[DBJRinfo] Stellungnahme des Deutschen Bundesjugendrings zur öffentlichen Anhörung zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz des Verteidigungsausschusses

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Mi Nov 5 09:55:11 CET 2025


STELLUNGNAHME
Berlin, der 03.11.2025

Die Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) Daniela Broda 
wurde als Sachverständige zur öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines 
Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes – 
Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) des Verteidigungsausschusses 
am 10. November 2025 eingeladen. Der DBJR hat dazu eine schriftliche 
Stellungnahme abgegeben.


    *Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes
    zur Modernisierung des Wehrdienstes –
    Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) des
    Verteidigungsausschusses am 10.11.2025*

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) ist die Arbeitsgemeinschaft der 
Jugendverbände und Landesjugendringe in Deutschland. Er vertritt die 
Interessen von rund sechs Millionen jungen Menschen, die sich in 
Jugendverbänden engagieren und damit einen zentralen Beitrag zur 
demokratischen, sozialen und zivilgesellschaftlichen Stabilität in 
Deutschland leisten. Die Positionen und Forderungen des DBJR beruhen auf 
demokratisch legitimierten Beschlüssen junger Menschen über ihre 
Jugendverbände und Jugendringe.


      *Einordnung und Grundsatz*

Der DBJR teilt die Einschätzung, dass Europa und Deutschland vor 
wachsenden sicherheits- und verteidigungspolitischen Herausforderungen 
stehen. Die Bedrohungslage ist komplex – sie umfasst nicht nur 
militärische Risiken von außen, sondern auch Angriffe auf demokratische 
Institutionen, Desinformation, gesellschaftliche Spaltung und die 
Delegitimation zivilgesellschaftlicher Strukturen im Inneren.

Komplexe Bedrohungslagen verlangen komplexe Antworten. Sicherheit im 21. 
Jahrhundert geht weit über militärische Aufwuchsfähigkeit hinaus. Wer 
Verteidigung modernisieren will, darf sich daher nicht auf die 
„einfachste Lösung“ beschränken – den Zugriff auf junge Menschen –, 
sondern muss auf langfristige Strukturen setzen und die Verantwortung 
und notwendige Beiträge dazu über alle Generationen hinweg gerecht 
verteilen. In der politischen Debatte wird diese „einfachste Lösung“ 
häufig mit dem Argument begründet, junge Menschen müssten „etwas 
zurückgeben“ oder man könne „ihnen auch etwas abverlangen“. Dieses 
Narrativ verkennt die Realität: Junge Menschen leisten längst einen 
erheblichen Beitrag zum Gemeinwohl – in Jugendverbänden, 
Freiwilligendiensten, Rettungsorganisationen oder Initiativen. Sie 
tragen bereits heute Verantwortung für die Gesellschaft, ohne dass man 
sie dazu verpflichten müsste. Junge Menschen „schulden“ der Gesellschaft 
auch nichts, nur weil sie jung sind. Der Beitrag zur Gesellschaft auch 
in Form des Engagements für die innere und äußere Verteidigung der 
Demokratie adressiert alle Altersgruppen gleichermaßen.

Zugleich zeigt sich ein deutlicher Widerspruch zwischen der Rhetorik und 
der Realität des Gesetzesvorhabens. Während der Entwurf Freiwilligkeit 
betont, lassen politische Begründungen und Formulierungen – etwa zur 
„Verfügbarkeit“ junger Jahrgänge – erkennen, dass tatsächlich eine 
verpflichtende Struktur vorbereitet wird. Diese Diskrepanz und die 
daraus resultierende Unsicherheit für die persönliche Lebensplanung 
junger Menschen untergräbt Vertrauen. Sie vermittelt den Eindruck, 
staatliche Planungssicherheit werde über individuelle Selbstbestimmung 
gestellt – und das in einer Lebensphase, die ohnehin durch hohe 
gesellschaftliche und persönliche Belastungen gekennzeichnet ist. Junge 
Menschen stehen heute unter erheblichem Druck: Sie tragen weiterhin die 
Folgen der Pandemie, die gerade ihre Bildungs- und Entwicklungschancen 
massiv eingeschränkt hat. Psychische Belastungen und Zukunftssorgen 
nehmen zu, weil globale Krisen, der Klimawandel und ökonomische 
Entwicklungen zusätzliche Instabilität erzeugen. In dieser komplexen 
Gegenwart, in der Stabilität und Orientierung ohnehin rar sind, wiegen 
staatliche Eingriffe in individuelle Lebensentscheidungen umso schwerer. 
Eine nachhaltige Sicherheitsarchitektur beruht aus Sicht des DBJR auf 
drei Grundprinzipien: *Weitsicht, Verhältnismäßigkeit und 
Generationengerechtigkeit.*

