[Postfixbuch-users] OT: Private Nutzung von EMails am Arbeitsplatz
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
Sa Mär 1 12:36:22 CET 2008
Am Samstag, 1. März 2008 schrieb Frank Fiene:
> Vor allem weil es auch den Zugriff des Arbeitgebers auf die Maildaten
> bei Firmenaustritt (Kündigung etc) oder Krankheit nicht regelt..
Jau. Der große Boomerang, der allgemein echt unterschätzt wird. Wer will,
kann hier seinem Ex-Arbeitgeber so *richtig* eine reinwürgen (oder eine
entsprechend hohe Abfindung erzielen).
> Das war ja eine interne Mitteilung und keine Betriebsvereinbarung.
> So wie ich das auf der Konferenz gelernt habe, muss es entweder in
> jedem Arbeitsvertrag stehen oder stellvertretend vom Betriebsrat in
> einer Betriebsvereinbarung unterschrieben werden.
Naja, nicht ganz.
Der Arbeitgeber kann es grundsätzlich schon von vornherein einseitig
verbieten. Da braucht es keine gemeinsame Regelung.
Schwierig wird es ggf. eine bereits eingeführte und ausgeübte betriebliche
Praxis wieder rückgängig zu machen -- das kann er einseitig dann nicht
mehr tun und danach sieht es hier ja auch aus...
Und schwierig ist es eben auch, im Falle einer Erlaubnis die Art und Weise
der Nutzung zu regeln, weil da dann eben auch Kontrollrechte des
Betriebsrates ins Spiel kommen.
Peer
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