[Postfixbuch-users] Strafbarkeit von DNSBL

Alexander Sobottka as at http.net
Mi Nov 16 10:34:35 CET 2005


Guten Morgen Liste ;)
Ein Kunde beschwert sich das "Es ja nicht sein könne das wir Emails unterdrücken."
Er führt §206 StGB an und zitiert (unvollständig möchte ich hinzufügen) aus einem PDF des BSI, in dem auf das OLG Karlsruhe eingegangen wird.

Folgende BLs werden benutzt:
smtpd_sender_restrictions = reject_unknown_sender_domain,
smtpd_recipient_restrictions = reject_unknown_recipient_domain,permit_mynetworks,permit_sasl_authenticated,check_client_access hash:/etc/postfix/pop-before-smtp,reject_unauth_destination,check_recipient_access hash:/etc/postfix/roleaccount_exeptions,reject_multi_recipient_bounce,check_helo_access pcre:/etc/postfix/helo_checks,reject_rbl_client virbl.dnsbl.bit.nl,reject_rbl_client bl.spamcop.net,reject_rbl_client sbl-xbl.spamhaus.org,reject_rbl_client relays.ordb.org,check_policy_service inet:127.0.0.1:10030,       permit

Wie seht ihr die Angelegenheit? Meiner Meinung nach ist uns die Mail ja nicht "..zur Übermittlung anvertraut" worden, ergo auch nicht in unserem Veranwortungsbereich.

Hab ich einen Denkfehler?

Zitat aus der Mail:

Um Joerg Heidrich, u.a. bekannt als Hausanwalt des Heise-Verlags, zu zitieren:

Im Falle der fehlenden Kenntnis und Zustimmung des Empfängers würde ich (nach jetzigem Recherchestand) bei der Filterung durchaus eine Strafbarkeit nach § 206 Abs. 2 StGB annehmen.

E-Mails unterliegen grundsätzlich dem Telekommunikationsgeheimnis und sind eben nicht mit Postkarten vergleichbar. Ein Provider (auch ein Arbeitgeber) erbringt einen Telekommunikationsdienst. Der Tatbestand der "Sendung" ist weit zu ziehen und umfasst nach herrschender juristischer Meinung auch E-Mails. Wer unbefugt (also ohne Zustimmung des Empfängers) und vorsätzlich dafür sorgt, dass eine an den Empfänger gerichtete E-Mail nicht ihr Ziel erreicht, "unterdrückt" damit die Sendung. Damit ist der Tatbestand imho erfüllt. 

Quelle: de.soc.recht.datennetze

Eine Filterung ist dies (Blacklisting) meiner Meinung nach (ich bin jedoch kein Jurist) nicht. Bin ich auf der sicheren Seite oder muss ich mir für den Fall einer Anzeige Gedanken machen.


Merci und euch einen schönen Tag

Alexander 




Mehr Informationen über die Mailingliste Postfixbuch-users