[Postfixbuch-users] TKÜV - eMailüberwachung ab 2005
Denise
denise at wipu-club.de
Sa Okt 2 08:30:19 CEST 2004
familie oehler schrieb:
>von solchen lösungen ist sicher auch abzuraten - womit IHR dem staat eure
>server öffnet. so then happy opening hours.
>
>
Es ist, wer das Gesetz gelesen hat, nie davon die Rede gewesen, "dem
Staat die Server zu öffnen". Mein Webserver steht in Wuppertal (ich
wohne in Berlin), und *obwohl* der Betreiber mein Freund ist, ist die
lokale Administration sehr erschwert. Wenn an meinem Rechner etwas ist,
muß er ins Rechenzentrum fahren. Das tut er zwar gerne ist aber mit
Aufwand verbunden. Nur teure Investitionen, eines KVM-Switches mit
Internetanbindung ermöglichen es, daß ich das Bild meines Servers in
Berlin sehen kann (pro Port ca 800 Euro an Kosten in der Anschaffung)
Und nach wie vor kann das Postgeheimnis, dem auch ein Mailserver
unterliegt nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden. Mailserver werden
nach dem neuen Gesetz mit Telefoneinrichtungen gleichgestellt. Auch gilt
ist das gesprochene Wort als geheim. Allerdings kann beim Telefon
jederzeit aufgrund richterlicher Anordnung eine Telefonüberwachung
geschaltet werden. Die Telekom ist verpflichtet, den
Strafverfolgungsbehörden die Abhörmöglichkeiten zu schalten, weil sie
ansonsten sich selbst Zwangsmaßnahmen aussetzt.
Der Mailverkehr kann auf diese Art und Weise bislang noch nicht
überwacht werden. Wenn aber ein Staatsanwalt mit einem
Durchsuchungsbeschluß bei Yahoo aufkreuzt und zum Nutzer blabla at yahoo.de
Logfiles verlangt, dann ist Yahoo schon nach der Strafprozeßordnung als
Zeuge zur Mitarbeit *verpflichtet* und kann sich nur dann auf das
Postgeheimnis berufen, wenn keine richterliche Anordnung vorliegt und
keine Gefahr im Verzuge droht.
Durch das neue TKÜV werden einfach alle Betreiber von größen Anlagen
(>1000 "Nutzer der öffentlichen Telekommunikationsangebote")
verpflichtet, eine einheitliche Möglichkeit der "Telefonüberwachung" zu
gewährleisten. Nicht mehr und nicht weniger.
Streiten kann man sicherlich über die Art und Weise, wie der Staat das
verlangt. Und offensichtlich haben über die Art der Ausführung Leute
entschieden, die das Wort Mailserver nicht mal buchstabieren können.
Andererseits habe ich in der neuen Verordnung auch keine
Strafandrohungen gesehen für den Fall, daß der Betreiber einer
Telekommunikationsanlage diese Maßnahmen nicht bereitstellt...
Zum Schluß noch etwas menschliches zu dieser Streitfrage: Jeder fragt
sich, warum man beispielsweise die Kinderpornografie nicht in den Griff
bekommt. Eigentlich überflüssig es zu erwähnen, dennoch läuft das meiste
über Emails ab. Bilder werden in Ostasien (oder sonstwo) mit
Digitalkameras gemacht, und per Email nach Hause geschickt. Email ist
derzeit das sicherste Mittel, um Straftaten zu begehen oder zu
verabreden. Das wissen auch Minister "Chilly" & Co. Und uns ist es
ebenfalls klar. Und wenn wir Straftätern ermöglichen, unsere Rechner zu
mißbrauchen, dann sollte uns aus unserer moralischen Verantwortung
heraus vielleicht auch ein wenig daran gelegen sein, denen an die Birne
zu pinkeln. Spammer bauen wir Teergruben, NaziSpam blocken wir mit
headerchecks und Kinderf*ckern und sonstigen Verbrechern geben wir eine
Heimat?
Denise
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