[Postfixbuch-users] Rechtslage

crandler crandler at crandland.de
Di Sep 11 12:03:47 CEST 2007


> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: Uwe Driessen [mailto:driessen at fblan.de]
> Gesendet: Dienstag, 11. September 2007 11:51
> An: 'Eine Diskussionsliste rund um das Postfix-Buch von Peer Heinlein.'
> Betreff: Re: [Postfixbuch-users] Rechtslage
> 
> Crandler schrieb:
> > > Soviel ich weiß, gilt man als Provider sobald man private Mail für
> seine
> > > Angestellten zulässt, oder gilt das auch erst ab einer bestimmten
> > > Größe?
> >
> > Das sind doch keine öffentlichen Dienste! Ist doch ein eingeschränkter
> > Nutzerkreis.
> >
> > Gruß Sven
> 
> Genau da würde ich ansetzen wo beginnt die Öffentlichkeit was ist
> eingeschränkter Nutzerkreis, Zählt dazu das sich jeder nach einer 
> einfachen Anmeldung unter Umständen auch anonym zu ein Mailkonto
> einrichten kann (GMX, WEB usw.) oder zählt auch schon dazu das man
> Webpakete anbietet wo eben keiner sich anonym anmelden kann.

On anonym oder nicht, ist doch egal. Man kann sich anmelden. Das ist
maßgeblich. Wenn du deinem Unternehmen selbst Maildienste anbietest, sprich
einen Mailserver für interne Zwecke betreibst, betreibst du in meinen Augen
kein "öffentliches Telekommunikationsnetz". Du bist ja auch kein
TK-Anbieter, nur weil du eine Telefonanlage im Haus hast!

> Was ist mit den V-Servern, Rootservern?
Wenn du als Anbieter Hausherr der Maildienste bist (z. B. bei Managed
Services), bist du im Zugzwang.




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