[Postfixbuch-users] E-Mail und rechtliches

Stefan Stolz s.newslists at googlemail.com
So Nov 19 15:24:50 CET 2006


Zitat von nighthawk <nighthawk at gmail.com>:

> Der einzig gerichtlich unanfechtbare Weg ein Dokument zuzustellen ist
> der, einen Gerichtsvollzieher damit zu beauftragen. Dieser lässt sich
> nämlich nicht nur den Empfang des Umschlages quittieren, sondern nimmt
> auch von dessen Inhalt Kenntnis. Eine Verweigerung der Annahme ist in
> diesem Falle mit einer Kenntnisnahme gleichzusetzen.
> Alternativ kann man natürlich auch selber hingehen/hinfahren und sich
> mit einer Unterschrift des Empfängers auf einer Kopie des
> Schriftstücks den Erhalt bestätigen lassen. Sollte man dererlei
> Geschütze auffahren müssen, unterschreiben einem die Empfänger sowas
> in der Regel aber nicht mehr. Der persönliche Zustellversuch ist dann
> zwar löblich, rechtlich aber nicht verwertbar.

Ok, ich glaube nun blicke ich recht gut durch. Ich danke euch auf alle  
Fälle vielmals für Eure Erläuterungen. Nun kann ich mir ganz gut ein  
Bild machen.

Stolzi






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