[Postfixbuch-users] Rechtslage bei Mail Reject [Virus checked]

Thomas Schwenski mailing-lists at thomasschwenski.de
Mi Apr 1 14:38:46 CEST 2009


Andre Tann schrieb:
> Michael Nausch, Mittwoch 01 April 2009: 
> 
>> Genau, denn was ich nicht habe, kann ich auch nicht zustellen.
> 
> Man kann wohl auch keine Verpflichtung konstruieren, alles 
> anzunehmen, was irgendwer einzuliefern versucht. Man muß das Recht 
> haben, eine Mail abzulehnen, zB weil vireninfiziert, weil als Spam 
> klassifiziert, weil an nicht existente Adressen gerichtet, usw. 
> usw. Würde man eine Annahmeverpflichtung haben, so müßte man ja zB 
> auch immer einen catchall-Eintrag mitschleppen, um alle Mails an 
> alle denkbaren Adressen zu erwischen.

Eine Verpflichtung alles anzunehmen wäre auch technisch absolut
unsinnig, da Sie das (E)SMTP-Protokoll, welches ja bedeutend länger als
die diskutierten Verpflichtungen existiert, "aushebeln" würde.

Was wäre denn dann mit temporären Fehlern, Greylisting, System- oder
Netzwerküberlastungen.
All sowas wird ja durch das Protokoll abgedeckt und wäre dann ja schon
juristisch bedenklich.

Da müsste eine differenzierte Rechtssprechung her, die durch technische
Sachkenntnis geprägt ist.
Aber Richter und Anwälte sind nunmal Juristen und eher seltener
Administratoren von Mailservern. :)

Aber wie ich schon geschrieben habe, irgendeiner wird schon noch
ankommen und vor Gericht losdiskutieren, dass die E-Mail ja schon
komplett zum Mailserver übertragen war als er ein REJECT lieferte.

Thomas



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