[Postfixbuch-users] Rechtslage bei Mail Reject [Virus checked]

Thomas D. whistl0r at googlemail.com
Mi Apr 1 14:13:13 CEST 2009


Hallo,

seht ihr bei Weitleitungen einen Unterschied?

Michael Nausch schrieb:
> Wie habe ich das beim Postfix-Gott gelernt? Frag doch mal die Oma!
> 'was heissen will, kann die Poststelle einen Brief einem Kollegen
> vorenthalten, den der Postbote nicht in den Briefkasten werfen konte?
> Wohl eher nicht.

Das teile ich ja, wenn wir direkt zuständig sind, aber wenn wir das Ziel
einer Weiterleitung sind?

Jemand sendet von kunde at host.invalid eine Nachricht an
kuendigung at ziel.invalid. Die Empfängeradresse ist jedoch nur eine
Weiterleitung an unseren Mailserver sales at firma.invalid. 

Der Mailserver der für ziel.invalid zuständig ist, wird die Mail mit 250 OK
annehmen und versuchen an uns weiterzureichen.

Wir lehnen diese Nachricht direkt ab. ziel.invalid muss jetzt die
Bounce-Meldung an kunde at host.invalid zustellen.

Was ist, wenn es kunde at host.invalid nicht mehr gibt? Ein Mailversand kann ja
auch schon einmal, bspw. auf Grund von technischen Problemen, dauern. In der
Zeit kann man schnell per Mausklick ein Postfach löschen. 

Der Sender kann jetzt sagen:
Ich wollte nur an empfaenger at ziel.invalid senden. Ich habe extra geschaut,
dass mein Mailserver ein 250 OK bekommen hat, bevor ich meine E-Mailadresse
gelöscht habe. Woher soll ich denn wissen, dass dies nicht das Ende der
Kette ist?

Eine Verpflichtung, seine Adresse für mögliche weitere Bounce-Nachrichten
aktiv zu halten, gibt es imho nicht. Da er unsere Queue-Lifetime-Länge nicht
kennt und die Kette theoretisch sehr lang sein könnte, wohl auch eher
sinnfrei.

...ich frage mich gerade wie die Post das macht, wenn wir ein Einschreiben
mit Rückschein versenden und man uns über eine abgelehnte Annahme
benachrichtigen möchte, aber die Adresse am Rückschein ungültig ist.
Wahrscheinlich gibt sie irgendwann auf. Im Endeffekt sind wir selber ja der
Geschädigte - schließlich haben wir nur den Einlieferungsbeleg, dieser hat
rechtlich aber keinerlei Bedeutung. Aber genau das ist ja auch im
Mailverkehr der Fall... dann würde ich auch dem ersten 250 OK bzw. der erste
Ablehnung rechtlich gesehen keine Bedeutung zumessen wollen... DSN hilft da
auch nichts, solang es nicht durchgehend unterstützt wird. Ganz zu schweigen
von fehlenden Signaturen "Wie Sie haben die Kündigung nicht rechtzeitig zum
Ende der MVLZ erhalten? Ich habe doch extra eine rechtsgültige elektronische
Nachricht mit meinem neuen ePass gesendet und einen tollen DSN habe ich
auch..." ;)


-- 
Grüße,
Thomas






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