*Weitsicht* bedeutet, Sicherheits- und Verteidigungspolitik als 
gesamtgesellschaftliche Aufgabe mit langfristiger Perspektive zu 
begreifen. Eine weitsichtige Sicherheitsarchitektur richtet den Blick 
nicht auf kurzfristige Rekrutierungsquoten oder die Wiederbelebung 
überholter Strukturen, sondern auf die Entwicklung zukunftsfähiger und 
widerstandsfähiger Systeme. Dazu gehört, militärische, zivile und 
gesellschaftliche Ressourcen gemeinsam zu denken und sinnvoll zu 
verzahnen – von Katastrophenschutz und Daseinsvorsorge bis hin zur 
Stärkung des Ehrenamts und der Freiwilligendienste. Weitsicht heißt 
auch, dass der Staat alle Formen von Engagement gleichwertig anerkennt 
und keine strukturellen oder gesellschaftlichen Ungleichgewichte 
schafft, die einzelne Formen der Verantwortung bevorzugen. Eine moderne 
Verteidigungspolitik stärkt echte Freiwilligkeit, statt sie durch 
implizite Erwartung oder symbolischen Druck zu ersetzen. Schließlich 
bedeutet Weitsicht, Vertrauen und Beteiligung als tragende Säulen einer 
resilienten Sicherheitskultur zu verstehen: Nur wer junge Menschen als 
Partner*innen ernst nimmt und mit ihnen gemeinsam Zukunftsperspektiven 
aushandelt, kann auf ihre Bereitschaft bauen, Verantwortung zu übernehmen.

*Verhältnismäßigkeit* verlangt, staatliche Sicherheitsinteressen im 
Einklang mit Freiheitsrechten, Selbstbestimmung und gesellschaftlicher 
Teilhabe zu wahren. Sie bedeutet, dass staatliches Handeln geeignet, 
erforderlich und zumutbar sein muss – und die Grundrechte junger 
Menschen nur in dem Maße berühren darf, wie es zwingend notwendig ist. 
In einer freiheitlichen Demokratie darf Sicherheit nie auf Kosten der 
Freiheit organisiert werden. Verhältnismäßigkeit heißt daher, 
Vorsorgepflichten des Staates stets gegen die individuellen Rechte auf 
Bildung, Selbstbestimmung und freie Lebensgestaltung abzuwägen. 
Maßnahmen, die junge Menschen vorrangig als „verfügbare Ressource“ 
behandeln oder einseitig in ihre Lebensplanung eingreifen, widersprechen 
diesem Grundsatz.

*Generationengerechtigkeit* bedeutet, Verantwortung für Sicherheit, 
Freiheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt solidarisch über alle 
Altersgruppen hinweg zu tragen. Wer heute politische Entscheidungen 
trifft, muss deren Folgen für künftige Generationen mitbedenken – nicht 
abstrakt, sondern im direkten Dialog mit jungen Menschen. Echte 
Generationengerechtigkeit macht Beteiligung junger Menschen zu einer 
selbstverständlichen Voraussetzung demokratischer Entscheidungsprozesse. 
Generationengerechtigkeit heißt deshalb auch, junge Menschen nicht als 
Verfügungsmasse sicherheitspolitischer Maßnahmen zu behandeln, sondern 
als gleichberechtigte Mitgestaltende einzubeziehen. Nur wenn sie aktiv 
an den Entscheidungen beteiligt sind, die ihre Zukunft prägen, entsteht 
eine Sicherheitsordnung, die Vertrauen in die Demokratie stärkt und 
gesellschaftlichen Zusammenhalt über Generationen hinweg sichert.


