[Postfixbuch-users] Bounce mail (OT)

Peer Heinlein p.heinlein at heinlein-support.de
Fr Mai 19 13:08:32 CEST 2006


Am Freitag, 19. Mai 2006 09:58 schrieb Rainer Wiesenfarth:

> so wollte ich zuerst auch antworten, aber ich denke, der Fall ist
> hier komplizierter. Es geht ja um Nachrichten, bei denen der

Ja und Nein.

a) Der Kollege hat gefragt, was er dem Kollegen sagen soll. Ich habe ihm 
die Drohkulisse genannt. Ob die exakt zutrifft, ist eine andere 
Frage :-)  *OB* sie aber zutrifft, wird im Zweifel nur ein Prozeß 
klären. Es ist letztenendes dann fast egal, ob sie zutrifft, oder 
nicht, denn wenn die MÖGLICHKEIT besteht, dann habe ich (wenn es doof 
läuft) den Prozeß erstmal am Hals -- ein Strafverfahren! Das muß man 
sich einfach mal klipp und klar eingestehen. Der Ärger ist da.

b) Der Tatbestand des 206 StGB beinhaltet kurz und knapp

*) Unterdrückung (=Verwerfen ohne Rückmeldung)
*) anvertrauter (Per SMTP-Dialog übergeben und ich quittiere mit 250 OK 
meine Zuständigkeit)
*) Nachrichten (Betrifft unzweifelhaft Mails).

Der Tatbestand beinhaltet NICHT 

*) ...an einen existierenden Empfänger...

Der §206 StGB schützt Versender und Empfänger gleichermaßen. Weil diese 
sich nicht aussuchen können, wem sie die Zustellung anvertrauen. Sie 
haben keine Wahlmöglichkeit. Sie können nur blind vertrauen. Als wird 
dieses Vertrauen vom Gesetzgeber besonders geschützt.

Auch wenn ich an eine Tippfehleradresse sende, vertraue ich als Absender 
den am gesamten Prozeß beteiligten Admins meine Kommunikation an. Und 
ich MUSS darauf vertrauen können, daß ordnungsgemäß zugestellt wird. 
Und ich MUSS darauf vertrauen können, daß ich informiert werde, falls 
NICHT zugestellt werden konnte. Sonst kann ich grundsätzlich nie davon 
ausgehen, daß meine Post ankommt.

In meinen Augen ist darum natürlich auch eine Mail an unbekannte 
Empfänger vom Vertrauensschutz erfaßt. Das ergibt sich aus dem 
Tatbestand (s.o.) und auch aus dem Schutzzweck.

Darum bleibe ich bei meiner Aussage, daß der Admin hier ganz massiv 
Probleme mit §206 StGB kriegen kann -- zumal er es ja ganz 
offensichtlich auch vorsätzlich und trotz zahlreicher Beschwerden tut. 
In solchen Fällen würde ich als Richter sogar hart durchgreifen und das 
mitnichten milder regeln, wie man das de facto wohl machen würde, wenn 
jemand wirklich unwissend gehandelt hat. 

Nochmal: Wir haben hier einen Admin, der Kommunikation mit einem "ihr 
könnt mich mal" wegwirft. Das ist nichts anderes, als der Postbote, der 
Briefe einfach auf den Müll wirft und um 11 Uhr Feierabend macht.

*ANDERS* wäre es in diesem Falle vielleicht, wenn diese e-Mails 
ausschließlich an die Firma des Admins gehen. Natürlich darf der 
Empfänger einer e-Mail diese (auch ungelesen) wegwerfen. Wenn der 
Firmenchef also beschließt, daß das Zeug, was an mail at firma.de geht, 
einfach weggeworfen wird, dann darf er das. Die Mail wurde zugestellt, 
Vertrauen ist erfüllt, aber ob der Empfänger das liest, ist sein 
Problem. Sofern der Admin mit Billigung oder auf Wunsch des Chefs 
handelt, ist das okay. Denn alle Firmenpost "gehört" dem Chef, auch 
wenn sie an die Buchhaltung adressiert ist.

Problem: 

a) Wenn private e-Mail-Nutzung erlaubt ist, dann kann der Chef das 
natürlich nicht entscheiden und eine Unterdrückung anvertrauter 
Nachrichten liegt vor.

b) Wenn es gerade unzustellbare Adressen sind, z.B. weil sich jemand in 
der Domain vertippt hat, so wäre es zumindest kritisch zu prüfen, ob 
nicht doch ein Vertrauenstatbestand vorliegen KÖNNTE, weil es ja auch 
gerade NICHT die Post der Firma ist, die hier weggeworfen wird.

Wie auch immer: Was der Typ hier macht, ist zumindest nicht eindeutig 
legal und im eigenen Interesse sollte er da sehr aufpassen.

> einen Empfänger dieses Namens nicht gibt und ich damit in niemandes
> Briefgeheimnis eingreife, wenn ich die Nachricht wegwerfe.

Es gibt auch einen Absender. 

> Schließlich hätte ich sie ja gar nicht annehmen müssen. Ok, ich habe
> sie angenommen und mir dadurch vielleicht zusätzliche Pflichten
> eingehandelt.

Right. Du hast mit 250 OK die Verantwortung übernommen.

> verworfen wurde weil der Empfänger nicht existiert? Wie sieht das bei
> der Post aus? Bekomme ich da den Brief immer mit "Empfänger
> unbekannt?" zurück (vorausgesetzt ich habe den Absender angegeben)?

Natürlich.


Mit freundlichen Grüßen

Peer Heinlein

-- 
Heinlein Professional Linux Support GmbH
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