmung des jeweiligen Arbeitnehmers etc.)


Dem entgegen steht eine (von mir noch nicht geprüfte Aussage), dass
E-Mails prinzipiell Eigentum des Arbeitnehmers sind und dies in keinster
Weise geändert werden kann.
Begründet wird dies mit dem Arbeitnehmerschutz(gesetz).

Wie sieht es denn nun tatsächlich aus?
Was für Vorgaben müssen erfüllt sein, dass eine E-Mail Firmeneigentum ist?


Hintergrund der Frage ist die Problematik, ob und wie es möglich ist,
den Arbeitnehmern die gelegentliche private Nutzung von
Firmen-E-Mail-Accounts zu ermöglichen und dennoch alle Möglichkeiten für
den Betreiber - die Firma - zu erhalten, E-Mails zu filtern,
weiterzuleiten, nach Ausscheiden eines Arbeitnehmers Postfächer
weiterzuverwenden, im Falle von Krankheit oder Urlaub den Zugang von
Postfächern einer Vertretung zu ermöglichen, aber auch generelle
Zugriffsmöglichkeiten durch den Postmaster (die technisch ja immer
vorhanden sind) auch rechtlich zu ermöglichen.

Sicher ist das Verbot privater Kommunikation per E-Mail die rechtlich
"sauberste" Variante, aber das ist nicht in allen Firmen gewünscht - zum
Beispiel da eine gutes Betriebsklima geschaffen und/oder erhalten werden
soll.


Sofern es möglich ist, wäre es prima, wenn Ihr eure Sichtweise belegen
könnt, wenn euch entsprechende Paragraphen oder Urteile bekannt sind.

Thomas



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