      *Bewertung des Gesetzesvorhabens*

Aus Sicht des DBJR bleibt der vorliegende Gesetzentwurf hinter den 
Maßstäben einer modernen und generationengerechten 
Sicherheitsarchitektur zurück.

*Pflicht zur Bereitschaftserklärung für junge Männer* (vgl. § 15a 
WPflG-E „Bereitschaftserklärung“)

Die verpflichtende Bereitschaftserklärung für männliche Wehrpflichtige 
ab dem Geburtsjahrgang 2008 stellt eine neue Form staatlicher Erfassung 
dar. Auf behördliche Aufforderung hin müssen Betroffene persönliche 
Angaben zu Qualifikationen, körperlicher Leistungsfähigkeit und ihrem 
Interesse am Wehrdienst machen. Der vermeintlich „vorbereitende“ 
Charakter dieser Maßnahme verschleiert ihre tatsächliche Wirkung: Sie 
schafft Erwartungsdruck, institutionalisiert Verfügbarkeiten und leitet 
faktisch eine Struktur für mögliche spätere Einberufungen ein. Besonders 
kritisch ist, dass die Erhebung der Daten einem doppelten Zweck dient: 
Sie soll einerseits das Interesse am Wehrdienst fördern, andererseits im 
Spannungs- oder Verteidigungsfall zur Priorisierung bei Einberufungen 
herangezogen werden. Hier besteht die Gefahr, dass junge Menschen nicht 
vollumfänglich über die Konsequenzen ihrer Angaben informiert sind.

§ 15a Absatz 5 des Entwurfs erlaubt dem Staat, die 
Bereitschaftserklärung „erneut anzufordern“, ohne Zeitraum oder Anlass 
zu definieren. Unklar bleibt, ob dabei lediglich Qualifikationen 
aktualisiert oder sämtliche Angaben einschließlich der grundsätzlichen 
Bereitschaft erneut erhoben werden. Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist 
eine vollständige Neuabfrage anzunehmen, was im Interesse junger 
Menschen wäre, damit diese sich zu allen Angaben, insbesondere zur ihrem 
möglicherweise erklärten Interesse an der Bundeswehr, neu verhalten 
können. Um eine tatsächliche Korrekturmöglichkeit sicherzustellen, muss 
der Gesetzestext aus Sicht des DBJR klarstellen, dass bei jeder erneuten 
Aufforderung alle Angaben neu erhoben werden. Ein ausdrückliches Recht 
auf Berichtigung oder Widerruf der Angaben ist bisher nicht vorgesehen. 
Daher sollte §15a um ein einen Rechtsanspruch auf jederzeitige 
Berichtigung der Angaben ergänzt werden, etwa durch ein Onlineformular 
beim Bundesamt für das Personalmanagement.

Der DBJR betont weiterhin, dass die Entscheidung für einen militärischen 
Dienst frei von ökonomischem Druck oder staatlichen Erwartungen sein 
muss. Bildungszugang oder berufliche Förderung dürfen nicht an 
militärisches Engagement gekoppelt werden. Die Annahme, dass durch 
gezielte Ansprache, Beratung und Anreizsysteme die Bereitschaft junger 
Menschen für einen freiwilligen Militärdienst gesteigert werden kann, 
ist aus Sicht des DBJR zudem widersprüchlich. Denn wenn man meint, der 
Militärdienst müsse besonders beworben und attraktiver gemacht werden, 
um freiwillig gewählt zu werden, bedeutet das zugleich, dass dieser 
Dienst von sich aus nicht gleichwertig oder ansprechend genug ist. Würde 
man dieses Argument konsequent auf alle Formen freiwilligen Engagements 
anwenden, müssten soziale, ökologische oder kulturelle Dienste mit 
denselben Mitteln gezielt gefördert wer-den, statt über Dienstpflichten 
nachzudenken. Im Entwurf wird jedoch vor allem der militärische 
Dienstbesonders unterstützt, während zivilgesellschaftliches Engagement 
vergleichsweise wenig Beachtung findet.

