[Postfixbuch-users] Postfixbuch Kapitel 21.3.2

Andre Tann atann at gmx.net
Fr Jan 16 10:54:41 CET 2009


Peer Heinlein, Freitag, 16. Januar 2009 10:04: 

> Gute Frage -- die für mich wieder mal nur zeigt, daß Tagging und
> Mailquarantänen einfach nur Quark sind und viel zu viele Probleme
> machen. Hättest Du die Mail rejectet, dann hättest Du das Problem
> nicht.

In der Tat...


> Ganz ehrlich: Ich kann dir das nicht genau beantworten. Das kann
> man so und so sehen. Wenn er MA offensichtlich vom Verbot der
> Nutzung weiß, so könnte man überlegen, ob er überhaupt auf eine
> Zustellung Vertrauen durfte.

Hier geht es doch um den umgekehrten Fall: nicht der MA liefert eine 
Mail ein und geht davon aus, daß sie (nach außen) zugestellt werde. 
Hier wird doch von außen eine Mail an den Nutzer eingeliefert. Der 
kann doch uU gar nichts dafür, daß ihm irgendwer irgendwas an die 
Firmenadresse schicken will. Wahrscheinlich weiß er nichtmal was 
davon.

Demgegenüber muß aber der Einliefernde darauf vertrauen können, daß 
ein "mail accepted for delivery..." bedeutet, daß seine Mail nicht 
im Nirvana verschwindet, sondern dem Empfänger zugestellt wird. 

Also ganz klar: entweder zurückweisen, oder aber wirklich zustellen, 
und nicht hintenraus an der Mail herummäkeln.


> >   3) Wie lange sind derartige eMails aufzubewahren?
>
> Na wenn die Sachlage klar ist: Gar nicht. Entweder Du stellst sie
> zu, oder Du löschst sie oder Du bounct sie. In jedem Fall gibt's
> da keinen Grund für eine Aufbewahrung -- was sollst Du damit?
>
> Ich würde sie nicht löschen.

Die einzige Option ist: zustellen. Denn die Annahme ist schon 
erfolgt, die kann man nicht rückgängig machen.

-- 
Andre Tann




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