[Postfixbuch-users] E-Mail und rechtliches

Heiner Lamprecht heiner at heiner-lamprecht.net
So Nov 19 12:22:09 CET 2006


On Sunday 19 November 2006 11:49, Stefan Stolz wrote:
>
> Und was ist wenn ich in den CC einen Server gebe der amtlich
> bestätigt ist sollte es das geben? Weiss nicht. Ich meine damit
> in den CC einen Account bei einem der gängigen Anbieter für
> gratis Webmail anzugeben. Was haltet ihr davon? Macht man dadurch
> E-Mails beweiskräftiger?

Nein.  Das ändern am Grundproblem gar nichts.

> Also wenn ich davon ausgehe, dass 
> nachgewiesen kann, dass ich bei diesem Anbieter keine Möglichkeit
> habe das E-Mail zu verändern und auch keine Möglichkeit habe
> seine Logdateien zu verändern sagt das eigentlich, dass das
> E-Mail wenn es dort ankam auch beim Hauptempfänger angekommen
> sein muss sollte bei ihm alles in Ordnung sein, oder?
> Und sollte bei ihm nicht alles in Ordnung sein... Gut... Es ist
> ja doch auch sein Problem wenn er ein Einschreiben entgegen nimmt
> und dann in den Müll wirft ohne es gelesen zu haben?

Das wäre aber dann seine bewusste Entscheidung, den Brief zu 
ignorieren, und nicht die "Entscheidung" eines technischen Systems, 
eine Mail zu verwerfen.

Außerdem:  Wenn Du eine Mail an zwei Personen schickst, und eine sie 
bekommt, bedeutet das überhaupt nicht, dass die andere Person die 
Mail ebenfalls bekommen hat.  Da sind genügend Systeme dazwischen, 
die irgendwelchen dritten Parteien gehören und auf die weder Du 
noch der Empfänger Einfluss hat.

Es wäre auch problemlos möglich, Deinen Mailserver so zu 
konfigurieren, dass die Mail an die CC-Adresse ausgeliefert wird, 
aber an die To-Adresse nicht, und sei es nur temporär.

Wenn Du beweisen können willst, dass der Empfänger eine Nachricht 
tatsächlich erhalten hat, führt IMHO kein Weg um ein Einschreiben 
herum.  Bei allem anderen kannst Du nur mehr oder weniger glaubhaft 
versichern, dass es so sei.  Aber Du bleibst damit immer vom 
Wohlwollen des Gerichts abhängig.


Grüße,


    Heiner

-- 
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