Sollte – entgegen der Forderung des DBJR – mit dem Gesetz eine 
verpflichtende Bereitschaftserklärung eingeführt werden, fordert der 
DBJR daher, dass junge Menschen im Rahmen dieses Verfahrens umfassend 
und ausgewogen über sämtliche Formen des Engagements für Staat und 
Gesellschaft informiert werden – ausdrücklich auch über zivile und 
soziale Möglichkeiten, etwa in den Freiwilligendiensten, im 
Katastrophenschutz oder im Rettungswesen. Nur auf dieser Grundlage kann 
eine selbstbestimmte und informierte Entscheidung getroffen werden. 
Zugleich weist der DBJR darauf hin, dass eine solche Informationspflicht 
keine tatsächliche Gleichstellung zwischen militärischen und zivilen 
Diensten bewirken würde. Für eine echte Wahlfreiheit ist vielmehr 
erforderlich, dass insbesondere die Freiwilligendienste deutlich besser 
ausgestattet und strukturell gestärkt werden. Gleiches gilt für andere 
Formen des freiwilligen Engagements.

Darüber hinaus hält der DBJR es für unabdingbar, dass junge Menschen im 
Rahmen einer solchen Bereitschaftserklärung auch über ihr 
verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Kriegsdienstverweigerung 
sowie über die entsprechenden Verfahren informiert werden, um eine 
wirklich informierte und selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen.

Besorgniserregend bleibt die gezielte Fokussierung auf junge Jahrgänge, 
die offenbar als besonders verfügbar und flexibel gelten. Der 
Gesetzentwurf argumentiert offen, diese Altersgruppe sei „noch nicht 
nachhaltig etabliert“ – eine Formulierung, die eine problematische 
Haltung offenbart: Junge Menschen werden als weniger schutzwürdig 
wahrgenommen, ihre Lebensentwürfe als vorläufig abgewertet. Gerade in 
dieser Phase der Orientierung sind sie jedoch besonders verletzlich. Ein 
staatlicher Eingriff in dieser Zeit wirkt tief in individuelle 
Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse hinein und kann Biografien 
dauerhaft prägen. Umso wichtiger ist es, junge Menschen in dieser 
Lebensphase besonders vor solchen Zugriffen zu schützen und 
anzuerkennen, dass Lebensplanungen und (Berufs)Biographien von älteren 
Bevölkerungsgruppen ebenso Veränderungsprozessen unterliegen und eine 
Bereitschaftsabfrage hier dann konsequenterweise ebenso notwendig wäre. 
Dies wäre Ausdruck einer intergenerationellen Gleichbehandlung und 
Anerkennung dessen, dass junge Menschen die aktuelle 
sicherheitspolitische Lage nicht zu verantworten haben.

Damit stellt sich grundsätzlich die Frage, warum ausschließlich junge 
Menschen über ihre Bereitschaft zu einem Dienst bei der Bundeswehr 
Auskunft geben sollen. Diese einseitige Fokussierung ist nicht 
sicherheitspolitisch begründet, sondern politisch bequem. Junge Menschen 
verfügen über wenig institutionelles Gewicht, um sich gegen solche 
Maßnahmen zu wehren. Selbst das Wahlrecht als eine der grundlegendsten 
politischen Beteiligungsmöglichkeiten wird ihnen bis zu diesem Zeitpunkt 
vorenthalten. Würde der Gesetzentwurf stattdessen vorsehen, dass auch 
ältere Jahrgänge eine entsprechende Erklärung abgeben müssen, wäre die 
gesellschaftliche Debatte über Zumutbarkeit, Freiheit und 
Selbstbestimmung vermutlich eine völlig andere. Der Entwurf nutzt somit 
nicht die sicherheitspolitisch effektivste, sondern die politisch am 
wenigsten widersprochene Option – und das auf Kosten einer Generation, 
die ohnehin strukturell unterrepräsentiert ist.

Ferner widerspricht diese Haltung nicht nur dem Anspruch auf 
Selbstbestimmung und Respekt gegenüber jungen Biografien – sie steht 
auch exemplarisch für einen adultistischen Blick auf junge Menschen: 
Politisch wird seit Jahren an den Bedarfen junger Generationen gespart, 
zentrale Zukunftsfragen – von Klimaschutz über Rentensystem bis hin zu 
Bildungsgerechtigkeit – bleiben ungelöst. Während echte politische 
Antworten auf die Lebenslagen und Perspektiven junger Menschen 
ausstehen, soll nun gerade diese Generation herangezogen werden, um 
strukturelle Versäumnisse im Sicherheitsbereich auszugleichen.

