[Postfixbuch-users] Bounce mail (OT)
Peer Heinlein
p.heinlein at heinlein-support.de
Fr Mai 19 13:08:32 CEST 2006
Am Freitag, 19. Mai 2006 09:58 schrieb Rainer Wiesenfarth:
> so wollte ich zuerst auch antworten, aber ich denke, der Fall ist
> hier komplizierter. Es geht ja um Nachrichten, bei denen der
Ja und Nein.
a) Der Kollege hat gefragt, was er dem Kollegen sagen soll. Ich habe ihm
die Drohkulisse genannt. Ob die exakt zutrifft, ist eine andere
Frage :-) *OB* sie aber zutrifft, wird im Zweifel nur ein Prozeß
klären. Es ist letztenendes dann fast egal, ob sie zutrifft, oder
nicht, denn wenn die MÖGLICHKEIT besteht, dann habe ich (wenn es doof
läuft) den Prozeß erstmal am Hals -- ein Strafverfahren! Das muß man
sich einfach mal klipp und klar eingestehen. Der Ärger ist da.
b) Der Tatbestand des 206 StGB beinhaltet kurz und knapp
*) Unterdrückung (=Verwerfen ohne Rückmeldung)
*) anvertrauter (Per SMTP-Dialog übergeben und ich quittiere mit 250 OK
meine Zuständigkeit)
*) Nachrichten (Betrifft unzweifelhaft Mails).
Der Tatbestand beinhaltet NICHT
*) ...an einen existierenden Empfänger...
Der §206 StGB schützt Versender und Empfänger gleichermaßen. Weil diese
sich nicht aussuchen können, wem sie die Zustellung anvertrauen. Sie
haben keine Wahlmöglichkeit. Sie können nur blind vertrauen. Als wird
dieses Vertrauen vom Gesetzgeber besonders geschützt.
Auch wenn ich an eine Tippfehleradresse sende, vertraue ich als Absender
den am gesamten Prozeß beteiligten Admins meine Kommunikation an. Und
ich MUSS darauf vertrauen können, daß ordnungsgemäß zugestellt wird.
Und ich MUSS darauf vertrauen können, daß ich informiert werde, falls
NICHT zugestellt werden konnte. Sonst kann ich grundsätzlich nie davon
ausgehen, daß meine Post ankommt.
In meinen Augen ist darum natürlich auch eine Mail an unbekannte
Empfänger vom Vertrauensschutz erfaßt. Das ergibt sich aus dem
Tatbestand (s.o.) und auch aus dem Schutzzweck.
Darum bleibe ich bei meiner Aussage, daß der Admin hier ganz massiv
Probleme mit §206 StGB kriegen kann -- zumal er es ja ganz
offensichtlich auch vorsätzlich und trotz zahlreicher Beschwerden tut.
In solchen Fällen würde ich als Richter sogar hart durchgreifen und das
mitnichten milder regeln, wie man das de facto wohl machen würde, wenn
jemand wirklich unwissend gehandelt hat.
Nochmal: Wir haben hier einen Admin, der Kommunikation mit einem "ihr
könnt mich mal" wegwirft. Das ist nichts anderes, als der Postbote, der
Briefe einfach auf den Müll wirft und um 11 Uhr Feierabend macht.
*ANDERS* wäre es in diesem Falle vielleicht, wenn diese e-Mails
ausschließlich an die Firma des Admins gehen. Natürlich darf der
Empfänger einer e-Mail diese (auch ungelesen) wegwerfen. Wenn der
Firmenchef also beschließt, daß das Zeug, was an mail at firma.de geht,
einfach weggeworfen wird, dann darf er das. Die Mail wurde zugestellt,
Vertrauen ist erfüllt, aber ob der Empfänger das liest, ist sein
Problem. Sofern der Admin mit Billigung oder auf Wunsch des Chefs
handelt, ist das okay. Denn alle Firmenpost "gehört" dem Chef, auch
wenn sie an die Buchhaltung adressiert ist.
Problem:
a) Wenn private e-Mail-Nutzung erlaubt ist, dann kann der Chef das
natürlich nicht entscheiden und eine Unterdrückung anvertrauter
Nachrichten liegt vor.
b) Wenn es gerade unzustellbare Adressen sind, z.B. weil sich jemand in
der Domain vertippt hat, so wäre es zumindest kritisch zu prüfen, ob
nicht doch ein Vertrauenstatbestand vorliegen KÖNNTE, weil es ja auch
gerade NICHT die Post der Firma ist, die hier weggeworfen wird.
Wie auch immer: Was der Typ hier macht, ist zumindest nicht eindeutig
legal und im eigenen Interesse sollte er da sehr aufpassen.
> einen Empfänger dieses Namens nicht gibt und ich damit in niemandes
> Briefgeheimnis eingreife, wenn ich die Nachricht wegwerfe.
Es gibt auch einen Absender.
> Schließlich hätte ich sie ja gar nicht annehmen müssen. Ok, ich habe
> sie angenommen und mir dadurch vielleicht zusätzliche Pflichten
> eingehandelt.
Right. Du hast mit 250 OK die Verantwortung übernommen.
> verworfen wurde weil der Empfänger nicht existiert? Wie sieht das bei
> der Post aus? Bekomme ich da den Brief immer mit "Empfänger
> unbekannt?" zurück (vorausgesetzt ich habe den Absender angegeben)?
Natürlich.
Mit freundlichen Grüßen
Peer Heinlein
--
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