[Postfixbuch-users] E-Mail und rechtliches
nighthawk
nighthawk at gmail.com
So Nov 19 14:41:22 CET 2006
> Um das zu umgehen, ist eben das Einschreiben mit Rückbrief gedacht, wo der
> Postbote eine Empfangsbestätigung des Empfängers zurück an den Absender
> liefert. Das ist nicht ganz billig, aber der einzige Weg, sicher zu
> belegen, dass ein Dokument ausgeliefert wurde.
Eben nicht, denn das belegt nur, daß dein Briefumschlag mit
irgendeinem Inhalt angekommen ist - wie Du ja auch selber im nächsten
Satz feststellst.
> Danach kann der Empfänger
> höchstens noch stänkern, dass der Inhalt des Schreibens nicht der wäre,
> den der Absender vorlegt. Dies haben die Gerichte jedoch meistens als
> unglaubwürdig abgeschmettert.
Der einzig gerichtlich unanfechtbare Weg ein Dokument zuzustellen ist
der, einen Gerichtsvollzieher damit zu beauftragen. Dieser lässt sich
nämlich nicht nur den Empfang des Umschlages quittieren, sondern nimmt
auch von dessen Inhalt Kenntnis. Eine Verweigerung der Annahme ist in
diesem Falle mit einer Kenntnisnahme gleichzusetzen.
Alternativ kann man natürlich auch selber hingehen/hinfahren und sich
mit einer Unterschrift des Empfängers auf einer Kopie des
Schriftstücks den Erhalt bestätigen lassen. Sollte man dererlei
Geschütze auffahren müssen, unterschreiben einem die Empfänger sowas
in der Regel aber nicht mehr. Der persönliche Zustellversuch ist dann
zwar löblich, rechtlich aber nicht verwertbar.
+n
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