Auch wird innerhalb der Bundeswehr selbst zunehmend betont, dass es 
nicht nur um Rekrutierung „an der Waffe“ geht – vielmehr besteht ein 
wachsender Bedarf an qualifizierten Fachkräften, etwa in Bereichen wie 
Logistik, Infrastrukturinstandhaltung oder Technik. Ein nachhaltiger 
Aufbau von Kapazitäten und sogenannter „Backbonestrukturen“ lässt sich 
jedoch nicht allein durch Bereitschaftsabfragen bei jungen Menschen 
realisieren.

*Verordnungsermächtigung (§ 2a WPflG-E)*

Der DBJR spricht sich nachdrücklich gegen die Einführung der in § 2a 
WPflG-E vorgesehenen Verordnungsermächtigung aus. Der Gesetzesentwurf 
ermöglicht durch die Einführung der Verordnungsermächtigung der 
Bundesregierung nach Zustimmung durch den Bundestag ein beschleunigtes 
Verfahren zu Wiedereinführung der Wehrpflicht ohne formales 
Gesetzgebungsverfahren. Gleichzeitig sind die Voraussetzungen für den 
Erlass der Verordnung nicht ausreichend definiert. Dadurch kann eine 
öffentliche Auseinandersetzung über die sogenannte 
„verteidigungspolitische Lage“ kurzfristig umgangen werden und die 
Planungssicherheit für junge Menschen wird untergraben.¹

*Fehlende Beteiligung junger Menschen*

Trotz der weitreichenden Auswirkungen auf junge Menschen wurden ihre 
Perspektiven im gesamten Gesetzgebungsverfahren bislang nicht 
systematisch einbezogen. Ein Dialog mit jungen Menschen hat bislang 
schlicht nicht stattgefunden. Einen derart tiefgreifenden Eingriff in 
ihre Lebensplanung und Freiheitsrechte ohne aktive Beteiligung 
vorzunehmen, widerspricht grundlegenden Prinzipien demokratischer 
Teilhabe. Dieses Gesetzesvorhaben der Bundesregierung greift vermutlich 
wie kein anderes so massiv in die Freiheitsrechte und Lebensplanungen 
junger Menschen ein. In Anbetracht der massiven Auswirkungen auf junge 
Menschen ist dieses Vorgehen der Bundesregierung beteiligungsfeindlich 
und wertet junge Menschen als bloßes Objekt staatlichen Handelns ab.

Immer wieder wird in der politischen Debatte – vor allem von erwachsenen 
Entscheidungsträger*innen – das Argument bemüht, junge Menschen selbst 
wünschten sich eine Pflicht. Dieses Narrativ dient inzwischen häufig als 
Legitimationsgrundlage für verpflichtende Elemente im vorliegenden 
Gesetzentwurf oder gar für eine Wiedereinführung der Wehrpflicht. Es 
spiegelt jedoch nicht die tatsächlichen Haltungen junger Menschen 
wider.² Zugleich zeigt sich ein deutlicher Generationeneffekt: Die 
Zustimmung zur Wehrpflicht steigt mit dem Alter der Befragten, während 
die ablehnende Haltung am stärksten unter denjenigen ausgeprägt ist, die 
selbst potenziell betroffen wären.³

Zugleich fehlt jungen Menschen weitgehend die Möglichkeit, ihre Sorgen, 
Bedarfe und Einwände in die politische Debatte einzubringen. Bis zur 
Volljährigkeit sind sie vom Wahlrecht ausgeschlossen, und auch jenseits 
dessen existieren kaum verbindliche Beteiligungsstrukturen, die ihre 
Perspektiven in sicherheits- oder verteidigungspolitische 
Entscheidungsprozesse einbeziehen.

