[Postfixbuch-users] TKÜV - eMailüberwachung ab 2005

Denise denise at wipu-club.de
Sa Okt 2 08:30:19 CEST 2004


familie oehler schrieb:

>von solchen lösungen ist sicher auch abzuraten - womit IHR dem staat eure
>server öffnet. so then happy opening hours.
>  
>
Es ist, wer das Gesetz gelesen hat, nie davon die Rede gewesen, "dem 
Staat die Server zu öffnen".  Mein Webserver steht in Wuppertal (ich 
wohne in Berlin), und *obwohl* der Betreiber mein Freund ist, ist die 
lokale Administration sehr erschwert.  Wenn an meinem Rechner etwas ist, 
muß er ins Rechenzentrum fahren. Das tut  er zwar gerne ist aber mit 
Aufwand verbunden.  Nur teure Investitionen, eines KVM-Switches mit 
Internetanbindung ermöglichen es, daß ich das Bild meines Servers in 
Berlin sehen kann (pro Port ca 800 Euro an Kosten in der Anschaffung)
Und nach wie vor kann das Postgeheimnis, dem auch ein Mailserver 
unterliegt nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden. Mailserver werden 
nach dem neuen Gesetz mit Telefoneinrichtungen gleichgestellt. Auch gilt 
ist das gesprochene Wort als geheim. Allerdings kann beim Telefon 
jederzeit aufgrund richterlicher Anordnung eine Telefonüberwachung 
geschaltet werden. Die Telekom ist verpflichtet, den 
Strafverfolgungsbehörden die Abhörmöglichkeiten zu schalten, weil sie 
ansonsten sich selbst Zwangsmaßnahmen aussetzt.
Der Mailverkehr kann auf diese Art und Weise bislang noch nicht 
überwacht werden. Wenn aber ein Staatsanwalt mit einem 
Durchsuchungsbeschluß bei Yahoo aufkreuzt und zum Nutzer blabla at yahoo.de 
Logfiles verlangt, dann ist Yahoo schon nach der Strafprozeßordnung als 
Zeuge zur Mitarbeit *verpflichtet* und kann sich nur dann auf das 
Postgeheimnis berufen, wenn keine richterliche Anordnung vorliegt und 
keine Gefahr im Verzuge droht.
Durch das neue TKÜV werden einfach alle Betreiber von größen Anlagen 
(>1000 "Nutzer der öffentlichen Telekommunikationsangebote") 
verpflichtet, eine einheitliche Möglichkeit der "Telefonüberwachung" zu 
gewährleisten. Nicht mehr und nicht weniger.
Streiten kann man sicherlich über die Art und Weise, wie der Staat das 
verlangt. Und offensichtlich haben über die Art der Ausführung Leute 
entschieden, die das Wort Mailserver nicht mal buchstabieren können.
Andererseits habe ich in der neuen Verordnung auch keine 
Strafandrohungen gesehen für den Fall, daß der Betreiber einer 
Telekommunikationsanlage diese Maßnahmen nicht bereitstellt...

Zum Schluß noch etwas menschliches zu dieser Streitfrage: Jeder fragt 
sich, warum man beispielsweise die Kinderpornografie nicht in den Griff 
bekommt. Eigentlich überflüssig es zu erwähnen, dennoch läuft das meiste 
über Emails ab. Bilder werden in Ostasien (oder sonstwo) mit 
Digitalkameras gemacht, und per Email nach Hause geschickt. Email ist 
derzeit das sicherste Mittel, um Straftaten zu begehen oder zu 
verabreden. Das wissen auch Minister "Chilly" & Co. Und uns ist es 
ebenfalls klar. Und wenn wir Straftätern ermöglichen, unsere Rechner zu 
mißbrauchen, dann sollte uns aus unserer moralischen Verantwortung 
heraus vielleicht auch ein wenig daran gelegen sein, denen an die Birne 
zu pinkeln. Spammer bauen wir Teergruben, NaziSpam blocken wir mit 
headerchecks und Kinderf*ckern und sonstigen Verbrechern geben wir eine
Heimat?

Denise



Mehr Informationen über die Mailingliste Postfixbuch-users