[Postfixbuch-users] evtl. OT: Rechtliche Seite in Sachen Mailserver-Hosting
Sandy Drobic
postfixbuch-users at japantest.homelinux.com
So Aug 26 21:07:03 CEST 2007
Thomas Klein wrote:
> Sandy Drobic schrieb:
>> Was genau verstehst du unter "Situation optimieren"?
>> Was ist nicht optimal und wie soll ein zentraler Server dies verbessern?
>>
> Unter Situation optimieren verstehe ich
> - Die lokale Internetanbindung der Firma zu entlasten (Mails an mehrere
> Empfänger gehen nur 1x durch die Leitung, DNS-Anfragen und Datenverkehr
> bei vielen Rejects wird reduziert)
Das ist nur dann wirklich ein Thema, wenn SMTP tatsächlich einen guten
Teil des Transfervolumens in Anspruch nimmt. Meistens ist dann aber auch
der übrige Transfer recht hoch, so dass ohnehin mehr Bandbreite notwendig ist.
> - Mails sind nach Ausfall der eigenen Internetverbindung schnell
> verfügbar (steigt die lokale Internetverbindung aus, kann der externe
> Mailserver nach deren Wiederherstellung alle Mails an den Mailserver im
> Haus zustellen)
> - (mehr fällt mir grad nicht ein)
Hochverfügbarkeit setzt aber voraus, dass auch der Host selbst
hochverfügbar ist und nicht selbst eine Schwachstelle wird. Dies schließt
dann auch Spiegelung und gegebenenfalls Backup mit ein.
Dabei setze ich voraus, dass das Rechenzentrum, in dem der Server steht,
auch redundant und hochverfügbar angebunden ist.
> Es ist so, daß bei mehreren Firmen große Mailings erfolgen, wo in einer
> einzigen Rundmail an mehrere Hundert Empfänger schonmal insgesamt 3 GB
> Datenverkehr zusammen kommen. Eine 2 MBit SDSL-Leitung hat da natürlich
> schon eine Weile zu tuckern.
Das stimmt natürlich. Für solche Zwecke würde ich dann einen Relayhost
bzw. einen Mailinglisten-Host einrichten, der eine gute Internet-Anbindung
hat.
>>> Wenn ich sowas mache, fungiere ich ja quasi als "Provider". Begebe ich
>>> mich bei so einer Sache rechtlich aufs Glatteis?
>>>
>> Welche rechtlichen Bedenken hast du?
>
> Naja... wenn es Probleme mit dem Host gibt, stehe ich als "Provider"
> unter Beschuss, wenn der dahinter stehende Dienst ausfällt (im
> allerschlimmsten Fall evtl. Schadenersatz?!). Gibt es Probleme mit dem
> Mailserver im Haus der entsprechenden Firma, stehe ich zumindest nicht
> als Anbieter dieses Dienstes in der Pflicht . Ich denke aber, sowas läßt
> sich auch im vorneherein vertraglich regeln.
Das muss in der Tat vertraglich festgelegt werden (Verfügbarkeit,
Leistungsumfang und Haftung). Du wirst jedoch nicht alles vertraglich
festlegen können.
Solange die Massenmailings nicht ernsthaft den Betrieb stören (die kann
man bestimmt auch Nachts losschicken!), würde ich erst einmal nicht alles
umstellen.
Ein Argument wäre höchstens, wenn etwa zusätzliche Dienste angeboten
werden sollen und man nicht an fünf verschiedenen Standpunkten alle diese
Dienste warten möchte.
--
Sandy
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