Wie deutlich dieses Defizit ist, zeigte bislang der Umgang des 
Bundesministeriums der Verteidigung mit eigenen 
Beteiligungsankündigungen. Ende 2024 hatte das Ministerium selbst zu 
einem Servicedesign-Workshop eingeladen, um gemeinsam mit jungen 
Menschen Möglichkeiten einer beratenden Mitwirkung an der Konzeption 
eines neuen Wehrdienstes zu entwickeln. Das Format sollte ausdrücklich 
dazu dienen, „junge Menschen als Fachleute in eigener Sache“ 
einzubeziehen – wurde jedoch kurzfristig abgesagt und bis heute nicht 
ersetzt. Auf massives Drängen der Jugendverbände hin findet nun ein 
Austausch zwischen Bundesminister Boris Pistorius und Vertretungen aus 
Jugendverbänden statt. Dieser Schritt ist grundsätzlich zu begrüßen, 
kann jedoch – auch gemessen an den Qualitätsstandards für Kinder- und 
Jugendbeteiligung⁴ – nicht als Beteiligungsformat im engeren Sinne 
verstanden werden. Er kommt zu spät, um Einfluss auf zentrale 
Weichenstellungen zu nehmen, und bleibt in seiner Anlage auf ein 
Austauschformat beschränkt. Aus Sicht des DBJR braucht es insbesondere 
für derart in das Leben junger Menschen einschneidende Gesetzesvorhaben 
vor dem formalen Gesetzgebungsprozess eine wirksame und echte 
Jugendbeteiligung auf Augenhöhe.

Der DBJR stellt fest: Der Gesetzentwurf greift tief in das 
Selbstbestimmungsrecht junger Menschen ein und schafft strukturelle 
Voraussetzungen für eine mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht – ohne 
offene, transparente und beteiligungsorientierte gesellschaftliche 
Debatte. Die politische Einbindung der noch nicht Wahlberechtigten 
bleibt bislang unzureichend. Junge Menschen werden politisch adressiert, 
wenn es um ihre Bereitschaft zum Einsatz geht – aber bislang nicht 
systematisch beteiligt, wenn über die Bedingungen dieses Einsatzes 
entschieden wird.



¹ Ein von Greenpeace Deutschland beauftragtes unabhängiges 
verfassungsrechtliches Gutachten weist darüber hinaus auf erhebliche 
ver-fassungsrechtliche Bedenken hin. Es kommt zu dem Ergebnis, dass § 2a 
WPflG-E gegen den Gesetzesvorbehalt und das Bestimmtheitsgebot des 
Grundgesetzes verstoßen könnte. Insbesondere die unklare Definition 
einer „verteidigungspolitischen Lage“ eröffne der Bundesregie-rung 
weitreichende Handlungsspielräume ohne ausreichende parlamentarische 
Kontrolle. Damit, so das Gutachten, drohe ein zentraler Grundsatz des 
Rechtsstaats – die demokratische Legitimation schwerer 
Grundrechtseingriffe – ausgehöhlt zu werden 
(https://www.green-peace.de/publikationen/Rechtsgutachten_zum_neuen_Wehrpflichtgesetz.pdf).

² Eine im September 2025 von Table.Media beauftragte Forsa-Umfrage zeigt 
deutlich: 63 Prozent der 14-29-Jährigen lehnen die Wiederein-führung 
eines verpflichtenden Wehrdienstes ab – selbst für den Fall, dass die 
Bundeswehr nicht genügend Freiwillige gewinnen sollte. Nur 27 Prozentz 
befürworten eine allgemeine Pflicht für Männer und Frauen, weitere 8 
Prozent ausschließlich für Männer 
(https://cdn.table.media/assets/briefings/security/table.briefings-forsa-umdrage-neuer-wehrdienst-wasserzeichen.pdf). 


³ 
https://de.statista.com/infografik/35048/umfrage-zur-wiedereinfuehrung-der-wehrpflicht-in-deutschland-nach-altersgruppen/; 
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/wehrpflicht-bundeswehr-politbarometer-junge-menschen-jugendliche-100.html; 
https://presse.wdr.de/plounge/tv/das_erste/2025/07/20250703_ard_deutschlandtrend_wehrpflicht.htmlhttps://standards.jugendbeteiligung.de/ 
<https://standards.jugendbeteiligung.de/ >

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